Weitere Entscheidung unten: VG Bremen, 11.12.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1992 - 10 S 3233/91   

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https://dejure.org/1992,4885
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1992 - 10 S 3233/91 (https://dejure.org/1992,4885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1992 - 10 S 3233/91 (https://dejure.org/1992,4885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 10 S 3233/91 (https://dejure.org/1992,4885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Streitwert bei Anfechtungsklagen gegen eine Fahrtenbuchauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 13 Abs. 1 S. 1, § 20 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 10 S 2563/88

    Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung der Fahrzeugführerermittlung; hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1992 - 10 S 3233/91
    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist dann aus, wenn der Halter eines Fahrzeugs - im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter oder unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge - jede Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug im maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es seien besondere Anhaltspunkte gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, Buchholz 442.11 § 31 a StVZO Nr. 12; Beschlüsse des Senats v. 4.10.1988 - 10 S 2563/88 -, VBlBW 1989, 148 und vom 11.5.1990 - 10 S 853/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender

    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist dann aus, wenn der Halter eines Fahrzeugs -- im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter oder unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge -- jede Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug im maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es seien besondere Anhaltspunkte gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, Buchholz 442.11 § 31 a StVZO Nr. 12; Beschlüsse des Senats v. 3.8.1989 - 10 S 1915/89 -, VBlBW 1990, 28 und v. 30.1.1992 - 10 S 3233/91 -).
  • VG Karlsruhe, 11.09.1996 - 12 K 2422/96

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anordnung zur Vorlage eines

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Rechtsprechung
   VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5570
VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90 (https://dejure.org/1991,5570)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.12.1991 - 5 A 462/90 (https://dejure.org/1991,5570)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 5 A 462/90 (https://dejure.org/1991,5570)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Allein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer BAK von 2,22% besteht kein hinreichender Anlaß für die Einholung eines Gutachtens über die Kraftfahreignung des Fahrers

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90
    oder eine wiederholte Auffälligkeit mit jeweils hohen Blutalkoholwerten beim Führen von Fahrrädern in zeitlich kurzem Abstand (BVerwG, NZV 1989, 205 = NJW 1989, 1623 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85).

    Eine in kurzem zeitlichen Abstand wiederholte Teilnahme in stark alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad im Straßenverkehr gibt ebenfalls Anlaß, an der Kraftfahreignung zu zweifeln (BVerwG, NZV 1989, 205 = NJW 1989, 1623 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85 für BAK-Werte von 2, 61%o und 1, 94%).

    In diesen Fällen ist es zwar gerechtfertigt, eine Eignungsuntersuchung anzuordnen, es ist bei einer derartigen Konstellation allerdings gutachterlich gerade zu klären, ob der oder die Betreffende in der Lage ist, den Genuß von größeren Mengen Alkohols und das Führen von Kraftfahrzeugen strikt zu trennen (BVerwG, NZV 1989, 205 = NJW 1989, 1623 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90
    Bislang nimmt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der die Kammer folgt, das Vorliegen folgender Umstände zum Anlaß, berechtigte und damit weiter aufklärungsbedürftige Zweifel an der Kraftfahreignung anzunehmen: Einmaliges Führen eines Kfz unter erheblichem Alkoholeinfluß (BVerwG, Urt. v. 15.7. 1988, BVerwGE 80, 43 = NZV 1988, 238 = NJW 1989, 116 = StVE § 4 StVG Nr. 22).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88

    Fahrerlaubnis - Entziehungsverfahren - Beurteilung der Kraftfahreignung

    Auszug aus VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90
    Die besonderen Umstände ermöglichen es, im Falle des Kl. ausnahmsweise auch sein straßenverkehrsrechtlich relevantes Verhalten nach Erlaß des Widerspruchsbescheides in die Gesamtbeurteilung seiner Kraftfahreignung einzubeziehen, weil sich die bestehenden Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsbehördlichen Entscheidung dadurch noch erhärten (BVerwG, NVwZ 1990, 654 = NZV 1990, 405 L).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    An dieser Beurteilung ändere das Urteil des VG Bremen (NZV 1992, 295) nichts, weil dort im einzelnen geschilderte besondere Umstände vorgelegen hätten.

    Ob eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad in allen Fällen Anlaß zur Annahme gibt, der Betroffene werde auch ein Kraftfahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluß führen und sei daher als Kraftfahrer ungeeignet, mag offenbleiben (vgl. dazu VG Bremen, NZV 1992, 295).

  • VG Potsdam, 14.08.2007 - 10 K 881/07

    Trunkenheitsfahrt Fahrrad; Zweifel an Kraftfahrtauglichkeit; Wiederholungsgefahr

    Denn hinsichtlich der Fähigkeit, den Alkoholkonsum und das Führen eines Kraft fahrzeugs zu trennen, kann in einem solchen Fall dem Kraftfahrer - im Unterschied zu demjenigen, der bereits eine Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug begangen und damit Alkoholmissbrauch im Rechtssinne betrieben hat - noch kein Versagen vorgehalten werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 8. Juli 2005 -10 L 279/05-, NZV 2006 S. 331 ; ähnlich zu einem "Radfahrerfall" VG Bremen, Urteil vom 11. Dez. 1991 -5 A 462/90-, NZV 1992 S. 295 ).
  • VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
    Denn hinsichtlich der Fähigkeit, den Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, kann in einem solchen Fall dem Kraftfahrer -im Unterschied zu demjenigen, der bereits eine Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug begangen und damit Alkoholmissbrauch im Rechtssinne betrieben hat - noch kein Versagen vorgehalten werden (vgl. Kammerbeschl. v. 21.1. 2002 - 10 L 1143/01 - ähnlich die Erwägungen zu einem "Radfahrerfall" bei VG Bremen, Urt. v. 11.12.1991 - 5 A 462/90 -, NZV 1992, 295 [296]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05

    Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6

    Soweit der Antragsgegner sich demgegenüber auf das Verwaltungsgericht Bremen und dessen Urteil vom 11.12.1991 - 5 A 462/90 - ( NZV 1992, 295 ) beruft, ist die darin geäußerte Auffassung schon nach altem Recht vereinzelt geblieben und durch das neue Recht nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen jedenfalls überholt.
  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

    Soweit das VG Bremen (Urt. vom 11.12.1991 - 5 A 462/90 -, NZV 1992, 295) - wie vom Antragsteller angeführt - eine andere Auffassung vertreten hat, ist diese schon nach altem Recht vereinzelt geblieben und durch das neue Recht - wie gezeigt - überholt.
  • VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/01

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

    Danach ordnet die Fahrerlaubnisbehörde unter Beachtung der Nr. 8.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn - wie hier - konkrete Tatsachen den begründeten Verdacht auf Alkoholmissbrauch ergeben und die Annahme begründen, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht den die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 3 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VG Bremen, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 5 A 462/90, NZV 1992, 295; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280); VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94 -.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.1998 - 12 M 115/98

    Gutachtenanforderung bei Trunkenheitsfahrt mit; Fahrerlaubnisentziehung;

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht (aa0) ausgeführt, es bleibe offen, "ob eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad in allen Fällen Anlaß zu der Annahme" gebe, der Betroffene werde auch ein Kraftfahrzeug unter erheblichen Alkoholeinfluß führen und er sei daher als Kraftfahrer ungeeignet; hierzu hat es auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 11. Dezember 1991 (NZV 1992, 295), auf die sich der Antragsteller beruft, hingewiesen.
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