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   OLG Köln, 27.09.1991 - Ss 444/91   

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OLG Köln, 27.09.1991 - Ss 444/91 (https://dejure.org/1991,4172)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.1991 - Ss 444/91 (https://dejure.org/1991,4172)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 1991 - Ss 444/91 (https://dejure.org/1991,4172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urteil; Strafrahmen; Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Verurteilung; Straßenverkehr; Eingriff; Strafzumessung; Grundlage; Innere Tatseite; Strafrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315b; StPO § 318

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Ihr innerer Zusammenhang mit dem hier weiterhin in Betracht kommenden Fahrverbot und die wegen der Wechselwirkung von Haupt- und Nebenstrafe gebotene ganzheitliche Betrachtung des Rechtsfolgenausspruchs erfordern indessen auch die Aufhebung dieser (Haupt-)Strafe, da eine getrennte Entscheidung über die Anordnung der Nebenstrafe regelmäßig nicht möglich ist (vgl. dazu OLG Celle VRS 62, 38; OLG Düsseldorf VRS 63, 463, 465; OLG Oldenburg VRS 42, 193, 194; Senat VRS 82, 39; Tröndle/Fischer a.a.O. § 44 Rdnr. 17; Lackner, StGB, 22. Aufl., § 44 Rdnr. 12; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 44 StGB Rdnr. 7; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 44 StGB Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Sind die Feststellungen derart knapp, unvollständig, unklar oder widerspruchsvoll, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und damit keine hinreichende Grundlage für die Überprüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden, ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (BGH NStZ 1994, 130; BayObLG VRS 93, 108; st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE VRS 68, 278, 280; VRS 73, 385 f.; VRS 77, 452, 453; VRS 82, 39, 40; NStZ 1989, 339; SenE v. 29.06.1999 - Ss 273/99 - v. 30.07.1999 - Ss 339/99 - Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 16 m.w.N.).

    Eine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung liegt danach nicht vor, wenn - in Bezug auf die einzelne Tat - das angewendete Strafgesetz nicht erkennbar wird und unklar bleibt, von welchem Strafrahmen auszugehen ist (st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 22.01.1999 - Ss 616/98 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 17 m. w. Nachw.), oder wenn Angaben zur inneren Tatseite fehlen und die Schuldform nicht festgestellt ist (OLG Düsseldorf DAR 1970, 191; VRS 64, 36, 38; VRS 67, 271, 272; VRS 69, 50, 51; VRS 89, 218, 219 f.; SenE VRS 82, 39, 40 m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 17; Ruß a.a.O. § 318 Rdnr. 7a).

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17

    Unwirksame Berufungsbeschränkung; Gesamtvorsatz zum mehrfachen Gebrauch einer

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdz. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (KG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12) -, juris).
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - [4] 1 Ss 151/08 [107/08] - Meyer-Goßner aaO Rn. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] -).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08

    Entziehung von der Schulpflicht: Notwendige Sachverhaltsfeststellungen im

    Sind die Feststellungen zur Tat derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich, dass weder der Schuldspruch, noch der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat in groben Zügen erkennbar wird, und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (vgl. BayObLG, NStZ 1988, 570 m.w.N.; OLG Köln NZV 1992, 203).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 82/00

    Beschränkung der Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Verbreitung pornographischer

    Sie ist nur dann unwirksam, wenn die zum objektiven Tatgeschehen und zur inneren Tatseite getroffenen Feststellungen derart unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, daß sie den Schuldspruch nicht tragen und deshalb keine Grundlage für die Überprüfung des nur noch angefochtenen Rechtsfolgenausspruchs bilden (BGHSt 33, 59; NStZ 1994, 130; Senat NStZ 1992, 298; OLG Köln VRS 82, 39).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2b Ss 204/00

    Prüfung der Berufungsbeschränkung durch Revisionsgericht - Ermittlung des

    Sie ist nur dann unwirksam, wenn die zum objektiven Tatgeschehen und zur inneren Tatseite getroffenen Feststellungen derart unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, daß sie den Schuldspruch nicht tragen und deshalb keine Grundlage für die Überprüfung des allein angefochtenen Rechtsfolgenausspruchs bilden (BGHSt 33, 59; NStZ 1994, 130; Senat NStZ 1992, 298; OLG Köln VRS 82, 39; BayObLG OLGSt Nr. 7 zu § 29 BtMG; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, Rz. 16 zu § 318).
  • BayObLG, 24.08.1999 - 4St RR 139/99

    Beschränkung der Berufung aus den Rechtsfolgenausspruch

    bei dem Revisionsgericht unter Hinweis auf Kleinknecht/Meyer - Großner § 318 Rn. 16 in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLGSt a. F. BtMG § 11 S. 47 und VRS 82, 39/40) hatten andere Fallgestaltungen zum Gegenstand.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.07.1991 - 2 Ws (B) 307/91 OWiG   

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https://dejure.org/1991,4389
OLG Frankfurt, 16.07.1991 - 2 Ws (B) 307/91 OWiG (https://dejure.org/1991,4389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.1991 - 2 Ws (B) 307/91 OWiG (https://dejure.org/1991,4389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 1991 - 2 Ws (B) 307/91 OWiG (https://dejure.org/1991,4389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides; Verwechselung der Tatbeiträge; Bezeichnung der Tat

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 89
  • NZV 1992, 203
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Augsburg, 20.07.1998 - 6 Qs 295/98
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung erfüllt der Bußgeldbescheid seine Umgrenzungs- und Informationsfunktion selbst dann, wenn im Bußgeldbescheid eine versehentliche Verwechslung der Tatbeiträge der Unfallbeteiligten stattfand (OLG Frankfurt, NStZ 1992, 89 ), die Tatzeit fehlerhaft angegeben wurde (OLG Stuttgart, VRS 85, 128), Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht angegeben wurden (OLG Hamm, ZfS 1994, 187) sowie wenn bei sogenannten fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsverstößen ein Tatort nicht genannt wurde (BayObLGSt 1995, 150).
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