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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.1988 - 4 Ss 716/88   

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OLG Hamm, 11.08.1988 - 4 Ss 716/88 (https://dejure.org/1988,2300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1988 - 4 Ss 716/88 (https://dejure.org/1988,2300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1988 - 4 Ss 716/88 (https://dejure.org/1988,2300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 244
  • StV 1989, 56
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 1 Ws 411/17

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines

    Rechtliche Schwierigkeiten, auf die ein großer Teil der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244) maßgeblich abstellt, bestehen derzeit nicht.
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Wenn ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vorliegt, der Betroffene aber nur durch einen Wahlverteidiger vertreten ist, zählt dieser zu den Personen, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt (BGHSt 15, 306, 307 f.; OLG Hamm StV 1989, 56 ; LR-Hanack25 § 338 StPO Rn. 94).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2005 - 2 Ws 121/05

    Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; StV 1992, 220; OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323; StV 2000, 409; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 330, 331; siehe auch BVerfG, NJW 2003, 882; OLG Hamburg, StV 1993, 66; zustimmend Müller, in: KMR, § 140, Rn. 22; Laufhütte, in: KK zur StPO, 5. Aufl., § 140, Rn. 23; Lüderssen, in: LR StPO, § 140, Rn. 86).
  • KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13

    Notwendigkeit der Verteidigung, Vertrauensschutz

    Zwar sind bei der Beurteilung der Schwere der Tat auch zivilrechtliche Folgen der Verurteilung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm StV 1989, 56; LG Koblenz JurBüro 2009, 42).
  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

    Hinzu kommt, dass der Angeklagte bei rechtskräftiger Verurteilung mit erheblichen haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen haben wird (OLG Hamm StV 1989, 56).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Wenn ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vorliegt, der Betroffene aber nur durch einen Wahlverteidiger vertreten ist, zählt dieser zu den Personen, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt (BGHSt 15, 306, 307 f.; OLG Hamm StV 1989, 56; LR-Hanack25 § 338 StPO Rn. 94).
  • KG, 24.11.1999 - 1 Ss 334/99
    Denn selbst wenn man der Ansicht folgt, in diesen Fällen sei nur in der Regel die Beiordnung eines Verteidigers geboten [vgl. OLG Düsseldorf wistra 1990, 323; OLG Hamm NZV 1989, 244; KG, Beschluss vom 16. Mai 1994 - 4 Ws 125/94 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 140 Rdnr. 26; Laufhütte in KK, StPO 4. Aufl., § 140 Rdnr. 21], so ist jedenfalls dann ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben, wenn die Staatsanwalt-.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88   

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OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88 (https://dejure.org/1988,1963)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.1988 - 1 Ss 117/88 (https://dejure.org/1988,1963)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88 (https://dejure.org/1988,1963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 142 StGB; § 249 StPO
    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Ausgestaltung des Vorliegens eines Verfahrensfehlers in Form einer unzulässigen Verlesung von Schriftsätzen der Verteidiger i.R.e. ...

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Ausgestaltung des Vorliegens eines Verfahrensfehlers in Form einer unzulässigen Verlesung von Schriftsätzen der Verteidiger i.R.e. ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 249

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 992
  • NStZ 1988, 426
  • NZV 1989, 244 (Ls.)
  • StV 1988, 425
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88
    Deshalb kann der Verteidiger Erklärungen abgeben, die der Angeklagte so gegenüber dem Gericht nicht äußern will, und er kann Beweisanträge auch gegen den Willen des Angeklagten stellen (RGSt 17, 315; BGHSt 21, 124; BGH NJW 1953, 1314 [BGH 10.04.1953 - 1 StR 145/53] ; OLG Hamburg NJW 1978, 1172); LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 244 Rz. 96; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 352, 377; Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980, S. 129 f).
  • RG, 01.05.1888 - 894/88

    Ist der Verteidiger befugt, zu Gunsten des Angeklagten auch gegen dessen

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88
    Deshalb kann der Verteidiger Erklärungen abgeben, die der Angeklagte so gegenüber dem Gericht nicht äußern will, und er kann Beweisanträge auch gegen den Willen des Angeklagten stellen (RGSt 17, 315; BGHSt 21, 124; BGH NJW 1953, 1314 [BGH 10.04.1953 - 1 StR 145/53] ; OLG Hamburg NJW 1978, 1172); LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 244 Rz. 96; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 352, 377; Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980, S. 129 f).
  • RG, 03.02.1911 - II 1117/10

    Gewährt die Vorschrift des § 256 St.P.O. dem Verteidiger das Recht zur Abgabe von

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88
    Eine "Vertretung" bei der Abgabe von schriftlichen Erklärungen zur Sache i.S. des § 163 a Abs. 1 Satz 2 StPO kommt ebensowenig in Betracht wie bei einer Vernehmung zur Sache (vgl. RGSt 44, 284).
  • OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
    Auszug aus OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88
    Vereinzelt wird allerdings die Auffassung vertreten, die vom Verteidiger abgegebene Einlassung sei dann als Urkunde verlesbar, wenn sie insoweit in Vertretung des Angeklagten abgegeben ist, als dessen gedankliche Urheberschaft feststeht (OLG Hamm JR 1980, 82; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 249 Rz. 13; Günter DRiZ 1971, 381).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Nichts anderes gilt, wenn die niederschreibende Person der Verteidiger ist (wie hier: OLG Celle NStZ 1988, 426; im Grundsätzlichen unklar: OLG Hamm JR 1980, 82 m.abl.Anm. Fezer).
  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 54/16

    Strafverfahren: Verlesung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des

    Nichts anderes gilt, wenn die niederschreibende Person der Verteidiger ist (BGHSt 39, 305, 306; NStZ 2002, 555; OLG Celle NStZ 1988, 426).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08

    Entschädigungsanspruch des Mandanten gegen seinen Verteidiger wegen Abgabe einer

    Anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 31. Mai 1988 (NJW 1989, 992 f.), das für die Beurteilung des vorliegenden Falls nicht einschlägig ist.
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

    Danach konnten in diesen Fällen ein Tatsachenvortrag des Verteidigers in einem Beweisantrag (BGH NStZ 1990, 447), schriftliche Äußerungen des Verteidigers zur Tatbeteiligung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93; OLG Celle NStZ 1988, 426) oder prozessuale Erklärung des Verteidigers (OLG Hamm JR 1980, 82) nicht als Einlassung des Angeklagten gewertet werden.
  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen

    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, …
  • LG Hannover, 27.10.2008 - 20 O 22/08

    Kein Schmerzensgeld für nicht mit Angeklagtem abgestimmte Verteidigererklärung

    Der Verteidiger kann im Rahmen dieser Prozesstaktik grundsätzlich unabhängig von dem Angeklagten und selbstständig neben ihm tätig werden (OLG Celle, Urt.v. 31.5.1988, NJW 1989, 992 f. [OLG Celle 31.05.1988 - 1 Ss 117/88] m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer

    Der Verteidiger ist nach allem nicht Vertreter des Angeklagten (vgl. OLG Celle NStZ 1988, 426 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.08.1988 - 2 Ss (OWi) 160/88 - 66/88 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4352
OLG Düsseldorf, 24.08.1988 - 2 Ss (OWi) 160/88 - 66/88 III (https://dejure.org/1988,4352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.1988 - 2 Ss (OWi) 160/88 - 66/88 III (https://dejure.org/1988,4352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 1988 - 2 Ss (OWi) 160/88 - 66/88 III (https://dejure.org/1988,4352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 244
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