Weitere Entscheidung unten: AG Münster, 08.03.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.10.1989 - 1 Ws 959/89   

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https://dejure.org/1989,8143
OLG Düsseldorf, 17.10.1989 - 1 Ws 959/89 (https://dejure.org/1989,8143)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.1989 - 1 Ws 959/89 (https://dejure.org/1989,8143)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 1 Ws 959/89 (https://dejure.org/1989,8143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 82
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Rechtsprechung
   AG Münster, 08.03.1988 - 11 OWi 30 Js 216/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7370
AG Münster, 08.03.1988 - 11 OWi 30 Js 216/87 (https://dejure.org/1988,7370)
AG Münster, Entscheidung vom 08.03.1988 - 11 OWi 30 Js 216/87 (https://dejure.org/1988,7370)
AG Münster, Entscheidung vom 08. März 1988 - 11 OWi 30 Js 216/87 (https://dejure.org/1988,7370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • pilotundrecht.de PDF

    Bei einer Notlandung wegen Treibstoffmangels ist eine Geldbuße von 1.000 DM gerechtfertigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00

    Gefährdung des Luftverkehrs ; Pflichtwidrigkeit des Luftfahrzeugführers ;

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat der Angeklagte nicht nur leicht fahrlässig gegen seine Pflichten in der Flugvorbereitung bzw. zum Beisichführen einer ausreichenden Betriebsstoffreserve verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 29, 57 Abs. 3 f LuftBO bzw. §§ 3 a, 43 Nr. 5 LuftVO begangen (vgl. AG Münster NZV 1990 82 f. mit Anm. Friese; Schmid, a.a.O., Seite 128), sondern sein Verhalten kann nur als grob pflichtwidrig, wenn nicht schon als bedingt vorsätzlich, angesehen werden (vgl. hierzu auch die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals, Teil II, Kapitel 1 "Privatflugzeugführer").
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Sie dürfen aber aus Gründen einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgearteter Sachverhalte nicht unbeachtet gelassen werden (OLG Hamm, Beschl. v. 14.12.2000 in 3 Ss OWi 1012/00; KG VRS 77, 75;OLG Köln VRS 78, 61; AG Münster NZV 1990, 82; Göhler, OWiG, .a.a.O.; NStZ 1991, 73; KK-Mitsch, OWiG, a.a.O.).
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