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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.01.1989 - 13 U 7/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4762
OLG Hamm, 02.01.1989 - 13 U 7/88 (https://dejure.org/1989,4762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.1989 - 13 U 7/88 (https://dejure.org/1989,4762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 1989 - 13 U 7/88 (https://dejure.org/1989,4762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schadensteilung bei Zusammenstoß mit Gegenverkehr, der bei Rot in die Kreuzung einfährt - Mithaftung des Linksabbiegers bei Rotlichtverstoß des Entgegenkommenden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 191
  • VersR 1990, 99
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Eine Haftungsteilung je zur Hälfte ist in der Rechtsprechung teilweise bei einer Kollision zwischen dem wartepflichtigen Linksabbieger und einem entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer auf einer mit einer Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung etwa dann angenommen worden, wenn der entgegenkommende Unfallgegner in später Gelbphase oder beginnender Rotphase an anderen, auf einem parallelen Fahrstreifen bereits haltenden Fahrzeugen vorbei in den Kreuzungsbereich eingefahren ist (vgl. OLG Düsseldorf [Urteil vom 16. Oktober 1975 - 12 U 156/74] r+s 1976, 205; KG, VerkMitt 1984, 36 f.; OLG Hamm, VersR 90, 99).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2003 - 14 U 123/02

    Verpflichtung zum wechselseitigen Ersatz von materiellen Schäden an

    Hiervon ist lediglich dann auszugehen, wenn dieser den linken Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigt hat (OLG Saarbrücken, VersR 1975, 1132) oder mit einem entgegenkommenden in dessen Fahrbahn kollidiert (OLG Düsseldorf DAR 1970, 271; OLG Köln VRs 73, 179; OLG Hamm NZV 1989, 191).
  • OLG Rostock, 02.09.1999 - 1 U 311/97

    Bei einer Kollision eines bei frühem Rot in den Kreuzungsbereich einfahrenden

    Mit dieser Schadensverteilung sieht sich der Senat nicht in Abweichung zu der Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1990, S. 99, 100), das den beklagten Geradeausfahrer trotz einfachen Rotlichtverstoßes (dort: 0,5 Sekunden) nur zu 50 % hat haften lassen.

    Die Voraussetzungen für die Anwendung des Anscheinsbeweises liegen beim Zusammenstoß eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden KfZ in einer ampelgeregelten und mit einem Grünpfeil versehenen Kreuzung nicht vor ( BGH, NZV 1996, S. 231 ; anders, wenn Grünpfeil fehlt: OLG Hamm, VersR 1980, S. 722 ; VersR 1990, S. 99, 100).

    Als bevorrechtigter Verkehr gegenüber dem Linksabbieger ist auch noch der in der ersten Rotsekunde in die Ampelkreuzung einfahrende Gegenverkehr anzusehen; der Linksabbieger muß mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen ( OLG Hamm, VersR 1990, S. 99, 100).

  • OLG Hamm, 01.03.2019 - 7 U 73/18

    Fahrtrichtungsgebot; Richtungspfeil links; Wartepflicht des Linksabbiegers

    Entsprechend ist auch die von der Klägerin angeführte ständige Rechtsprechung, wonach der Linksabbieger den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten muss, wenn dieser bei Gelb oder frühem Rot in den Kreuzungsbereich einfährt (BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 122/11; OLG Hamm, Urteil vom 02.01.1989, 13 U 7/88), nicht einschlägig.
  • LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers

    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (OLG Hamm, NZV 2001, 520; NZV 1989, 191; OLG Nürnberg, VM 1986, 53, 54; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393; KG Berlin, VM 1987, NR 41).

    Der Kläger musste mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen (OLG Hamm, NZV 1989, 191; NZV 2001, 520; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Celle, VRS 102, 325 ff.; OLG Rostock 2000, 65, 66; Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 40 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00

    Linksabbiegen bei beampelter Kreuzung; Kollision mit dem Geradeausverkehr

    Der Linksabbieger muß den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser bei Gelb oder bei frühem Rot einfährt (Senat, VersR 1980, 722; 1990, 99; Jagusch/Hentschl, Rn. 40 zu § 9 StVO).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 13 U 149/99

    Voraussetzungen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs aus einem

    Dazu wäre sie selbst dann verpflichtet gewesen, wenn der Kläger in der ersten Rotsekunde in die Kreuzung eingefahren wäre (Senatsurt. v. 2. Januar 1998, 13 U 7/88).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

    Dies entspricht der Haftungsverteilung in Fällen, in denen der Geradeausfahrer gegen Ende der Gelbphase (vgl. Senat, VM 1984, 36; OLG Düsseldorf, r+s 1976, 205; OLG Köln, VersR 1965, 625) bzw. bei frühem Rot (OLG Hamm, VersR 1990, 99 = NZV 1989, 191; OLG Oldenburg DAR 1964, 20 = MDR 1963, 843 ) in den Kreuzungsbereich einfährt und dort mit einem Linksabbieger zusammenstößt.
  • KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung

    In einem derartigen Fall kommt es zur Schadensteilung nach Maßgabe des § 17 StVG, wobei die Umstände des Einzelfalles über die Haftungsquote entscheiden (KG, Urteile vom 21.11.1983 - 12 U 1235/83 - 10.02.1986 - 12 U 5.688/84 - 27.06.1991-12 U 3457/90 - OLG Hamm VersR 1990, 99, 100).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.1988 - 13 U 96/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2206
OLG Hamm, 26.10.1988 - 13 U 96/86 (https://dejure.org/1988,2206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.1988 - 13 U 96/86 (https://dejure.org/1988,2206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 13 U 96/86 (https://dejure.org/1988,2206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anliegerstreupflicht; Ortssatzung; Verantwortlichkeit des Käufers; Besitzübernahme; Fehlende Eintragung; Übertragung der Streupflicht; Vertragliche Übernahme; Überwachungspflicht des Veräußerers

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 839
  • NJW 1990, 144 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 398 (Ls.)
  • NZV 1989, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1988 - 13 U 96/86
    ... Bei dieser Rechtslage sind die Eigentümer der Anliegergrundstücke im haftungsrechtlichen Sinne streupflichtig (vgl. BGH, NJW 1985, 484 [hier: I (145) 295 c-e]).«.
  • OLG Schleswig, 15.02.1973 - 5 U 44/72
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1988 - 13 U 96/86
    Da die [auf den Eigentümer übertragene] Straßenreinigungs- und Streupflicht von [diesem] persönlich zu erbringen ist, zählt diese Pflicht nicht zu Lasten des Grundstücks (Palandt-Heinrichs, § 103 Anm. 3; OLG Schleswig, VersR 1973, 677).
  • BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56

    Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1988 - 13 U 96/86
    Der Kl. verkennt, daß die Straßenverkehrssicherungspflicht ihre Quelle in der Zulassung des Verkehrs auf der Straße (Gehweg) und in der Gefahrenlage hat, die mit der Benutzung der Straße entsteht (BGHZ 27, 278).«.
  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    (2) Auch die Einwände gegen die (Verbands-) Kompetenz der Bundesregierung für Warnungen vor den Aktivitäten der "Jugendsekten" bzw. "Jugendreligionen" (vgl. Gusy, a.a.O. S. 1004; Heintzen, NJW 1990, 144 ff.; Böckenförde, a.a.O. sind nicht begründet.
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Zu den Lasten eines Grundstücks im Sinne der genannten Bestimmung gehören nur solche Belastungen, die den Eigentümer als solchen zu Leistungen aus dem Grundstück verpflichten, wie das z. B. bei Hypothekenzinsen und Grundsteuern der Fall ist (vgl. z. B. Urteil des Reichsgerichts vom 21. September 1907 V 601/06, RGZ 66, 316; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1981 V ZR 69/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1981, 2127; Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Oktober 1988 13 U 96/86, NJW 1989, 839).
  • BGH, 03.10.1989 - VI ZR 310/88

    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückskäufers

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in NJW 1989, 839 abgedruckt ist, hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 11.07.1997 - 19 W 18/97

    Verkehrssicherungspflicht für Zuwegung zu einer Tennishalle mit Restaurant

    Dazu zählen nur die auf dem Grundstück liegenden Verpflichtungen zu Leistungen, die aus dem Grundstück zu entrichten sind und den Nutzungswert mindern (BGH NJW 1990, 111 f.; OLG Hamm NJW 1989, 839, 840 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.10.1988 - 1 U 175/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6382
OLG Frankfurt, 06.10.1988 - 1 U 175/87 (https://dejure.org/1988,6382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.1988 - 1 U 175/87 (https://dejure.org/1988,6382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 1 U 175/87 (https://dejure.org/1988,6382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 344
  • NZV 1989, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Gewährleistung der

    cc) Dem steht die Rechtsauffassung, wonach Verkehrsspiegel nicht auf Beschlagen, Verschneien oder Vereisen überwacht werden müssen (Hentschel/König/Dauer, aaO, § 45 StVO Rdnr. 53 aE (S. 936); OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 344), nicht entgegen: Die Beseitigung von witterungsbedingten Einflüssen auf Verkehrsspiegeln würde einen ganz erheblichen Aufwand erfordern.
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