Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 11 U 125/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1988, 225
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs
Das Oberlandesgericht Oldenburg (NZV 1988, 225) hat dies bei einem Kraftstoffmehrverbrauch von 13 % angenommen. - OLG Naumburg, 23.12.1996 - 7 U 194/94
Darlegung von zur Wandelung berechtigenden Mängel; Geringe Festigkeit der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 132, 55 [BGH 14.02.1996 - VIII ZR 65/95] ), der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, liegt in einer Abweichung von den Verbrauchsangaben des Herstellers um 13 % ein nicht unwesentlicher Mangel, der zur Wandelung berechtigt, denn der Kraftstoffverbrauch ist eines der wesentlichsten Auswahlkriterien für die Entscheidung des Neuwagenkäufers zwischen den verschiedenen in Betracht gezogenen Fahrzeugtypen ( so auch OLG Oldenburg NZV 1988, 225; ferner: OLG München NJW 1987, 3012 [OLG München 16.12.1986 - 13 U 4562/86] ; Reinking/Eggert, Der Autokauf, RdNr. 416f).