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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.03.1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I   

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https://dejure.org/1989,4894
OLG Düsseldorf, 14.03.1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I (https://dejure.org/1989,4894)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I (https://dejure.org/1989,4894)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I (https://dejure.org/1989,4894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verantwortlichkeit des Halters für den vorschriftsgemäßen Zustand des Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.1989 - 5 Ss OWi 58/89
    Nur auf erprobte, sachkundige und erwiesenermaßen hinsichtlich der Überwachung des Fahrzeugs zuverlässige Fahrer darf sich der Halter verlassen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (BGH VRS 6, 377, 378; OLG Hamm, VRS 46, 472 und 52, 64, 65; OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, VRS 40, 141, 142).
  • OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Aufsicht- und

    Dies kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nur dann angenommen werden, wenn der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt, diese mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. etwa OLG Hamm DAR 2003, 381; OLG Düsseldorf NZV 1996, 120 und VerkMitt. 1987, 10; OLG Köln DAR 1985, 325 [jeweils für Verstöße gegen das Überladungsverbot]; OLG Düsseldorf NZV 1989, 282 [für Verstöße gegen Überwachungspflicht im Hinblick auf Fahrzeugmängel]; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 31 StVZO Rn. 18 sowie Burhoff/ Gieg , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1905 ff., jeweils m.w.N).
  • AG Landstuhl, 15.03.2022 - 2 OWi 4211 Js 1018/22

    Fahrlässiges Zulassen der Inbetriebnahme eines Betriebsfahrzeugs mit Mängeln an

    Der Halter muss vielmehr durch Stichproben die Erfüllung dieses Auftrages überwachen (OLG Düsseldorf 14.3.1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I, juris).
  • OLG Zweibrücken, 09.06.2022 - 1 OWi 2 SsBs 41/22

    Pflicht zu Untersuchungen auf verborgenen Mangel zwischen Inspektionsterminen

    Vielmehr darf sich der Halter auf erprobte, sachkundige und erwiesenermaßen hinsichtlich der Betriebssicherheitskontrolle des Fahrzeugs zuverlässige Fahrer verlassen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1989 - 5 Ss (OWi) 58/89, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Die Überwachungspflicht aus § 31 Abs. 2 StVZO gebietet es, bei der Auswahl des Fahrers die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, ihm die notwendigen Anweisungen zu erteilen und zumindest stichprobenartig zu überwachen, ob die Weisungen beachtet und eingehalten werden ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I - mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris Rn. 11; vergleiche auch Senatsbeschluss vom 30. April 2004 - 2 Ss OWi 277/03 zu §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 2 StVZO; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 31 StVZO Rn. 6 bis 7a).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.01.1989 - 1 Ss 4/89   

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https://dejure.org/1989,3866
OLG Koblenz, 20.01.1989 - 1 Ss 4/89 (https://dejure.org/1989,3866)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.1989 - 1 Ss 4/89 (https://dejure.org/1989,3866)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 1 Ss 4/89 (https://dejure.org/1989,3866)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • NZV 1989, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 2 Ss OWi 967/01

    Besetzung des Bußgeldsenats, Zumessungserwägungen bei Erhöhung der Geldbuße nach

    Allerdings kann in diesen Fällen bei geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen eine Geldbuße im Randbereich des Höchstmaßes angemessen sein (vgl. OLG Koblenz NZV 1989, 282), damit die Sanktion ungeachtet des Wegfalls des Fahrverbots insgesamt noch als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme empfunden wird.
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94

    Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere

    Allerdings kann in diesen Fällen bei geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen eine Geldbuße im Randbereich des Höchstmaßes angemessen sein (vgl. OLG Koblenz NZV 1989, 282 ), damit die Sanktion trotz des Wegfalls des Fahrverbots insgesamt auch noch als Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme empfunden wird (Senatsentscheidung a.a.O.; vgl. Göhler a.a.O., § 17 Rdnr. 25).
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94 (B) 16
    Allerdings kann in diesen Fällen bei geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen eine Geldbuße im Randbereich des Höchstmaßes angemessen sein (vgl. OLG Koblenz NZV 1989, 282), damit die Sanktion trotz des Wegfalls des Fahrverbots insgesamt auch noch als Denkzettel - und Besinnungsmaß-nahme empfunden wird (Senatsentscheidung a.a.O.; vgl. Göhler a.a.O., § 17 Rdnr. 25).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.03.1989 - 2 ObOWi 48/89   

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https://dejure.org/1989,4516
BayObLG, 15.03.1989 - 2 ObOWi 48/89 (https://dejure.org/1989,4516)
BayObLG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 2 ObOWi 48/89 (https://dejure.org/1989,4516)
BayObLG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 2 ObOWi 48/89 (https://dejure.org/1989,4516)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 282 (Ls.)
  • BayObLGSt 1989, 43
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