Rechtsprechung
BayObLG, 26.02.1992 - 2 ObOWi 403/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zulässiges Parken in Grundstücksausfahrt mit Zustimmung des Grundstückseigentümers innerhalb einer gekennzeichneten eingeschränkten Halteverbotszone
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parken vor einer Grundstückseinfahrt mit Genehmigung des Grundstückseigentümers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1992, 417
- BayObLGSt 1992, 9
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 16.01.1978 - 2 ObOWi 434/77
Auszug aus BayObLG, 26.02.1992 - 2 ObOWi 403/91
Die Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linien, die den Einfahrtsbereich begrenzen) begründet nicht aus sich selbst heraus ein Verbot gemäß § 41 Abs. 3 , Nr. 8 StVO (BayObLGSt 1978, 4).
- OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 5 Ss OWi 393/93
Zum Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt
a) Zwar ist bei der Auslegung von Verkehrsvorschriften grundsätzlich von deren Wortlaut auszugehen, doch muß die Auslegung des Wortes und des Begriffs erforderlichenfalls hinter dem Sinn und Zweck der Vorschrift zurücktreten (…vgl. Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., Einf. Rdnr. 171; BayObLG, NZV 1992, 417 = DAR 1992, 270).a) Nach dem Beschluß des BayObLG, NZV 1992, 417 = DAR 1992, 270 darf in einem eingeschränkten Halteverbot für die Zone, in der das Parken nur auf dafür gekennzeichneten Flächen zugelassen ist, auf einem als Kurzparkzone ausgewiesenen Parkplatz gleichwohl vor einer Grundstückszufahrt, die beiderseitig von Parkstreifen (Senkrechtparken) begrenzt wird, mit Genehmigung des Grundstückseigentümers geparkt werden, weil die Ausgestaltung als Kurzparkzone dem Zweck dient, den Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern in schnellem zeitlichen Wechsel zur Verfügung zu stellen.
- VG Freiburg, 04.08.2021 - 6 K 1615/20
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung, in einer Einbahnstraße, die in …
Der Sinn und Zweck des durch § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO unmittelbar normativ angeordneten Parkverbots liegt darin sicherzustellen, dass die Berechtigten, also der Grundstückseigentümer und sonstige Anlieger (etwa Mieter oder Kunden bei Gewerbebetrieben), die Grundstückszufahrt in zumutbarer Weise bestimmungsgemäß nutzen können (BVerwG…, Urteil vom 24.01.2019 - 3 C 7.17 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.04.2002 - 5 S 108/02 - juris Rn. 20;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 26. Aufl. 2020, StVO § 12 Rn. 45;… MüKoStVR/Schubert, 1. Aufl. 2016, StVO § 12 Rn. 36/37; vgl. ferner die Rechtsprechung zum Ordnungswidrigkeitsrecht: OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 26.02.2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 101/19 - juris Rn. 8/9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.1994 - 5 Ss (OWi) 393/93 - (OWi) 169/93 I -, NZV 1994, 162; Bayerisches OLG, Beschluss vom 26.02.1992 - 2 Ob OWi 403/91 - juris Rn. 12). - KG, 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94 Die Fahrbahnmarkierung auf der Feuerwehrfläche begründet aus sich selbst heraus kein Halt- oder Parkverbot, sondern könnte wie das Zeichen 299 gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 8 StVO allenfalls ein solches nach den Vorschriften der StVO bestehendes Verbot verdeutlichen (vgl. Bay0bLG in VRS 83, 218, 219).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.01.1992 - 2 Ws (B) 7/92 OWiG |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Parkerlaubnis; Beschränkung durch Zusatzschild; Unzulässiges Parken
Papierfundstellen
- NZV 1992, 417