Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 24.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.02.1993 - 2 Ss 12/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4324
OLG Karlsruhe, 22.02.1993 - 2 Ss 12/93 (https://dejure.org/1993,4324)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.1993 - 2 Ss 12/93 (https://dejure.org/1993,4324)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 2 Ss 12/93 (https://dejure.org/1993,4324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Ersttäter; Wiederholungstäter; Verlust; Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
    Diese Grundsätze gelten - in eingeschränktem Maße - auch für sogenannte Mehrfachtäter (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1993, 277 ).

    Auch dürfen entlastende Angaben des Betroffenen, der sich auf das Vorliegen einer derartigen besonderen Ausnahmesituation beruft, nicht ohne weiteres und ungeprüft hingenommen werden; die Erfahrung zeigt, daß sich Betroffene nicht selten - und zwar oft mehr oder weniger pauschal und mit Übertreibungen - auf das angebliche Vorliegen besonderer Härten berufen, um der Verhängung des Fahrverbotes zu entgehen (OLG Karlsruhe NZV 1993, 277 ; OLG Stuttgart NZV 1994, 371 ).

    Der Betroffene könnte dann - auch für die Frage des Fahrverbotes - wieder als sogenannter "Ersttäter" zu behandeln sein (vgl. insoweit OLG Karlsruhe NZV 1993, 277 ; OLG Stuttgart NZV 1994, 371 ).

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    1992, 290 f.) und der Betroffenen bislang noch nicht straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist (OLG Karlsruhe VRS 85, 127 ff.).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss OWi 1175/99

    Verhängung eines Fahrverbots

    Diese sog. Ersttäter betreffende Rechtsprechung gilt erst recht, wenn es sich - wie vorliegend - um einen Wiederholungsfall des § 24 a StVG handelt, bei dem gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot verhängt war, das aber - wie der wiederholte Verstoß zeigt - seine Denkzettel- und Besinnungsfunktion nicht hat entfalten können (so auch OLG Karlsruhe NZV 1993, 277).
  • OLG Hamm, 04.12.2001 - 1 Ss OWi 976/01

    Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt, Berufskraftfahrer, außergewöhnliche

    Die tatrichterliche Überzeugung hiervon darf nicht ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden (OLG Koblenz NZV 1997, 48; OLG Karlsruhe, NZV 1993, 277; Senatsbeschluss vom 20. April 1999 - 1 Ss OWi 235/99 -).
  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 2 Ss OWi 1175/99

    Fahrverbot; Berufskraftfahrer; Härte außergewöhnlicher Art; Regelfahrverbot;

    Diese sog. Ersttäter betreffende Rechtsprechung gilt erst recht, wenn es sich wie vorliegend - um einen Wiederholungsfall des § 24 a StVG handelt, bei dem gegen den Betroffene bereits ein Fahrverbot verhängt war, dass aber wie der wiederholte Verstoß zeigt seine Denkzettel und Besinnungsfunktion nicht hat entfalten können (so auch OLG Karlsruhe NZV 1993, 277).
  • OLG Hamm, 17.11.1998 - 4 Ss OWi 1295/98

    0,8 Promille, Absehen vom Fahrverbot, ungewöhnliche Härte, Ausnahmeumstände

    Daraus folgt, dass es - was das Amtsgericht offensichtlich verkannt hat - anders als beim sonstigen Fahrverbot bei dem gesetzlichen Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 S.2 StVG in aller Regel nicht darauf ankommt, ob der angestrebte Erfolg nicht auch mit einer empfindlicheren, u.U. drastisch erhöhten Geldbuße erreicht werden kann (vgl. Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot - Führerscheinentzug, Band 1, 8. Aufl., Rdnr. 341 m.w.N.), sondern dass der Tatrichter in diesem Falle von der Verhängung eines Fahrverbotes nur bei Vorliegen ganz besonderer Ausnahmeumstände äußerer oder innerer Art absehen darf, wenn also die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände so aus dem Rahmen der typischen Begehungsweise einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG fällt, dass sie nicht mehr als Regelfall im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. OLG Hamm, Blutalkohol 1982, 190 und VRS 90, 207; Jagusch/Hentschel, a.a.O.; Janiszewski/Buddendieck, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NZV 1993, 277; BayObLG NZV 1989, 243 und 1991, 436).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ss 232/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5089
OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ss 232/92 (https://dejure.org/1993,5089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.02.1993 - 1 Ss 232/92 (https://dejure.org/1993,5089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 1 Ss 232/92 (https://dejure.org/1993,5089)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAK; BAK-Wert; Bedingter Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; Erfahrungssatz; Konsumierter Alkohol; Feststellungen ; Art; Menge; Alkoholgewöhnung; Angeklagter; Erscheinungsbild; Nüchternschock; Zustand während der Fahrt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 316 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2327
  • NZV 1993, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Zu eingehenderer Erörterung der Schuldform bestand letztendlich auch im Hinblick darauf Anlass, dass nach den Feststellungen der Strafkammer bei dem Angeklagten - ungeachtet eines von den Zeugen F... und G... deutlich wahrgenommenen Alkoholgeruchs - keinerlei alkoholtypische Ausfallerscheinungen zu bemerken gewesen waren, was darauf hindeuten könnte, dass für den Angeklagten selbst die alkoholische Beeinflussung weniger spürbar war und er sich deshalb für fahrtüchtig gehalten haben könnte (vgl. OLG Zweibrücken in NZV 1993, 277 ).
  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Das Fehlen jeglicher Ausfallerscheinungen mag hier nämlich auf einen sogenannten "Nüchternschock" zurückzuführen sein, der insbesondere dann nahe liegt, wenn der Täter - wie hier - einen Unfall verursacht hatte (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17. April 2009 - 2 Ss 159/09 - juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24. Februar 1993 - 1 Ss 232/92 - juris (nur LS) und NZV 1993, 277 u. Beschl. v. 29. Juli 1991 - 1 Ss 50/91 - juris Rn. 6).
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