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   OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91   

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OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91 (https://dejure.org/1992,2701)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 U 6062/91 (https://dejure.org/1992,2701)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 U 6062/91 (https://dejure.org/1992,2701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer im Straßenverkehr begangenen unerlaubten Handlung; Anforderungen an die Regulierung des aus einem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Anmietung eines Kfz bei geringen Fahrbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht durch einen Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 362
  • VersR 1993, 768
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Der Senat hat in der Berufungsverhandlung vom 17.3.1992 mit den Parteien die ihm bekannten vergleichbaren Taxikosten und das ihm seinerzeit bereits vorliegende BGH-Urteil vom 21.1.1992 (VI ZR 142/91) erörtert (nunmehr veröffentlicht unter anderem in NJV 1992, 903) sowie auf die im Februar 1992 erschienene Abhandlung über unterschiedliche Begutachtungen "Mehr Schaden als Nutzen" und "Auf einem Auge auch noch blind" (Finanztest 1992, 36 ff) hingewiesen.

    Demzufolge hat der Kläger seiner Schadensberechnung zutreffend den vom Sachverständigen in seinem Gutachten ermittelten Restwertbetrag zugrunde gelegt (BGH NJW 1992, 903 f).

    Die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof folgt aus § 546 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EGZPO und § 8 EGGVG sowie Art. 10 und 11 BayAGGVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (Restwertbestimmung durch Sachverständige trotz Kaufangebots: BGH NJW 1992, 903 einerseits und OLG Oldenburg r + s 1991, 128; OLG Zweibrücken r + s 1991, 341 = r + s 1992, 53; OLG Frankfurt/Main,ZfS 1992, 10 andererseits).

  • OLG Zweibrücken, 09.11.1990 - 1 U 186/89

    Geschädigter; Unfallbeschädigtes Fahrzeug; Reparatur; Veräußerung;

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Da die Beklagten bereits zwei Tage nach Gutachtenseingang um Aufschub gebeten und wiederum drei Tage später das Kaufangebot zu 8000,- DM übermittelt haben, entnehmen sie daraus die Verpflichtung des Klägers, den Restwert des Unfallwagens in Höhe von 8000,-".DM anzusetzen (im Grundsatz ebenso OLG Oldenburg r + s 1991, 341 = r + s 1992, 53; OLG Frankfurt/Main,. ZfS 1992, 10; sehr umstritten in der Rechtsprechung der Land- und Amtsgerichte; vgl. auch Greger aaO § 7 StVG Rn 171).

    Die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof folgt aus § 546 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EGZPO und § 8 EGGVG sowie Art. 10 und 11 BayAGGVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (Restwertbestimmung durch Sachverständige trotz Kaufangebots: BGH NJW 1992, 903 einerseits und OLG Oldenburg r + s 1991, 128; OLG Zweibrücken r + s 1991, 341 = r + s 1992, 53; OLG Frankfurt/Main,ZfS 1992, 10 andererseits).

  • BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72

    Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Nr. 5 AKB auch gegenüber dem Erstbeklagten (BGH NJW 1973, 1369 ff; OLG Nürnberg NJW 1974, 1950 f).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1974 - 7 U 5/74

    Verkehrsunfall; Inverzugsetzung des Haftpflichtversicherers; Schädiger;

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Nr. 5 AKB auch gegenüber dem Erstbeklagten (BGH NJW 1973, 1369 ff; OLG Nürnberg NJW 1974, 1950 f).
  • OLG Oldenburg, 17.01.1991 - 14 U 76/90

    Fiktive Reparaturkosten; Kosten der Instandsetzung; Merkantiler Minderwert;

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof folgt aus § 546 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EGZPO und § 8 EGGVG sowie Art. 10 und 11 BayAGGVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (Restwertbestimmung durch Sachverständige trotz Kaufangebots: BGH NJW 1992, 903 einerseits und OLG Oldenburg r + s 1991, 128; OLG Zweibrücken r + s 1991, 341 = r + s 1992, 53; OLG Frankfurt/Main,ZfS 1992, 10 andererseits).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Die Entschädigungsforderung kann deshalb im Einzelfall am Einwand des § 254 Abs. 2 BGB scheitern, der durchgreift, wenn der Geschädigte den Wagen nur für die Zurücklegung einer ganz kleinen Tagesstrecke benutzte und ihm nach den Umständen zugemutet werden kann, für die Zurücklegung dieser Strecke auch einmal einige Tage ein bequemes öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen (BGHZ 45, 212/219 f).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    (BGH NJW 1992, 302 /304).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Hat er z. B. das Fahrzeug der ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb eines Ersatzwagens in Zahlung gegeben, so kann der Schädiger gegenüber deren Ankaufsangebot nicht auf einen höheren Restwert-Erlös verweisen, der nur auf einem dem Geschädigten erst durch den Schädiger eröffneten Sondermarkt, etwa durch Einschaltung spezialisierter Restwerte-Aufkäufer, zu erzielen wäre (BGH NJW 1985, 2469/2470).
  • BVerfG, 25.07.1988 - 1 BvR 109/85

    Schuldnerverzeichnis - Eintragung - Vorzeitige Löschung - Konkursverfahren -

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Hat der Geschädigte - wie hier - das Gutachten eines Sachverständigen über den Restwert des Unfallfahrzeugs eingeholt, so bildet aus denselben Erwägungen, die auch für die Abrechnung der Reparaturkosten auf der Basis eines Sachverständigengutachtens gelten (BGH NJW 1988, 3009), der in dem Gutachten ausgewiesene Wert in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung auch des Betrages, in dessen Höhe dem Geschädigten durch den Unfall kein Vermögensnachteil entstanden ist.
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65

    Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für

    Auszug aus OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91
    Da er somit den zeitweisen Ausfall des von ihm selbst genutzten Kraftfahrzeugs durch die Anmietung eines Ersatzwagens überbrückt hat, ist ihm grundsätzlich keine Nutzungsentschädigung für seinen Gebrauchsverlust zuzubilligen (BGHZ - Grosser Senat für Zivilsachen - 98, 212./213), sondern - unter Abzug der Eigenersparnis - das zu erstatten, was er dem Vermieter hat zahlen müssen (BGH NJW 1969, 1477 ff; 1967, 552 f).
  • BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

  • LG Wiesbaden, 25.02.1982 - 1 S 477/81
  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 7 U 46/17

    Nicht immer Mietwagen nach Verkehrsunfall

    Der Senat geht davon aus, dass ein tägliches Fahrbedürfnis von weniger als 20 km am Tag einen Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellt (ebenso OLG München, Urteil vom 17. März 1992 - 5 U 6062/91 -, juris, NZV 1992, 362; ähnlich OLG Hamm, Urteil vom 21.Mai 2001 - 6 U 243/00 -, juris, NZV 2002, 82 bei 178 km in 16 Tagen).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23

    Schätzung von Mietwagenkosten

    Hierfür kann ein tägliches Fahrbedürfnis von weniger als 20 km einen Anhaltspunkt darstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Januar 2018 - 7 U 46/17 -, Rn. 25, juris; OLG München, Urteil vom 17. März 1992 - 5 U 6062/91 -, Rn. 6, juris).
  • AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15

    Ersatzfähigkeit der Gebühren eines eingeschalteten Sachverständigen im Rahmen der

    Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, NZV 1995, 356; OLG Frankfurt, OLG R Frankfurt 1996, 61; OLG München, VersR 1993, 768) ist die Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu verneinen, wenn der Geschädigte durchschnittlich nicht mehr als 20 km pro Tag mit dem Mietfahrzeug zurücklegt.
  • OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00

    Teilschuld eines Linksabbiegers bei Unfall mit einem bei Rot den Kreuzungsbereich

    Dann hätte sich ihr die Erkenntnis aufdrängen müssen, daß Mietwagenkosten von weit mehr als 2.000,00 DM unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter 500, 00 DM liegen (vgl. hierzu auch OLG Hamm - 13. ZS - r+s 95, 417 = OLGR 95, 76; OLG Frankfurt, OLGR 96, 61; VersR 92, 620; OLG München, VersR 93, 768 - OLGR 92, 114; Möller/Durst, VersR 93, 1070; Greger, NZV 94, 11, 13).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 13 U 178/94

    Ein Verzicht auf einen Mietwagen zugunsten von Taxibenutzung ist zumutbar

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  • OLG Köln, 05.02.1993 - 3 U 45/92

    Totalschaden; Restwert

    Hat der Geschädigte ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt, darf er seiner Abrechnung den von dem Sachverständigen ermittelten Restwertbetrag zugrundelegen (BGH, NJW 1992, 903, 904; OLG München, NZV 1992, 362, 364).
  • AG Chemnitz, 11.07.2006 - 20 C 4336/05
    Dabei muss sich der Geschädigte nur bei voraussehbar geringem Fahrbedarf auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi verweisen lassen, wobei die Grenze in der Rechtsprechung regelmäßig bei ca. 20 km/Tag liegt (Sanden/Völtz a.a.O.; OLG München, ZfS 1993, 120; OLG Hamm, ZfS 1995, 217).
  • AG Kassel, 28.04.2021 - 421 C 3709/21
    Dies allerdings nur der Voraussetzung, dass ihm dies im Einzelfall auch zuzumuten ist (LG Wiesbaden VersR 1983, 673; BGH NJW 1966, 1062; OLG München NZV 1992, 362; OLG Frankfurt BeckRS 2008, 15987; Palandt-Grüneberg § 249 BGB, Rn. 35).
  • LG Ravensburg, 16.12.1993 - 5 S 201/93

    Anmietung eines Ersatzkraftfahrzeuges für Dauer einer Unfallreparatur ; Ersatz

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