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   OLG Düsseldorf, 06.06.1989 - 3 Ws (OWi) 420/89   

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OLG Düsseldorf, 06.06.1989 - 3 Ws (OWi) 420/89 (https://dejure.org/1989,3377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1989 - 3 Ws (OWi) 420/89 (https://dejure.org/1989,3377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - 3 Ws (OWi) 420/89 (https://dejure.org/1989,3377)
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  • NZV 1990, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 11.04.1973 - 1 Ws (a) 187/73

    Beschluß; Zustellung; Förmliche Zustellung; Gericht; Entscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1989 - 3 Ws (OWi) 420/89
    Nach der gesetzl. Regelung ist die förmliche Zustellung i. S. der §§ 51 Abs. 1 OWiG , 3 und 4 VwZG für den Hinweis i. S. des § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG gerade nicht vorgeschrieben (so auch OLG Koblenz in VRS 45, 307, 308).

    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß eine förmliche Zustellung des Hinweises nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG nicht zwingend erforderlich ist, auch in Übereinstimmung mit der übrigen Rechtspr. Es mag zwar aus Gründen einer leichteren Kontrolle der Zweiwochenfrist empfehlenswert sein, das förmliche Zustellungsverfahren zu wählen (so OLG Koblenz in VRS 45, 307, 308; wohl auch BGHSt 27, 85, 87/88 [hier: IV (468) 113 d]); indessen setzt der Übergang zum Beschlußverfahren nur voraus, daß der Betroff. Ä wie auch immer Ä tatsächlich über die entsprechende Absicht des Gerichts unterrichtet worden ist (vgl. auch OLG Hamm in VRS 45, 306).

  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1989 - 3 Ws (OWi) 420/89
    Anwendung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG auch dann zulässig, wenn dem Betroff. der in § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG vorgeschriebene Hinweis nicht zugegangen ist oder wenn er bestreitet, daß Hinweisschreiben erhalten zu haben, und ein Nachweis über den Zugang des Schreibens nicht geführt werden kann (vgl. BGHSt 27, 85, 87 [hier: IV (468) 113 e] m. w. Nachw.; OLG Hamburg in VRS 45, 59; Göhler, 8. Aufl., § 72 OWiG Rn. 31, 70 und 72).

    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß eine förmliche Zustellung des Hinweises nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG nicht zwingend erforderlich ist, auch in Übereinstimmung mit der übrigen Rechtspr. Es mag zwar aus Gründen einer leichteren Kontrolle der Zweiwochenfrist empfehlenswert sein, das förmliche Zustellungsverfahren zu wählen (so OLG Koblenz in VRS 45, 307, 308; wohl auch BGHSt 27, 85, 87/88 [hier: IV (468) 113 d]); indessen setzt der Übergang zum Beschlußverfahren nur voraus, daß der Betroff. Ä wie auch immer Ä tatsächlich über die entsprechende Absicht des Gerichts unterrichtet worden ist (vgl. auch OLG Hamm in VRS 45, 306).

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