Rechtsprechung
BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Konkrete Gefährdung; Dritter; Verletzung; Verkehrsnorm; Zweck; Rechtsfahrgebot; Schutz; Gegenverkehr; Überholverkehr; Zurechnung; Seitenverkehr; Pflicht; Gegenseitige Rücksichtnahme; Straßenverkehr
Papierfundstellen
- NZV 1989, 359
- BayObLGSt 1989, 66
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86
Vorfahrtsrecht eines Radfahrers
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.). - BayObLG, 05.03.1986 - 2 ObOWi 23/86
Konkrete Gefährdung und Erfolgsverwirklichung beim Fahrlässigkeitsdelikt
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Der innere Zusammenhang Ä sogen. Rechtswidrigkeitszusammenhang Ä zwischen Trunkenheitsfahrt und Gefahreneintritt besteht vielmehr darin, daß sich das in § 315 c StGB erfaßte Fehlverhalten in der entstandenen (konkreten) Gefahr realisiert hat (vgl. BayObLG, VRS 71, 68 ). - BGH, 28.09.1976 - VI ZR 219/74
Verschulden von Unfallbeteiligten,wenn ein Autofahrer in eine bereits bestehende …
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
- BGH, 15.11.1966 - VI ZR 57/65
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.). - BayObLG, 12.01.1983 - RReg. 1 St 363/82
Gefährdung; Straßenverkehr; Gefahrenlage; Geschwindigkeit; Fahrer
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Eine nur gelegentlich der Trunkenheitsfahrt entstehende, mit ihr aber innerlich nicht zusammenhängende Gefahr genügt nicht (BayObLG, VRS 64, 371 /372;… Lackner, StGB , 17. Aufl. § 315 c Anm. 5 b). - BayObLG, 12.06.1980 - 2 ObOWi 141/80
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.). - BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72
Schutzzweck des Rechtsfahrgebots
Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
- BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und …
Das ist dann der Fall, wenn sich die alkoholbedingte Fahrunsicherheit auf den konkreten Verkehrsvorgang ausgewirkt hat und dies zu einer Gefährdung führte (BayObLG NZV 1989, 359 ; vom 19.8.1982 RReg. 2 St 201/82; vom 29.6.1981 RReg. 2 St 176/81).