Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.06.1989

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1443
BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89 (https://dejure.org/1989,1443)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1989 - 4 StR 190/89 (https://dejure.org/1989,1443)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89 (https://dejure.org/1989,1443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts Gefährdung des Straßenverkehrs ist vorrangig die Sicherheit des Straßenverkehrs - Verkehrsverstöße während eines ununterbrochenen Fluchtvorgangs bilden eine natürliche Handlungseinheit und werden ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Gefährdung mehrerer Personen durch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2550
  • MDR 1989, 834
  • NZV 1989, 357
  • StV 1989, 435
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.03.1977 - 4 StR 80/77

    Billigendes Inkaufnehmen einer tödlichen Folge bei Zudrücken des Halses unter

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Auch bei der gleichzeitigen konkreten Gefährdung mehrerer Personen verwirklicht der Täter den Tatbestand des § 315 b StGB nur einmal und nicht in gleichartiger Tateinheit (Aufgabe von BGH VRS 55, 185).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Urteil vom 31. März 1977 - 4 StR 80/77 - (VRS 55, 185) ausgesprochen, wer sein Kraftfahrzeug auf zwei Personen zusteuere und beide gefährde, mache sich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in gleichartiger Tateinheit schuldig.

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHSt 22, 67, 76 m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83 - und vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84).

    Die ununterbrochene Fahrt ist damit ein in sich geschlossenes, zusammengehörendes Verhalten und bildet daher eine natürliche Handlungseinheit (BGHSt 22, 67, 76).

  • BayObLG, 26.07.1983 - RReg. 2 St 194/83

    Gefährdung; Straßenverkehr; Tatbestand; Verletzung; Mehrere; Personen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Daher ist in einem solchen Fall nur eine Straftat und keine gleichartige Tateinheit gegeben (ebenso Engelhardt DRiZ 1982, 106, 107; Krumme, Straßenverkehrsgesetz, § 315 b StGB Rdn. 50, vgl. auch BayObLG NJW 1984, 68).
  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof der Ansicht, daß in § 315 c StGB allgemein die Sicherheit des Straßenverkehrs geschützt wird, die durch das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand gefährdet wird, und nur daneben auch die konkret gefährdeten Rechtsgüter geschützt werden (BGHSt 23, 261, 263).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Eingriff in den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Genauso ist es hier: Strafgrund des § 315 b StGB ist die Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als solchen (BGH VRS 61, 122 123).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Daher hat der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 335/88 - (NJW 1989, 1227 [BGH 20.10.1988 - 4 StR 335/88]) angenommen, daß der Täter auch bei der konkreten Gefährdung mehrerer Personen den Tatbestand des § 315 c StGB nur einmal und nicht in gleichartiger Tateinheit verwirkliche, da sich die von der einen Trunkenheitsfahrt ausgehende Gefährdung insofern nur in unterschiedlichem Umfang konkretisiere.
  • BGH, 10.01.1969 - 4 StR 506/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Die Strafkammer verweist insofern auf das Senatsurteil vom 10. Januar 1969 - 4 StR 506/68 (VRS 36, 354).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 392/79

    Rechtsgrundsätze für eine so genannte Polizeiflucht - Annahme einer natürlichen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Die auf einer solchen Flucht begangenen Verkehrsstraftaten bilden eine natürliche Handlungseinheit (BGH, Urteil vom 23. April 1979 - 4 StR 392/79, bei Hürxthal DRiZ 1980, 143).
  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 239/83

    Einsatz eines Fluchtfahrzeugs als bewusst zweckwidriges Einsetzen eines

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHSt 22, 67, 76 m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83 - und vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84).
  • BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83

    Bildung einer natürlichen Handlungseinheit bei Begehung von Verkehrsstraftaten

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Das gilt auch für ein in diesem Zusammenhang begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1983 - 4 StR 595/83).
  • BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84

    Erforderlichkeit der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in

  • BGH, 13.01.1988 - 4 StR 676/87

    Rückwirkungsverbot beim Computerbetrug - Gesichtspunkte bei der Bildung einer

  • BGH, 01.03.1988 - 4 StR 68/88

    Änderung des Schuldspruchs nach Wegfall einer Einzelstrafe

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    (1) § 315b StGB schützt die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 123; Beschluss vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89, NJW 1989, 2550; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 240/81, VRS 61, 122, 123; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315b Rn. 3 und § 315 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Die vom Senat für die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c StGB in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeugs unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57]; 27, 40, 43; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.Nachw.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2), auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (so auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    Ob in Fällen des § 315 b StGB eine solche natürliche Handlungseinheit dann anzunehmen ist, wenn der Täter im Verlauf einer Fahrt vorsätzlich mehrere Gefahrenlagen herbeiführt, hat der Senat in seiner Entscheidung BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 = NJW 1989, 2550 ausdrücklich offengelassen.

    Die Annahme einer einzigen Tat aufgrund natürlicher Handlungseinheit läßt sich in diesen Fällen nicht schon, wie der Generalbundesanwalt meint, aus der Rechtsprechung des Senats zur sogenannten "Polizeiflucht" herleiten, wonach Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe einer einzigen ununterbrochenen "Flucht vor der Polizei" begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.).

    Geschütztes Rechtsgut dieser Strafnorm ist zwar ebenso wie der des § 315 c StGB die Sicherheit des Straßenverkehrs (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2).

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Dieses Ergebnis wird auch durch den Strafgrund der Vorschrift des § 315 b StGB gestützt, durch die in erster Linie die Sicherheit des Straßenverkehrs allgemein und nur daneben auch die individuellen Rechtsgüter geschützt werden (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt (BGHSt 22, 67, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89 - m.w.N.).

    Der Senat kann, zumal sich der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten durch die andere rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht geändert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - und vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89), ausschließen, daß die Strafkammer ohne die weggefallenen Einzelstrafen auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte.

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte - tateinheitlich zu den übrigen auf dem Fluchtweg begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 22, 67, 75, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.) - auch wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht.
  • OLG Zweibrücken, 16.12.1991 - 1 Ss 209/91

    Urteil; Verurteilter; Verurteilung; Angeklagter; Beweis; Tatsachen; Früheres;

    Allein aus der gleichzeitigen Gefährdung beider Insassen beim ersten Vorgang könnte nämlich nicht die Erfüllung des § 315 b StGB (und noch weniger des § 240 StGB) in gleichartiger Tateinheit abgeleitet werden (vgl. BGH NJW 1989, 2550).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2492
OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89 (https://dejure.org/1989,2492)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.1989 - Ss 227/89 (https://dejure.org/1989,2492)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 1989 - Ss 227/89 (https://dejure.org/1989,2492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung; Begriff der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK); Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne nähere Feststellungen für die Höhe der BAK

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3233 (Ls.)
  • NZV 1989, 357
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 03.02.1982 - 3 Ss 757/81

    Unfall im Straßenverkehr; Wartepflicht; Entfernen vom Unfallort; Mutmaßliche

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    In der Rechtsprechung ist es als noch ausreichend angesehen worden, wenn dies bis 9.00 Uhr (BayObLG VRS 60, 112 ; OLG Köln VRS 64, 115 = VM 1983 Nr. 13 = ZfS 1983, 29), bis 9.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 65, 202 ; Senatsentscheidung vom 02.06.1987 - Ss 15/87) oder bis 9.45 Uhr erfolgte (OLG Frankfurt VRS 65, 30 ).

    Was als unverzüglich anzusehen ist, hat der Tatrichter aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen; entscheidendes Kriterium ist das durch § 142 StGB geschützte Interesse der übrigen Unfallbeteiligten und Geschädigten an der Aufklärung des Unfallhergangs zwecks Sicherung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche (OLG Köln VRS 64, 115 ).

    Das Hinterlassen eines Zettels mit Namen und Anschrift des Schädigers entbindet den Schädiger zwar nicht von der Verpflichtung, unverzüglich selbst zur Ermöglichung der nachträglichen Feststellungen tätig zu werden (OLG Köln VRS 64, 115 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl.,§ 142 StGB RdNr. 44).

  • OLG Hamm, 19.01.1967 - 2 Ss 1424/66
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Auch in einem solchen Fall handelt es sich jedoch um eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB (OLG Hamm NJW 1967, 1332 [OLG Hamm 19.01.1967 - 2 Ss 1424/66] ; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 4. Aufl., RdNr. 219; Lackner, StGB, 18. Aufl., § 315 c Anm. 4 b; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 11. Aufl., § 316 StGB RdNr. 28).

    Eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit setzt aber die Feststellung voraus, daß die Tatzeit Blutalkoholkonzentration mindestens 0, 3 ? betrug; denn Konzentrationen unter 0, 3 ? rechtfertigen niemals die Annahme alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (OLG Hamm NJW 1967, 1332 [OLG Hamm 19.01.1967 - 2 Ss 1424/66] ; VRS 59, 40 ; Senatsentscheidungen vom 30.08.1988 - Ss 492/88 und vom 07.04.1989 - Ss 99/89; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl.,§ 316 StGB RdNr. 15; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 4. Aufl., RdNr. 172; Rüth in LK, 10. Aufl.,§ 316 RdNr. 21).

  • OLG Stuttgart, 25.04.1983 - 1 Ss 221/83

    Mitteilung eines Sachschadens; Haftung; Polizei; Unverzügliche Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    1 St 64/86">71, 34; OLG Hamm VRS 61, 263 , OLG Stuttgart, VRS 65, 202 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl.,§ 142 StGB RdNr. 53 a).

    In der Rechtsprechung ist es als noch ausreichend angesehen worden, wenn dies bis 9.00 Uhr (BayObLG VRS 60, 112 ; OLG Köln VRS 64, 115 = VM 1983 Nr. 13 = ZfS 1983, 29), bis 9.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 65, 202 ; Senatsentscheidung vom 02.06.1987 - Ss 15/87) oder bis 9.45 Uhr erfolgte (OLG Frankfurt VRS 65, 30 ).

  • OLG Köln, 27.06.1984 - 3 Ss 270/84

    Blutalkoholkonzentration; Reduktionsfaktor; Berechnung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Die BAK läßt sich nach der Widmark'schen Formel errechnen, indem die Alkoholmenge (in Gramm) durch das mit dem Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (in kg) dividiert wird (vgl. OLG Köln VRS 66, 352 = BA 21, 368; VRS 67, 459 = BA 22, 74; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 492/88; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 11. Aufl., § 316 StGB, RdNr. 9).

    Bezüglich des Reduktionsfaktors ist nicht von Durchschnittswerten, sondern von dem für den Angeklagten günstigsten Wert (vgl. OLG Köln BA 22, 74 = VRS 67, 459 ), hier also - anders als bei Nachtrunk-von den höchstmöglichen Werten auszugehen, da die Blutalkoholkonzentration um so niedriger liegt, je höher der Reduktionsfaktor angenommen wird.

  • OLG Köln, 10.02.1976 - Ss 302/75

    Fahrtüchtigkeit; Blutalkoholgehalt; Konkrete Verkehrsanforderung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Das Zusammenwirken von Alkoholbeeinflussung und Ermüdung kann zwar zur Fahruntüchtigkeit führen (BGH VRs 14, 282; 17, 21; 63, 121 = BGHSt 31, 42; OLG Düsseldorf VM 1976 Nr. 18; Senatsentscheidung VRS 51, 33 = StVE § 316 StGB Nr. 14).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1983 - 3 Ss 28/83
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    In der Rechtsprechung ist es als noch ausreichend angesehen worden, wenn dies bis 9.00 Uhr (BayObLG VRS 60, 112 ; OLG Köln VRS 64, 115 = VM 1983 Nr. 13 = ZfS 1983, 29), bis 9.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 65, 202 ; Senatsentscheidung vom 02.06.1987 - Ss 15/87) oder bis 9.45 Uhr erfolgte (OLG Frankfurt VRS 65, 30 ).
  • OLG Koblenz, 13.10.1977 - 1 Ss 390/77

    Trunkenheit; Straßenverkehr; Blutentnahme; Blutprobe

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Die Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne nähere Feststellungen für die Blutalkoholkonzentration ist zwar ausnahmsweise möglich (OLG Köln VRS 61, 365 ), setzt aber voraus, daß den festgestellten Beweisanzeichen eine außergewöhnliche überdurchschnittliche Überzeugungskraft zukommt (OLG Düsseldorf StVE § 316 StGB Nr. 35; BA 1982, 378 = StVE § 316 Nr. 43 a = ZfS 1982, 188; OLG HammVRS 79, 40; OLG Koblenz VRS 54, 282; 67, 256).
  • BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 469/79
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Ein Kraftfahrer, der im Laufe der Nacht einen Sachschaden verursacht hat und dafür eine eindeutige Haftung nach § 7 StVG begründet, handelt noch unverzüglich, wenn er am nächsten Morgen die Polizei oder den Geschädigten informiert (BayObLG VRS 58, 406 ; 58, 408; …
  • OLG Hamm, 25.10.1979 - 2 Ss 1710/79
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit setzt aber die Feststellung voraus, daß die Tatzeit Blutalkoholkonzentration mindestens 0, 3 ? betrug; denn Konzentrationen unter 0, 3 ? rechtfertigen niemals die Annahme alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (OLG Hamm NJW 1967, 1332 [OLG Hamm 19.01.1967 - 2 Ss 1424/66] ; VRS 59, 40 ; Senatsentscheidungen vom 30.08.1988 - Ss 492/88 und vom 07.04.1989 - Ss 99/89; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl.,§ 316 StGB RdNr. 15; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 4. Aufl., RdNr. 172; Rüth in LK, 10. Aufl.,§ 316 RdNr. 21).
  • OLG Köln, 08.04.1981 - 3 Ss 104/81
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89
    Die Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne nähere Feststellungen für die Blutalkoholkonzentration ist zwar ausnahmsweise möglich (OLG Köln VRS 61, 365 ), setzt aber voraus, daß den festgestellten Beweisanzeichen eine außergewöhnliche überdurchschnittliche Überzeugungskraft zukommt (OLG Düsseldorf StVE § 316 StGB Nr. 35; BA 1982, 378 = StVE § 316 Nr. 43 a = ZfS 1982, 188; OLG HammVRS 79, 40; OLG Koblenz VRS 54, 282; 67, 256).
  • BayObLG, 05.12.1980 - RReg. 1 St 426/80

    Unfall; Winternacht; Verursacher; Durchnäßt; Entfernen; Kleidung; Wechseln;

  • OLG Köln, 02.12.1983 - 3 Ss 828/83
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

  • OLG Hamm, 14.01.1981 - 4 Ss 2639/80
  • BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher

  • OLG Koblenz, 06.06.1984 - 1 Ws 405/84

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Berufung; Zeitablauf; Aufhebung; Hauptverhandlung;

  • BayObLG, 17.03.1980 - 1 St 117/80

    Unverzüglichkeitsgebot; Unfall; Leitplanke; Feststellungen

  • AG Aachen, 23.02.2007 - 41 Gs 421/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts wegen Gefährdung des

    Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrers zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 b StGB zu führen vermag (vgl. OLG Köln, NZV 1989, 357).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Des Nachweises einer bestimmten Mindest-Atemalkoholkonzentration oder einer Mindest-Blutalkoholkonzentration bedarf es jedoch nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 Ss 319/03 -, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Ss 454/04 -, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - 5 Ss 380/91 - 123/91 I -, juris Rn. 6 m.w.N.; wohl auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1999 - Ss 116/98 (11/99) -, juris, Rn. 6; OLG Köln NZV 1989, 357, 358; König a.a.O. Rn. 93 ff.; Hecker a.a.O. Rn. 12; Fischer a.a.O. Rn. 31).
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03

    relative Fahruntüchtigkeit; Alkoholisierung; Blutalkoholkonzentration

    Dabei entspricht es überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass grundsätzlich eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die Feststellung voraussetzt, dass die Tatzeit-BAK mindestens 0, 3 o/oo beträgt (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 316 Rdnr. 7; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 15; Köln NZV 1989, 357 m.w.N.).

    Dabei entspricht es überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass grundsätzlich eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die Feststellung voraussetzt, dass die Tatzeit-BAK mindestens 0, 3 o/oo beträgt (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 316 Rdnr. 7; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 15; Köln NZV 1989, 357 m.w.N.).

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

    Die Ansicht, dass bei Fehlen einer Blutprobe ein besonders strenger Maßstab an die alkoholtypischen Beweisanzeichen zu stellen und nur in Ausnahmefällen eine Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist, ist abzulehnen (OLG Zweibrücken StV 1999, S. 321; Middendorf, Blutalkohol, Bd, XIX, S. 379; OLG Düsseldorf, NZV 1992, S. 81 (82); Fischer, StGB, § 316, Rn. 38 ; a.A. OLG Köln, NZV 1989, S. 357 (358); OLG Düsseldorf, Blutalkohol, Bd. XIX, Jahrgang 1982, S. 378).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02

    Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Prüfung der Schuldfähigkeit bei

    Soweit das Amtsgericht hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung aufgrund der Aussage des Zeugen Fischer davon ausgegangen war, dass der Angeklagte um ca. 18.45 Uhr bis 19.00 Uhr in der Nähe der Baustelle schwankend gelaufen sei, kommt diesem einzigen Beweisanzeichen noch keine außergewöhnliche überdurchschnittliche Überzeugungskraft im Sinne offensichtlicher Betrunkenheit zu (vgl. OLG Köln NZV 1989, 358), so dass auch ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte infolge des Zusammenwirkens von Alkohol und Übermüdung zur Tatzeit schuldunfähig war.
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Bei einer Tatzeit-Blutalkoholkonzentration, die zwischen 0, 3 O/oo (OLG Köln NZV 1989, 358) und dem absoluten Grenzwert von 1, 1 o/oo liegt, müssen erst weitere Umstände erweisen, daß der Alkoholgenuß zur Fahruntüchtigkeit geführt hat (vgl. BGHSt 31, 44; SenU v. 25. September 1990 a.a.O.; SenE v. 9. Juli 1991 -Ss 289/9l-; Dreher/Tröndle a.a.O., § 316 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91

    Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden;

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei nächtlicher Unfallverursachung mit Sachschaden in der Regel die Meldung beim Geschädigten oder der Polizei in den Morgenstunden des nächsten Tages noch als unverzüglich gelten kann, wenn die Haftungslage eindeutig ist (vgl. OLG Köln NZV 1989, 357; Jagusch/Hent-schel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 142 StGB Rn. 53 a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie

    Die Mindestbedingung für die Anwendung der Grundsätze der relativen Fahruntüchtigkeit - der Konsum von Haschisch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat (für den Alkoholkonsum: OLG Köln, NZV 89, 358) - war gegeben.
  • BayObLG, 10.01.1991 - RReg. 2 St 279/90

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

    Vielmehr müssen alle sonstigen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Angeklagten vor, während und nach der Tat beziehen, mit in die Beurteilung einbezogen und gegeneinander abgewogen werden; hierbei sind an die einzelnen Beweisanzeichen für die Fahruntüchtigkeit und an die erforderliche Gesamtwürdigung strenge Anforderungen zu stellen (BGHSt 35, 308 ff.; 36, 286 ff.; OLG Köln, NZV 1989, 357 ff.; OLG Koblenz, VRS 67, 256 ; OLG Hamm, VRS 59, 40 ff.).
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