Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.12.1988 - 1 Ss 207/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 158
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96
Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine …
Geschützt ist vielmehr der gesamte berechtigt in die Kreuzung einmündende Verkehr (vgl. BayObLG NZV 1994, 80 = VRS 86, 315; OLG Celle VRS 67, 294 f.; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100; VRS 85, 136 f.; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158). - OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren …
Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht (OLG Düsseldorf VRS 68, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 55; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; OLG Köln VRS 61, 291). - OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ss OWi 222/02
Rotlichtverstoß, Umfahren der Lichtzeichenanlage, Benutzung des Gehwegs, …
Dies ist aber in der Rechtsprechung der Obergerichte weitgehend übereinstimmend als sog. Rotlichtverstoß angesehen worden (vgl. OLG Düsseldorf VRS 63, 75; OLG Hamm VRS 65, 158; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 37 StVO, § 37 Rn. 61). - BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95
Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein …
Daß das gezielte Umfahren einer Rotlichtampel einen Verstoß gegen § 37 StVO darstellt, sofern nur der Betroffene - wie hier - anschließend in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einfährt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80 ; OLG Köln VRS 61, 291 ; OLG Düsseldorf VRS 63, 75 ; 68, 377; 85, 136; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158 ). - OLG Dresden, 07.11.2002 - Ss OWi 508/02
Haltelinie; Fußgänger; Radfahrer; Lichtzeichenanlage; abstrakte Gefährdung
Sinn und Zweck des Rotlichts einer Lichtzeichenregelung nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 StVO ist es, dass der gesamte berechtigt in die Kreuzung einmündende Verkehr (vgl. BayObLG NZV 1994, 80; OLG Celle VRS 67, 294 f.; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100; NZV 1993, 243; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158) geschützt wird.
Rechtsprechung
OLG Celle, 29.11.1988 - 3 Ss (OWi) 268/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 25
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 25
Papierfundstellen
- NZV 1989, 158
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08
Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4
Nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, z.B. drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenz durch das Fahrverbot kann eine Ausnahme gerechtfertigt sein (OLG Celle NZV 1989, 158; OLG Oldenburg NZV 1993, 198). - OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss OWi 180/95 Diese Möglichkeit wird bei einem Arbeitnehmer in aller Regel gegeben sein (vgl. Beschluß des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen NZV 1989, 158 ), so daß es eingehender Begründung im Urteil bedarf, warum dies hier ausnahmsweise nicht der Fall sein soll.
- OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94 Abgesehen davon ist es dem Betroffenen regelmäßig zuzumuten, für die Dauer eines einmonatigen Fahrverbots Urlaub zu nehmen, um eventuelle berufliche Schwierigkeiten zu vermeiden (vgl. SenE vom 5. August 1994 - Ss 324/94 (B); BayObLG DAR 1991, 110 ; OLG Celle NZV 1989, 158 ).
- OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im …
Insbesondere ist es dem Betroffenen im allgemeinen zuzumuten, für die Dauer eines einmonatigen Fahrverbots Urlaub zu nehmen, um evtl. berufliche Schwierigkeiten zu vermeiden (…vgl. SenE a.a.O.; BayObLG DAR 1991, 110; OLG Celle NZV 1989, 158).