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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 222/88   

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OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 222/88 (https://dejure.org/1989,2657)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.1989 - 13 U 222/88 (https://dejure.org/1989,2657)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 1989 - 13 U 222/88 (https://dejure.org/1989,2657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dauerschäden am Arm; Aufhebung der Handgelenksbeweglichkeit ; Verschmächtigung der Armmuskulatur; Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 847; StVG § 7 § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Mofa nach Einbiegen in eine Vorfahrtstraße; Höhe des Schmerzensgeldes bei verbleibender eingeschränkter Beweglichkeit des rechten Handgelenks und Muskelschwächung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 437
  • VersR 1989, 639
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 19.06.1991 - 2 U 1/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß des bevorrechtigten

    Durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird die Betriebsgefahr erhöht (OLG Köln NZV 1989, 437).

    Der Senat hält daher eine Quotierung von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Klägers für angemessen (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437).

  • LG Karlsruhe, 16.02.2007 - 3 O 285/06

    Verkehrsunfall: Kollision in Bereich einer Kreuzung; Mithaftung des

    Bei der Abwägung nach § 17 StVG ist jedoch eine erhöhte Betriebsgefahr unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 2 StVO zu Lasten der Beklagten zu berücksichtigen, denn der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot erhöht die Gefahr von Zusammenstößen im Anwendungsbereich typischerweise, wenn auch in diesen Fällen ein Verschulden nicht anzulasten sein mag (OLG Köln, Schaden-Praxis 1998, 273, 274; OLG Köln, NZV 1991, 421; OLG Köln, NZV 1989, 437; OLGR Köln 1997, 310, 311; OLG Oldenburg, Schaden-Praxis, 2002, 227; OLG Hamm, NZV 1998, 26; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG Jena, PAR 2000, 570, 571; vgl. auch: KG Berlin, Urteil vom 15.01.1996, Az. 12 U 304/95, zitiert nach Juris).

    Danach ist von einer Vorfahrtpflichtverletzung der Ehefrau des Klägers auszugehen, bei der regelmäßig - wie auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung des Wartepflichtigen spricht (KG Berlin, NZV 2006, 202, 203; KG Berlin, Urteil vom 15.01.1996, Az. 12 O 304/95, zitiert nach juris; Urteil vom 25.04.1996, Az. 12 O 1631/95, zitiert nach juris; OLG Köln, NZV 1989, 437; OLG Köln 1997, 310, 311; OLG Oldenburg, Schaden-Praxis 2002, 227; OLG Karlsruhe, RuS 2002, 280, 281; OLG Hamm, NZV 1998, 26; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG Karlsruhe, VersR 1977, 673).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot die Gefahr von Zusammenstößen im Kreuzungsbereich typischerweise erheblich erhöht (vergl. OLG Köln, NZV 1991, 429; OLG Köln, Schaden-Praxis 1998, 273, 274; OLG Köln, NZV 1989, 437; OLG Köln 1997, 310, 311; LG Bonn, NJWE-VHR 1997, 274, 275; OLG Oldenburg, Schaden-Praxis 2002, 227; KG Berlin, Urteil vom 15.01.1996, Az. 12 U 304/95, zitiert nach juris, OLG Jena, DAR 2000, 570, 571; LG Frankfurt, Schaden-Praxis 2005, 223, 224; a. A. OLG Karlsruhe, VersR 1977, 673; vgl. auch OLG Hamm, NZV 1998, 26; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472).

  • KG, 28.12.2006 - 12 U 47/06

    Verkehrsunfall: Erhöhung der Betriebsgefahr eines von einem Vorfahrtberechtigten

    Dass aber das Befahren der linken Fahrbahnhälfte - auch wenn sich das Vorrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite erstreckt - die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges erhöht und im Falle der Unfallursächlichkeit dieses Umstandes zur Mithaftung führt, entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. schon BGH, Urteil vom 18. September 1964 - VI ZR 132/63 - VersR 1964, 1195; KG, Urteil vom 6. Oktober 1988 - 22 U 424/88 - a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 15. März 1989 - 13 U 222/88 - NZV 1989, 437; Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 U 1/91 - NZV 1991 - 429; Urteil vom 31. März 2000 - 19 U 159/99 - VersR 2001, 1042; Senat, Urteil vom 7. Februar 1994 - 12 U 579/93 - Urteil vom 15. Januar 1996 - 12 U 304/95 - sowie OLG Bamberg, a.a.O. und OLG Karlsruhe, a.a.O., jeweils für Unfälle mit Ausfahrern aus Grundstücksausfahrten).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Auch das OLG Köln (NZV 89, 437 = StVE § 8 StVO Nr. 86) geht noch von einer Vorfahrtsverletzung und nicht etwa von einem Begegnungsunfall aus, selbst wenn der Unfall erst 30 m nach dem Einbiegen passiert, der einbiegende Radfahrer sich aber noch nicht in stabiler Geradeausfahrt befand.

    Die zuvor zitierte Entscheidung des OLG Köln in NZV 89, 437, schließt bei einem Vorfahrtsunfall dagegen nur eine Verschuldenshaftung des Vorfahrtsberechtigten aus, da das Rechtsfahrgebot nicht auch den Einbiegeverkehr schütze, geht aber von einer durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot erhöhten Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges aus und nimmt beim Zusammenstoß zweier Krafträder auf der Mitte der Vorfahrtsstraße eine Haftung des Vorfahrtsberechtigten von 20 % nach § 7 StVG an.

  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der

    Das gilt insbesondere, wenn - wie hier - der Wartepflichtige nach rechts einbiegen will und von dort ein Vorfahrtsberechtigter kommt, der seinerseits nach links abbiegen will (vgl. KG, DAR 1976, 240; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 422; VRS 103, 21; OLG Köln, NZV 1989, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.10.1956 - VI ZR 114/55, NJW 1956, 1798; Hentschel aaO § 8 StVO Rn.27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 13 U 10/97

    Vorfahrtrecht bei trichterförmiger Erweiterung und Kurveschneiden

    Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der bevorrechtigten Straße auch bei vorschriftswidrigem Linksfahren (OLG Düsseldorf NZV 94, 328; OLG Köln NZV 89, 437).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten bei

    Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437).
  • OLG München, 11.02.2010 - 10 U 5296/09

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Bemessung bei einer distalen

    Die von der Klagepartei zitierte Entscheidung des OLG Köln, VersR 1989, 639, ist schon deshalb kein geeigneter Orientierungsrahmen, weil dort die MdE 30 % - 40 % betrug, der Geschädigte neben der Funktionsbeeinträchtigung von Handgelenk und Arm große, sichtbare Narben zu beklagen hatte und überdies vom OLG Köln 25.000 DM und damit 12.782,30 Euro ausgeurteilt wurden.
  • OLG Köln, 13.08.1997 - 27 U 30/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Das gilt auch dann und soweit er nicht ganz rechts fährt (OLG Köln NZV 1989, 437).
  • OLG Oldenburg, 04.03.2002 - 15 U 63/01

    Ausgleichspflicht; Betriebsgefahr; Einmündung; Fahrerhaftung; Gegenverkehr;

    Bei der Abwägung ist auf Beklagtenseite jedoch eine erhöhte Betriebsgefahr zu berücksichtigen, denn der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot erhöht die Gefahr von Zusammenstößen im Einmündungsbereich typischerweise (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2008 - 1 U 1841/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Pflicht des Linksabbiegers zur Beachtung der Vorfahrt

  • LG Traunstein, 10.11.2009 - 8 O 2958/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch des verletzten

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.05.1989 - 2 U 216/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4756
OLG Stuttgart, 29.05.1989 - 2 U 216/88 (https://dejure.org/1989,4756)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.1989 - 2 U 216/88 (https://dejure.org/1989,4756)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 1989 - 2 U 216/88 (https://dejure.org/1989,4756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überholen einer Fahrzeugreihe; Überholspur der Autobahn; Hohe Geschwindigkeit; Verkehrswidrigkeit; Unklare Verkehrslage ; Herabsetzung der Geschwindigkeit; Bremsbereitschaft; Betriebsgefahr des Personenkraftwagens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Überholspur der Autobahn und hoher Geschwindigkeit des Auffahrenden

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 437
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00

    Möglichkeit einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer

    Aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( VRS 74, 166 ff = DAR 88, 163) und OLG Stuttgart ( VRS 77, 342 ff ) lässt sich zu ihren Gunsten nichts ableiten.
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