Weitere Entscheidung unten: KG, 13.04.1989

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   BayObLG, 22.02.1989 - 1 ObOWi 317/88   

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https://dejure.org/1989,5109
BayObLG, 22.02.1989 - 1 ObOWi 317/88 (https://dejure.org/1989,5109)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1989 - 1 ObOWi 317/88 (https://dejure.org/1989,5109)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 1 ObOWi 317/88 (https://dejure.org/1989,5109)
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    StVZO § 42 Abs. 3 S. 2, § 72 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 284
  • BayObLGSt 1989, 22
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Rechtsprechung
   KG, 13.04.1989 - 3 Ws (B) 118/89, 2 Ss 91/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8141
KG, 13.04.1989 - 3 Ws (B) 118/89, 2 Ss 91/89 (https://dejure.org/1989,8141)
KG, Entscheidung vom 13.04.1989 - 3 Ws (B) 118/89, 2 Ss 91/89 (https://dejure.org/1989,8141)
KG, Entscheidung vom 13. April 1989 - 3 Ws (B) 118/89, 2 Ss 91/89 (https://dejure.org/1989,8141)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1988 - 2 Ss OWi 328/88
    Auszug aus KG, 13.04.1989 - 3 Ws (B) 118/89
    "Für die Bemessung der Geldbuße bei der Überschreitung der Frist zur Durchführung der Abgassonderuntersuchung sind Zumessungsregeln zu beachten (im Anschluß an OLG Zweibrücken, VRS 75, 302; gegen OLG Düsseldorf, VRS 76, 22 = NJW 1989, 466 = NZV 1989, 120).«.
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1988 - 1 Ss 32/88
    Auszug aus KG, 13.04.1989 - 3 Ws (B) 118/89
    "Für die Bemessung der Geldbuße bei der Überschreitung der Frist zur Durchführung der Abgassonderuntersuchung sind Zumessungsregeln zu beachten (im Anschluß an OLG Zweibrücken, VRS 75, 302; gegen OLG Düsseldorf, VRS 76, 22 = NJW 1989, 466 = NZV 1989, 120).«.
  • OLG Hamm, 10.08.2021 - 5 RBs 187/21

    Relevanz der Handlungspraxis der Bußgeldbehörden bei Bemessung der Bußgeldhöhe;

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass erhebliche Abweichungen von den Regelsätzen des Bußgeldkataloges zugunsten oder zuungunsten des Betroffenen im Urteil näher zu begründen sind (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 35; KG Berlin NZV 1989, 284, beck-online).
  • OLG Oldenburg, 22.03.1989 - Ss 113/89

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Hauptverhandlung; Abwesenheit der

    auch Ä zur Durchführung eines Verfahrens in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft (§ 75 Abs. 1 OWiG ) Ä die Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluß Ä 2 Ss 91/89 Ä v. 13.3.89, in MDR 1989, 845 = VRS 76, 380), deren Ergebnis der Senat in folgendem Leitsatz zusammengefaßt hat: "Verzichtet die Staatsanwaltschaft in einer Bußgeldsache auf Terminsnachricht, hält aber die Vernehmung von bestimmten Zeugen, darunter von zwei Polizeibeamten, für notwendig, so muß der Tatrichter, wenn er in der ersten Hauptverhandlung nur einen Polizeibeamten vernommen hat und für eine neue Hauptverhandlung außer dem Angeklagten und seinem Verteidiger nur noch einen Sachverständigen heranzieht, die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis setzen, anderenfalls er das Gebot des fairen Verfahrens verletzt.«.
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