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   OLG Düsseldorf, 04.05.1992 - 2 Ss (OWi) 122/92 - (OWi) 42/92 II   

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https://dejure.org/1992,2598
OLG Düsseldorf, 04.05.1992 - 2 Ss (OWi) 122/92 - (OWi) 42/92 II (https://dejure.org/1992,2598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.1992 - 2 Ss (OWi) 122/92 - (OWi) 42/92 II (https://dejure.org/1992,2598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 1992 - 2 Ss (OWi) 122/92 - (OWi) 42/92 II (https://dejure.org/1992,2598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11

    Untersagen des Führens von Fahrzeugen wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit dem

    Ein  Blutalkoholgehalt von 2, 44 ‰ führt zur absoluten Fahruntüchtigkeit für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, z. B. Fahrräder (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 Ss 60/92 -, NZV 1992, 373).(Rn.19).

    Ein derartiger Blutalkoholgehalt führt zur absoluten Fahruntüchtigkeit für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, z. B. Fahrräder (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 Ss 60/92 -, NZV 1992, 373 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, BGHSt 37, 89 und juris).

  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Dies bedarf bei einem Regelfall-Fahrverbot einer besonders eingehenden und mit Tatsachen belegten Begründung (OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ).

    Ein Rechtsfehler des angefochtenen Urteils ist es auch, daß darin jegliche Erwägungen zu der Frage fehlen, ob von dem Fahrverbot nicht lediglich das berufliche Führen der im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzten Lastkraftwagen hätte ausgenommen werden dürfen (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 373, 374).

  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

    Ein derartiger Blutalkoholgehalt führt zur absoluten Fahruntüchtigkeit für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, z. B. Fahrräder (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 Ss 60/92 -, NZV 1992, 373 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, BGHSt 37, 89; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Auflage 2014, § 316 Rn.11).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
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