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   BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89   

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https://dejure.org/1989,4048
BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89 (https://dejure.org/1989,4048)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89 (https://dejure.org/1989,4048)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1989 - RReg. 2 St 91/89 (https://dejure.org/1989,4048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Konkrete Gefährdung; Dritter; Verletzung; Verkehrsnorm; Zweck; Rechtsfahrgebot; Schutz; Gegenverkehr; Überholverkehr; Zurechnung; Seitenverkehr; Pflicht; Gegenseitige Rücksichtnahme; Straßenverkehr

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 359
  • BayObLGSt 1989, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
  • BayObLG, 05.03.1986 - 2 ObOWi 23/86

    Konkrete Gefährdung und Erfolgsverwirklichung beim Fahrlässigkeitsdelikt

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Der innere Zusammenhang Ä sogen. Rechtswidrigkeitszusammenhang Ä zwischen Trunkenheitsfahrt und Gefahreneintritt besteht vielmehr darin, daß sich das in § 315 c StGB erfaßte Fehlverhalten in der entstandenen (konkreten) Gefahr realisiert hat (vgl. BayObLG, VRS 71, 68 ).
  • BGH, 28.09.1976 - VI ZR 219/74

    Verschulden von Unfallbeteiligten,wenn ein Autofahrer in eine bereits bestehende

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
  • BGH, 15.11.1966 - VI ZR 57/65

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
  • BayObLG, 12.01.1983 - RReg. 1 St 363/82

    Gefährdung; Straßenverkehr; Gefahrenlage; Geschwindigkeit; Fahrer

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Eine nur gelegentlich der Trunkenheitsfahrt entstehende, mit ihr aber innerlich nicht zusammenhängende Gefahr genügt nicht (BayObLG, VRS 64, 371 /372; Lackner, StGB , 17. Aufl. § 315 c Anm. 5 b).
  • BayObLG, 12.06.1980 - 2 ObOWi 141/80
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89
    Das Rechtsfahrgebot dient nach ständ. Rechtspr. dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs, nicht des einbiegenden oder kreuzenden Seitenverkehrs (BGH, VersR 1967, 157; 1975, 37/39; 1977, 36; BGHSt 34, 127/130; BayObLG, VRS 59, 222 f.).
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Das ist dann der Fall, wenn sich die alkoholbedingte Fahrunsicherheit auf den konkreten Verkehrsvorgang ausgewirkt hat und dies zu einer Gefährdung führte (BayObLG NZV 1989, 359 ; vom 19.8.1982 RReg. 2 St 201/82; vom 29.6.1981 RReg. 2 St 176/81).
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