Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.10.1992 - 2 Ws 188/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schwere der Tat; Straferwartung; Notwendige Verteidigung; Verteidiger; Schwierige Sachlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 140
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 165
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02
Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem …
Jedenfalls entspricht es allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass ein Pflichtverteidiger wegen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" dann beigeordnet werden muss, wenn zu einer effizienten Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist, da diese grundsätzlich nur durch einen Verteidiger ausgeübt werden kann (vgl. BVerfG StV 1993, 647; OLG Karlsruhe NZV 1993, 165; OLG Celle StraFo 2000, 414; LG Cottbus StV 1999, 642; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112).