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   OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II   

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https://dejure.org/1993,3865
OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach drei Geschwindigkeitsüberschreitungen geringeren Gewichts innerhalb von 14 Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Hinsichtlich der angenommenen herabgesetzten abstrakten Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes hat das Amtsgericht offenbar übersehen, daß - anders als in der vom Betroffenen zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf in NZV 1993, 319 - die Geschwindigkeitsüberschreitung hier innerhalb geschlossener Ortschaft gegen 17.16 Uhr, also zu einer Hauptverkehrszeit, begangen wurde.
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02

    Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche

    Demgemäss ist es erforderlich, Einzelheiten zu den Vortaten festzustellen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 319 f).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), auf die sich der Verteidiger wohl berufen will und die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    In der vom Betroffenen in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
  • OLG Braunschweig, 09.07.1998 - Ss (B) 68/98
    Da Verkehrsverstöße in den verschiedensten Verkehrslagen bei unterschiedlicher Motivation vorkommen, müssen sich aus den Feststellungen (auch bezüglich der Vortaten) Schlüsse auf die innere (ggf. verkehrsfeindliche) Gesinnung des Betroffenen ziehen lassen (Jagusch/Hentschel, a.a.0., OLG Düsseldorf NZV 1993, 319, 320).
  • OLG Oldenburg, 22.05.2013 - 2 SsBs 103/13

    Keine rückwirkende Prüfung von Augenblicksversagen bei beharrlicher

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung verbreitet die Anforderung, dass es für die Feststellung einer beharrlichen Pflichtverletzung auch auf die Einzelheiten der vorangegangenen Zuwiderhandlung ankäme (Bayerisches ObLG NZV 89, 35; OLG Düsseldorf NZV 93, 319 f.; OLG Düsseldorf VRS 96. Bd., 66 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2002, 3 Ss OWi 727/02 (juris); vgl. auch Bayerisches ObLG NZV 04, 48 hinsichtlich der Überprüfung der Täterschaft früherer Verkehrsverstöße).
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