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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89   

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https://dejure.org/1990,736
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89 (https://dejure.org/1990,736)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.05.1990 - 5 A 1687/89 (https://dejure.org/1990,736)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 5 A 1687/89 (https://dejure.org/1990,736)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen Vorbildwirkung auch ohne Behinderung verhältnismäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bekanntgabe von Regelungen; Verkehrszeichen; Aufstellen von Verkehrszeichen; Wahrnehmung durch Verkehrsteilnehmer ; Sorgfaltsmaßstab der Verkehrsteilnehmer ; Bekanntgabevoraussetzung eines Verwaltungsaktes; Abschleppen eines Fahrzeuges ; Verhältnismäßigkeit; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2835
  • NVwZ 1990, 1192 (Ls.)
  • NZV 1990, 407
  • DÖV 1991, 120
  • DÖV 1991, 121
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89
    Dies haben im Anschluß an ein Urteil des BVerwG mehrere Oberverwaltungsgerichte bestätigt (und u. a. mit der von einem im absoluten Halteverbot ausgehenden negativen Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer begründet), vgl. BVerwG NJW 1990, 931; OVG Münster NZV 1990, 407; VGH Kassel NZV 1990, 408).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel NZV 1990, 408 (Urt. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89) hat ausgesprochen: Das verbotswidrige Parken stellt unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Verkehrsgefährdung oder Verkehrsbehinderung eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, so daß es weder der vorherigen schriftlichen Androhung der Ersatzvornahme noch der vorläufigen Veranschlagung des Kostenbetrages bedarf.

  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89
    Dies haben im Anschluß an ein Urteil des BVerwG mehrere Oberverwaltungsgerichte bestätigt (und u. a. mit der von einem im absoluten Halteverbot ausgehenden negativen Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer begründet), vgl. BVerwG NJW 1990, 931; OVG Münster NZV 1990, 407; VGH Kassel NZV 1990, 408).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 179/89) entschieden: Das Abschleppen eines auf dem Gehweg im Bereich eines absoluten Haltverbots während längerer Zeit (hier knapp 2 Stunden) parkenden Kraftfahrzeugs ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig bereits dann vereinbar, wenn von dem verbotswidrigen Verhalten eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer ausgehen kann.

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89
    Dem entspricht es, daß auch der beschließende Senat wiederholt das "generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Kraftfahrzeugs" hervorgehoben und diesem Interesse deswegen erhebliches Gewicht beigemessen hat, "weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen" (Beschluß vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - in DVBl. 1983, 1066 vgl. ferner Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - in NVwZ 1988, 623 ).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89
    Dem entspricht es, daß auch der beschließende Senat wiederholt das "generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Kraftfahrzeugs" hervorgehoben und diesem Interesse deswegen erhebliches Gewicht beigemessen hat, "weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen" (Beschluß vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - in DVBl. 1983, 1066 vgl. ferner Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - in NVwZ 1988, 623 ).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auf die Frage, wann die Widerspruchsfrist (§ 70 VwGO) gegen verkehrsregelnde Anordnungen und Verkehrsschilder zu laufen beginnt (vgl. hierzu BVerwGE 59, 221 (226) [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78]; OVG Münster NJW 1990, 2835; VGH Mannheim NVwZ-RR 1990, 59; VGH Kassel NVwZ 1992, 5; OVG Hamburg NJW 1992, 1909 [OVG Hamburg 27.06.1991 - Bf II 38/90]; Manssen NZV 1992, 465 (468)), kommt es hier nicht an, denn der Kläger hat bereits eine Woche nach der Aufstellung der streitigen Verkehrsschilder und mithin keinesfalls zu spät Widerspruch erhoben.
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Insoweit genügt es, dass bei einem Verstoß gegen die einschlägige straßenverkehrsrechtliche Regelung bestimmungsgemäß nach dem Zweck der straßenverkehrsrechtlichen Regelung in der Regel eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer im oben dargestellten Sinne eintritt (vgl. für das rechtswidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz: BVerwG, U. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 8; ebenso, dass es auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, die berechtigt auf einem Parkplatz parken wollen, nicht ankommt: BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 - MDR 1984, 255; Bay. VGH, U. v. 29.01.1996 - 24 B 94.1712 -, BayVBl. 1996, 376, U. v. 20.02.1990 - 21 B 89.03645 -, DÖV 1990, 483; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.05.1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 15.03.1988 - 7 A 44/87 -, NVwZ 1988, 658).
  • VG Düsseldorf, 20.02.2024 - 14 K 491/23

    Privatfahrzeug darf von Carsharing-Parkplatz abgeschleppt werden

    Nach der Rechtsprechung des zuständigen Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster ist das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn es allein der Beseitigung eines Rechtsverstoßes von nicht unerheblicher Dauer dient, ohne dass eine konkrete Verkehrsbehinderung vorgelegen haben muss, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835 m.w.N.

    So etwa OVG NRW, Urteil vom 29. September 1989 - 5 A 878/89 - Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Mai1992 - 3 C 3/90 -, NJW 1993, 870; Beschluss vom 18. Februar.2002 - 3 B 149/01 -, DVBl. 2002, 1560, 1561.

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