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   BayObLG, 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92   

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https://dejure.org/1992,5163
BayObLG, 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92 (https://dejure.org/1992,5163)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92 (https://dejure.org/1992,5163)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 3 ObOWi 49/92 (https://dejure.org/1992,5163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tor; Einzäunung; Betriebsgelände; Feldweg; Öffentlicher Verkehr; Widmung; Zaun; Bußgeld

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 455
  • BayObLGSt 1993, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.12.1986 - 1 ObOWi 215/86

    Zur Befugnis eines Eigentümers einen öffentlichen Weg zu sperren

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92
    Allerdings werden im letzteren Fall die Eigentumsverhältnisse an dem Weg zu klären sein, da dem Eigentümer, der keine Besitzrechte an der Grundstücksfläche übertragen hat, grundsätzlich die Befugnis zusteht, einen tatsächlich - öffentlichen Weg wieder zu sperren (vgl. BayObLGSt 1982, 151/153; Beschluss vom 16.12.1986 1 ObOWi 215/86).
  • BayObLG, 29.11.1983 - 3 ObOWi 153/83
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92
    Das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit ist aber bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZuVOWiG i.V.m. Art. 91 Abs. 1 Nr. 4 BayBO und Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG ) nicht offenkundig, so dass der Bußgeldbescheid noch eine tragfähige Verfahrensgrundlage bildet (vgl. BayObLGSt 1983, 158 ff. = VRS 66, 228 ff.).
  • BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82

    Aufhebung einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verurteilung wegen verbotswidrigen

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92
    Allerdings werden im letzteren Fall die Eigentumsverhältnisse an dem Weg zu klären sein, da dem Eigentümer, der keine Besitzrechte an der Grundstücksfläche übertragen hat, grundsätzlich die Befugnis zusteht, einen tatsächlich - öffentlichen Weg wieder zu sperren (vgl. BayObLGSt 1982, 151/153; Beschluss vom 16.12.1986 1 ObOWi 215/86).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 110/06

    Straßenverkehrsrecht: Unabwendbares Ereignis bei Stillstand des Fahrzeuges -

    Entscheidend ist allein, dass tatsächlich Zugänglichkeit für die Allgemeinheit besteht, dass faktische Öffentlichkeit vorliegt (Hentschel a.a.O. mit Hinweis auf BayObLG NZV 1992, 455 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Köln, 08.10.1996 - 3 U 10/96
    Betätigt der Vorfahrtsberechtigte den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und setzt gleichzeitig seine Geschwindigkeit erkennbar herab, so darf der Wartepflichtige grundsätzlich darauf vertrauen, daß er nach rechts in die nächste einmündende Straße abbiegen werde (vgl. OLG Oldenburg NZV 92, 455; OLG Hamm DAR 91, 270, jeweils m.w.N.).
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