Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss (OWi) 407/92 - (OWi) 5/93 III |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 241
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung …
Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden. - OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen
Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122). - OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 3 RBs 36/10
Fahrverbotsentscheidung, Begründung
Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. Senat NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
- OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Begründung eines …
Mit Blick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327 und NZV 1999, 51, 52). - OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05
Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des …
Im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327). - OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02
Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen …
Im Hinblick auf dieses Regel - Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327). - OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03
Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots
Im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob ein Fahrverbot zu verhängen ist oder nicht, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327), wobei sich der Bußgeldrichter dieses verbleibenden Ermessensbereichs allerdings bewusst sein und dies in der Begründung seiner Sanktionsentscheidung erkennen lassen muss (vgl. BGHSt 38, 125, 136). - OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 RBs 36/10
Lasermessung, Riegl FG-21P, Verwertbarkeit, Beweisverwertungsverbot
Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. Senat NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122). - OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06
Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer …
Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (…vgl. BGHSt 38, 231, 236 = NJW 1992, 1397, 1398 = NZV 1992, 286, 288 = MDR 1992, 703, 704 = DAR 1992, 265, 267 = BGHR StVG § 25 Fahrverbot 2 = VerkMitt 1992, Nr. 68 = VRS 83, 212, 215; OLG Düsseldorf, 3. Bußgeldsenat, NZV 1993, 241, 242 m.w.Nachw. = VRS 85, 235 ff. m.w.Nachw.; OLG Hamm NZV 1991, 121, 122). - OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09
Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen …
Sind die Voraussetzungen der Umschreibung eines Regelfalls im BKat erfüllt, so bedürfen Abweichungen vom Regelfall der Begründung durch Darlegung der rechtfertigenden Gründe (vgl. BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; OLG Düsseldorf NZV 1993, 241 f.). - OLG Köln, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
Abstandsmessung durch nachfolgendes Messfahrzeug
- OLG Zweibrücken, 12.12.2000 - 1 Ss 280/00
Absehen von Regelfahrverbot
- OLG Jena, 07.01.1998 - 1 Ss 287/97
Verhängung eines Fahrverbotes bei beharrlicher Verletzung der Pflichten eines …
- OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss OWi 239/96
- OLG Zweibrücken, 06.10.1998 - 1 Ss 201/98
Fahrlässiges Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts; …