Rechtsprechung
   KG, 05.07.1990 - 3 Ws (B) 144/90, 2 Ss 131/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5094
KG, 05.07.1990 - 3 Ws (B) 144/90, 2 Ss 131/90 (https://dejure.org/1990,5094)
KG, Entscheidung vom 05.07.1990 - 3 Ws (B) 144/90, 2 Ss 131/90 (https://dejure.org/1990,5094)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90, 2 Ss 131/90 (https://dejure.org/1990,5094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2005 - 10 S 971/05

    Fahrtenbuchauflage; Überlassung des Fahrzeugs an Dritten; Vollstreckung;

    Es spricht auch vieles für die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass die bloße Behauptung, das Fahrzeug nicht zu nutzen, nicht ausreicht, sondern der Betroffene ein nach den Anforderungen der Fahrtenbuchauflage angelegtes Fahrtenbuch (Unterteilung nach den Kategorien "Name", "Vorname", "Anschrift des Fahrzeugführers" usw.) auch dann vorlegen muss, wenn mit dem Fahrzeug keine eintragungspflichtigen Fahrten unternommen worden sind (vgl. KG, Beschl. v. 05.07.1990 - 3 Ws(B) 144/90 -, VRS 79, 385 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94

    Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende

    Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 Ws (B) 372/85 - in VRS 70, 59 und vom 5. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90 - in NZV 1990, 362 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl., § 31 a StVZO Rdn. 6).
  • VG Düsseldorf, 05.06.2014 - 14 L 958/14

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur unverzüglichen Vorlage eines Fahrtenbuches

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2005 - 10 S 971/05 -, Rn. 26, juris; KG Berlin, Beschluss vom 05.07.1990 - 2 Ss 131/90 - 3 Ws (B) 144/90 -, NZV 1990, 362.
  • OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08

    Rechtsbeschwerdebegründung; Unterzeichnung mit Zusatz i.V.; Unterzeichnung durch

    Einer Zuwiderhandlung gegen die Aushändigungspflicht macht sich daher auch derjenige schuldig, der sein Unvermögen zur Aushändigung des Buchs selbst zu vertreten hat (vgl. KG, NZV 1990, 362).
  • KG, 18.07.1994 - 3 Ws (B) 197/94

    Anforderungen an die Führung des Fahrtenbuches

    Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 Ws (B) 372/85 - in VRS 70, 59 und vom 5. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90 - in NZV 1990, 362 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl., § 31 a StVZO Rdn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht