Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.1993

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92   

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https://dejure.org/1993,1788
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92 (https://dejure.org/1993,1788)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - 4 StR 497/92 (https://dejure.org/1993,1788)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 4 StR 497/92 (https://dejure.org/1993,1788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 119
  • NJW 1993, 1023
  • MDR 1993, 572
  • NStZ 1993, 244
  • NZV 1993, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.04.1990 - 2 Ss OWi 110/90
    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92
    An dieser Entscheidung sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 23. April 1990 - 2 Ss (OWi) 110/90 - (NZV 1991, 81) gehindert, das den entgegengesetzten Standpunkt vertritt.
  • BGH, 03.10.1978 - 4 StR 263/78

    Zum Be- und Entladen in zweiter Reihe

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92
    Damit ist das Halten an mit dem Zeichen 229 gekennzeichneten Taxenständen zum Zwecke des Be- und Entladens ein untersagtes Parken, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (vgl. BGHSt 28, 143, 145 f).
  • OLG Köln, 23.09.1994 - Ss 411/94

    Halten auf einem Anliegerparkplatz erlaubt?

    Das Halten auf einem durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4 StVO mit Zusatzschild "Anwohner mit Parkausweis" gekennzeichneten Parkplatz zum Zwecke des Be- oder Entladens ist -ebenso wie das nämlichen Zwecken dienende Halten an den durch Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO ausgewiesenen Taxenständen (vgl. BGH VRS 85, 133 = Cramer/Berz/Gontard, StVE § 12 StVO Nr. 79) oder auf den durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4 StVO mit Zusatzschild für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Parkplätzen (vgl. OLG Karlsruhe VM 1980, 28) - Nichtberechtigten nach § 12 Abs. 3 StVO untersagt, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (§ 12 Abs. 2 StVO ).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1993 - 4 StR 640/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2197
BGH, 12.01.1993 - 4 StR 640/92 (https://dejure.org/1993,2197)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1993 - 4 StR 640/92 (https://dejure.org/1993,2197)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 4 StR 640/92 (https://dejure.org/1993,2197)
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Überfahrene Fußgängerin

§§ 211, 13, § 15 StGB, bedingter Vorsatz hinsichtlich Rettungschance, Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Tötungsvorsatzes wenn der Täter davon ausgeht, dass keine Rettungschancen mehr bestehen - Pflicht des Täters vom Vorhandensein von Rettungschancen auszugehen

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 13 15 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 4 StR 640/92
    Jedoch hat die Strafkammer bei ihrer erkennbar an dem Urteil des Senats vom 7. November 1991 (4 StR 451/91, NStZ 1992, 125) orientierten Feststellung, der Angeklagte habe es beim Verlassen des Unfallortes auch für möglich gehalten, daß das Unfallopfer durch sofortiges Herbeiholen ärztlicher Hilfe noch habe gerettet werden können, andere - unter den besonderen Umständen des zu beurteilenden Falles naheliegende - Möglichkeiten außer Betracht gelassen.

    Danach unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von dem, der Gegenstand der Entscheidung BGH NStZ 1992, 125 war, in wesentlichen Einzelheiten.

    Denn dieser steht wegen der Frage einer etwaigen Alkoholisierung des Angeklagten bei Tatbegehung mit dem prozessual tatidentischen strafbaren Verhalten nach dem Unfall in untrennbarem Zusammenhang (vgl. BGHSt 25, 72; BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91 -, insofern in NStZ 1992, 125 nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 4 StR 640/92
    Denn dieser steht wegen der Frage einer etwaigen Alkoholisierung des Angeklagten bei Tatbegehung mit dem prozessual tatidentischen strafbaren Verhalten nach dem Unfall in untrennbarem Zusammenhang (vgl. BGHSt 25, 72; BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91 -, insofern in NStZ 1992, 125 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Verlässt der Täter nach fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls den Unfallort ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen in dem Bewusstsein, ein möglicherweise lebensgefährlich verletztes Unfallopfer zurückzulassen, genügt für das Wissenselement bedingten Tötungsvorsatzes, wenn er im Zeitpunkt seines Tatentschlusses die Vorstellung hegt, durch den Unfall den Tod des Opfers nicht sofort herbeigeführt zu haben und dessen Leben möglicherweise noch retten zu können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; Beschluss vom 12. Januar 1993 - 4 StR 640/92, VRS 85, 41; jeweils inzident BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, VRS 140, 255; Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, BGHSt 66, 66 mit Anm. Renzikowski, JR 2022, 137).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    Die Strafbarkeit des zur Kollision führenden Verhaltens des Angeklagten lässt sich aber losgelöst von der Frage beurteilen, ob er sich durch sein Verhalten nach der Kollision eines durch Unterlassen verwirklichten versuchten Tötungsdelikts (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. März 2022 ? 4 StR 200/21 Rn. 11; Urteil vom 7. November 1991 ? 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; Beschluss vom 12. Januar 1993 ? 4 StR 640/92, VRS 85, 41; Beschluss vom 24. März 2021 ? 4 StR 416/20, BGHSt 66, 66) schuldig gemacht haben könnte.
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