Rechtsprechung
OLG Bremen, 04.01.1993 - Ss 75/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts; Anordnung eines frühzeitigen Einordnens durch Pfeilmarkierungen; Überholen einer Fahrzeugschlange und späteres Einordnen in diese; Verbot eines Fahrspurwechsels durch Pfeilmarkierungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 30.09.1992 - 96 OWi 620 Js 24748/92
- OLG Bremen, 04.01.1993 - Ss 75/92
Papierfundstellen
- NZV 1993, 321
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 05.12.1974 - 1 Ss (B) 306/74 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 15.07.1974 - 1 Ss OWi 313/74 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 29.11.1974 - 2 Ws 239/74
Notstandfähigkeit; Versicherter einer Berufsgenossenschaft; Finanzierung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 21.11.1991 - Ws (B) 154/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
Diebstahl eines Kleidungsstücks; Zeitpunkt der Vollendung; Warenhaus; …
Er darf lediglich seine Befugnis nicht willkürlich ausüben, muß die Beweise erschöpfend würdigen und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und die Erfahrungssätze des täglichen Lebens beachten (vgl. dazu insgesamt Senatsbeschlüsse vom 12. März 1992 - 3 Ss 504/91 und vom 10.11.1992 - 3 Ss 75/92 jeweils m.w.N.). - LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 3 O 95/07
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines die durchgezogene Mittellinie …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auch derjenige, der noch vor Erreichen der Kreuzung den seiner Fahrtrichtung zugeordneten Fahrstreifen aufsucht, bei verspätetem Einordnen gegen § 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO verstoßen kann (…verneinend: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 41 StVO RN. 248 zu Zeichen 297 m.w.N; OLG Bremen, NZV 1993 321 f; bejahend: OLG Karlsruhe, NJW 1975, 1666 ff.).