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   OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 5 Ss 365/89 - 140/89 I   

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https://dejure.org/1989,4008
OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 5 Ss 365/89 - 140/89 I (https://dejure.org/1989,4008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.1989 - 5 Ss 365/89 - 140/89 I (https://dejure.org/1989,4008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 1989 - 5 Ss 365/89 - 140/89 I (https://dejure.org/1989,4008)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss 510/04

    Keine konkrete Straßenverkehrsgefährdung bei gelungenem Ausweichmanöver des

    Ist es dem entgegenkommenden Fahrer noch möglich, auf das verkehrswidrige Überholen des Angeklagten durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver zu reagieren und so einen Unfall abzuwenden, liegt eine konkrete Gefährdung im Sinne der genannten Vorschrift nicht vor (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf, NZV 1990, 80).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Die bloße räumliche Nähe des haltenden Fahrzeugs zum Fahrzeug des Angeklagten genügt nicht (OLG Düsseldorf NZV 1990, 80).
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Negativ wird die Formel mit der Erwägung weiter abgegrenzt, eine konkrete Gefahr sei nicht schon dann gegeben, wenn Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert in die "Gefahrenzone" gerieten, die ein unvorschriftsmäßig fahrender Täter bilde (OLG Düsseldorf, NZV 1990, 80 ).
  • OLG Oldenburg, 18.07.1995 - 1 Ws 94/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt einer Maßnahme bei der Entschädgung für

    Bei der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 78, 112, 115; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 484 ; OLG Karlsruhe StV 1988, 447; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., Rn. 10 zu § 5 StrEG ; Dieter Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 3. Aufl., Rn. 40 zu § 5).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Dem tritt der Senat unter Hinweis auf seine Rechtsprechung (Senatsbeschluß in NZV 1990, 80 VRS 78, 112 = DAR 1990, 108 JMBL NW 1990, 106 = VM 1990, 52 BA 1990, 446) bei.
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