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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89   

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https://dejure.org/1990,3951
OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89 (https://dejure.org/1990,3951)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.05.1990 - 9 U 14/89 (https://dejure.org/1990,3951)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 9 U 14/89 (https://dejure.org/1990,3951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 b; StVO § 12 Abs. 3 Nr. 1
    Zum Umfang des Schutzbereichs von Halt- und Parkverboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haltverbot; Parkverbot; Straßenverkehr; Parkverbot vor einer Kreuzung; Schutzzweck

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 34
  • NZV 1991, 188
  • VersR 1992, 719
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89
    Zwar hat der BGH (DRsp II (286) 181 b = NJW 1983, 1326 ) entschieden, daß das absolute Haltverbot nicht nur dem Schutz des fließenden Verkehrs, sondern auch dem Schutz der die Fahrbahn überquerenden Fußgänger dient.
  • OLG München, 18.12.1984 - 5 U 1951/84

    Haftung eines verbotswidrig auf der Fahrbahn im eingeschränkten Halteverbot

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89
    Dies hat das OLG München (NJW 1985, 981 ) auch für das eingeschränkte Haltverbot angenommen.
  • OLG Köln, 13.12.1985 - 1 Ss 763/85

    Unzulässiges Parken; Unerlaubtes Parken; Einbahnstraße

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89
    Durch dieses Parkverbot soll verhindert werden, daß durch im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich abgestellte Fahrzeuge das Ab- oder Einbiegen erschwert und vor allem der Einblick in die Seitenstraße oder Hauptstraße in einer den Verkehr behindernden Weise beeinträchtigt wird (vgl. BGH, VRS 18, 206; OLG Köln, VRS 70, 468 ).«.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.1990 - 7 U 173/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,15406
OLG Frankfurt, 20.06.1990 - 7 U 173/88 (https://dejure.org/1990,15406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.1990 - 7 U 173/88 (https://dejure.org/1990,15406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 7 U 173/88 (https://dejure.org/1990,15406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 12.12.2008 - 5 U 953/04

    Arzthaftung: Schadensersatzanspruch bei Änderung des Studienfachs wegen der

    Eine Arbeit, die mit deutlich weniger Verantwortung und Verdienstmöglichkeiten verbunden ist, muss der Verletzte grundsätzlich nicht übernehmen (OLG Hamm r+s 1994, 417; OLG Frankfurt, NZV 1991, 188).

    c) Da der Erwerbsschaden netto berechnet wird, muss der Beklagte den Kläger von der auf die Zahlung entfallenden Steuerlast freistellen (OLG Frankfurt NZV 1991, 188).

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Dem Kläger als ausgebildeten Handwerker ist dabei nicht zuzumuten, sich allein zum Zwecke der Schadensminderung um eine Anstellung als ungelernte Arbeitskraft zu bemühen (Staudinger - Vieweg, aaO, § 842 BGB , Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juni 1990 - 7 U 173/88 -, LS nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 12 U 65/21

    Berechnung unfallbedingten Verdienstausfallschadens; Ausgleich von Erwerbsschäden

    Bedeutung ist insbesondere dem Beruf zuzumessen, den der Geschädigte unfallbedingt nicht mehr ausüben kann; so ist es einem Auszubildenden für einen Handwerksberuf etwa nicht zuzumuten, ersatzweise eine Tätigkeit als ungelernte Arbeitskraft aufzunehmen (KG, a. a. O.; OLG Frankfurt NZV 1991, S. 188).
  • OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16

    Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht

    Dazu gehört nicht nur, "sich um eine Erwerbstätigkeit ... (sowie) auch in zumutbarer Weise um eine Arbeitsstelle zu bemühen" (BGH NJW 2007, 64), son dern auch, eine erreichte Beschäftigung nicht aus eigener Verantwortlichkeit zu verlieren (OLG Frankfurt NZV 1991, 188).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23

    Verkehrsunfall: Klägers Arbeitsfähigkeit nach erneutem Gutachten unklar

    Bedeutung ist insbesondere dem Beruf zuzumessen, den der Geschädigte unfallbedingt nicht mehr ausüben kann; so ist es etwa einem Auszubildenden für einen Handwerksberuf nicht zuzumuten, ersatzweise eine Tätigkeit als ungelernte Arbeitskraft aufzunehmen (KG in KGR 2000, S. 239, NZV 2002, S. 95; OLG Frankfurt NZV 1991, S. 188).
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