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   OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 103/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3264
OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 103/92 (https://dejure.org/1992,3264)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.1992 - 19 U 103/92 (https://dejure.org/1992,3264)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 1992 - 19 U 103/92 (https://dejure.org/1992,3264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Autobahn; Überholversuch; Schleudern; Dunkelheit; Leichte Fahrlässigkeit; Überhöhte Geschwindigkeit; Abblendlicht; Nicht auf Sicht gefahren; Mitverursachung; Vorausfahrendes Kfz; Fahrstreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 3 § 18
    Haftungsverteilung bei Auffahren in ein auf der Autobahn querstehendes Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 271
  • VersR 1993, 1370
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zurechnungszusammenhang bei Verlust der Ladung

    Ein Fahrzeugführer darf zum einen bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten kann (vgl. OLG Köln NZV 1993, 271).
  • OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95

    Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann (BGH VersR 1965, 88 f.; NJW 1984, 2412; NJW 1987, 1075; OLG Hamm NZV 1988, 64 f. und NZV 1992, 407 f.; OLG Frankfurt NZV 1990, 154 f.; OLG Köln NZV 1993, 271; Jagusch/Hentschel, StVO, § 3 Rdnr. 35).

    In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung bislang stets den weitaus größeren Verursachungsanteil zu Lasten desjenigen angenommen, der ein Hindernis auf der Bundesautobahn geschaffen hat (vgl. BGH VersR 1965, 88; BGH NJW-RR 1987, 1235; OLG Hamm NZV 1992, 407 f.; vgl. auch für einen Sonderfall OLG Köln, 19. Zivilsenat, NZV 1993, 271 f.).

  • AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10

    Unfallbedingt auf linker Spur einer Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ist im

    Die Betriebsgefahr eines unbeleuchtet auf der Fahrbahn liegenden Fahrzeugs ist zweifellos deutlich höher als die eines mit 110-120 km/h fahrenden Fahrzeugs (OLG Dresden, Urteil vom 26.11.2010, Az. 7 U 1372/09; OLG Frankfurt, ZfSch 2002, 425; OLG Köln, NZV 1993, 271).

    Für diesen Fall greift die Ausnahmevorschrift nicht ein (OLG Köln NZV 93, 271).

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen;

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ( BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] ; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28; OLG Köln, VersR 1993, 1370 [OLG Köln 06.11.1992 - 19 U 103/92] - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).
  • OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Ersatzfähigkeit der Kosten

    Eine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Pkw der Klägerin mit 40 % angemessen, weil durch das Stehen des Pkw auf der mittleren Spur der Autobahn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Klägerin erheblich erhöht war und die erhöhte Gefahr sich im Unfall ausgewirkt hat (OLG Köln, Urteil vom 06. November 1992 - 19 U 103/92 -, Rn. 33, juris).
  • LG Kassel, 21.03.2005 - 5 O 2383/04

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung eines

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich beide Fahrzeuge auf ein und demselben Fahrstreifen befinden (OLG Köln, VRS 1984, 326; NZV 1993, 271).
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