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   OLG Zweibrücken, 07.02.1991 - 1 Ss 272/90   

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https://dejure.org/1991,3564
OLG Zweibrücken, 07.02.1991 - 1 Ss 272/90 (https://dejure.org/1991,3564)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.02.1991 - 1 Ss 272/90 (https://dejure.org/1991,3564)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - 1 Ss 272/90 (https://dejure.org/1991,3564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehefrau; Fahrerin ; Ehemann; PKW; Alkoholbedingt fahruntüchtiger Zustand; Unfall; Tatbestand; Verursachung; Trunkenheitsfahrt; Unfallstelle; Verlassen; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 142 Abs. 1, § 145 d Abs. 2 Nr. 1, § 258

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 530
  • NZV 1991, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 240/83

    Täuschen; Tatbeteiligter; Täuschen über Tatbeteiligten; Falsches Alibi; Alibi

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.1991 - 1 Ss 272/90
    Anderenfalls kann die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsorgane nicht auf eine falsche Fährte gelenkt, was durch § 145 d verhindert werden soll, sondern nur vom wahren Täter abgelenkt werden, was allenfalls nach § 258 [StGB] und, wenn (wie hier) zugunsten des Ehemannes, eines Angehörigen, begangen, gem. § 258 Abs. 6 StGB nicht strafbar ist (BayObLG NJW 1984, 2302 = DRsp III (320) 207 e ...).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 198/04

    Vortäuschen einer Straftat; wahrheitswidrige Behauptung der Straftat, unerlaubtes

    Des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne des § 142 Abs. 1 StGB bezichtigt sich ein Angeklagter fälschlich selbst mithin nur, wenn seine Aussage vor dem ermittelnden Polizeibeamten dahin zu verstehen ist und auch zu verstehen sein sollte, er habe einen Unfall verursacht, habe Kenntnis von einem erheblichen Fremdschaden gehabt und habe sich ggf. auch ohne Einhaltung einer angemessenen Wartefrist von der Unfallstelle entfernt (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 234; vgl. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1991, 530, Tröndle/Fischer, StGB, § 145 d Rdnr. 8).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ss 161/02

    Vortäuschen einer Tat bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

    Der Schluss, dass dies aufgrund der Kenntnis der Alkoholisierung und der fehlenden Fahrerlaubnis ihres Verlobten nahe liegt, ist nicht hinreichend gesichert (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1991, 530 ), zumal es der Angeklagten und ihrem Verlobten in erster Linie darauf angekommen sein dürfte, den Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkohol vom Letztgenannten abzulenken.
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