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   OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88   

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https://dejure.org/1988,3467
OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88 (https://dejure.org/1988,3467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.11.1988 - 1 Ss 421/88 (https://dejure.org/1988,3467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. November 1988 - 1 Ss 421/88 (https://dejure.org/1988,3467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Straßenverkehrsgefährdung durch Ausscheren auf Überholspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 06.11.1979 - 1 Ss 803/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88
    In einem solchen Fahrmanöver liegt ein besonders gefährliches Abweichen vom pflichtgemäßen Verhalten, das die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt und zu schwerwiegenden Folgen führen kann (OLG Köln, VRS 59, 123, 124; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 23. Aufl., § 315 c Rdnr. 25).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88
    Die Urteilsgründe lassen erkennen, daß der Strafrichter das Fahrverbot als Warnungs- und Besinnungsstrafe neben der Geldstrafe für erforderlich gehalten hat (BVerfGE 27, 36; OLG Koblenz, NJW 1969, 282; Dreher/Tröndle, aaO, § 44 Rdnr. 2).
  • OLG Koblenz, 24.10.1968 - 1 Ss 357/68
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88
    Die Urteilsgründe lassen erkennen, daß der Strafrichter das Fahrverbot als Warnungs- und Besinnungsstrafe neben der Geldstrafe für erforderlich gehalten hat (BVerfGE 27, 36; OLG Koblenz, NJW 1969, 282; Dreher/Tröndle, aaO, § 44 Rdnr. 2).
  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. August 1978 (BGHSt 28, 129, 131) trifft auch den Kraftfahrer die besondere Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen, der sich ohne Kenntnis von dem Unfall von der Unfallstelle entfernt.
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.1988 - 1 Ss 421/88
    Rücksichtslos handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Stuttgart, VRS 41, 274, 275; Cramer, aaO, § 315 c Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 3 Ss 440/05

    Straßenverkehrsgefährdung; unübersichtliche Stelle; Begriff; Eigenschaften; nicht

    Rücksichtslos handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensichtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und unbekümmert über die Folgen seines Verhaltens drauflosfährt (OLG Koblenz, NZV 1989, 241 m.w.N.; OLG Koblenz, NStZ 2003, 617 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Das Merkmal der Rücksichtslosigkeit setzt überdies ein aus eigensüchtigen Motiven oder aus Gleichgültigkeit geprägtes Handeln voraus (vgl. OLG Koblenz NZV 1989, 241 f.; OLG Düsseldorf NZV 2000, 337 f.; KG, Beschluss vom 23.03.1998, 1 Ss 301/97; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, § 315 c StGB Rn. 14), wozu die bloße Freude am zügigen Fahren nicht gehört (OLG Düsseldorf VM 1979, 13 f.).
  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93

    Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang

    Rücksichtslos im Sinne des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGHSt 5, 392, 395; Senat in NZV 1989, 241 ).
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