Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 2 Ss (OWi) 488/88 - 4/89 II |
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- nrw.de (Leitsatz)
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Verstoß gegen das 0,5-Promille-Gesetz - Tatbestandsverwirklichung setzt Bewegung des Fahrzeugs voraus
Papierfundstellen
- MDR 1989, 668
- NZV 1989, 202
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Begriff des Führens eines Fahrzeugs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 2 Ss OWi 488/88
Dies hat der BGH (Beschluß vom 27.10.1988 - 4 StR 239/88 [in JZ 1989, 100 - hier: III (336) 266 d-e]) bereits für den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB ) entschieden.
Rechtsprechung
OLG Celle, 16.01.1989 - 1 Ss (OWi) 10/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 202
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03
Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen …
Andererseits wird - abgesehen von einer allerdings vereinzelt gebliebenen und letztlich wohl nur in der Wortwahl ungenauen Gerichtsentscheidung (OLG Celle, Beschl. v. 16.1.1989 - 1 Ss OWi 10/89 -, NZV 1989, 202 f.), in der davon die Rede ist, dass sich das eingeschränkte Zonenhaltverbot auf alle öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Fahrbahnen erstrecke - soweit ersichtlich im Schrifttum und in der Rechtsprechung nirgends eine Ausdehnung des Geltungsbereichs des eingeschränkten Zonenhaltverbots auch auf dem Fahrverkehr nicht zugängliche Flächen neben den Fahrbahnen befürwortet.Denn in den angesprochenen Gerichtsentscheidungen war die Geltung des Zeichens 290 nach dem alten Verordnungstext entsprechend der Regelung zu dem Zeichen 286 als auf die Fahrbahn beschränkt angesehen und für Seitenstreifen, Parkstreifen, Parkbuchten und Ladebuchten verneint worden (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19.5.1978 - 1 Ss OWi 279/78 -, SchlHA 1978, 163; OLG Celle, Beschl. v. 9.11.1979 - 2 Ss OWi 205/79 -, DAR 1980, 156; vgl. zu diesem Bezug auch: OLG Celle, Beschl. v. 16.1.1989, a.a.O.).
Schließlich muss, sofern nach der vorgenommenen Auslegung überhaupt noch Zweifel daran verbleiben, dass ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone für das Abstellen von Fahrrädern auf den Fußgängern vorbehaltenen Verkehrsflächen nicht gilt, der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz eingreifen, dass Unklarheiten, die sich daraus ergeben, dass Verkehrszeichen nicht aus sich heraus eindeutig sind, sondern auch bei einer vernünftigen Auslegung Anlass zu Zweifeln geben, nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, sondern zu Lasten der für die Aufstellung der Schilder verantwortlichen Behörde gehen (…BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 3 C 51/02 -, NJW 2003, 1408f;… BayObLG, Beschl. v. 22.2.1973, a.a.O.;… OLG Celle, Beschl. v. 9.11.1979, a.a.O.; Beschl. v. 16.1.1989, a.a.O.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.02.1989 - 2 Ss (OWi) 17/89 - OWi 14/89 II |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 202
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.