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   OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss (OWi) 407/92 - (OWi) 5/93 III   

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https://dejure.org/1993,2714
OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss (OWi) 407/92 - (OWi) 5/93 III (https://dejure.org/1993,2714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.1993 - 2 Ss (OWi) 407/92 - (OWi) 5/93 III (https://dejure.org/1993,2714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - 2 Ss (OWi) 407/92 - (OWi) 5/93 III (https://dejure.org/1993,2714)
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    BKatV § 2 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 241
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 3 RBs 36/10

    Fahrverbotsentscheidung, Begründung

    Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. Senat NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
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