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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 11 U 36/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3977
OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 11 U 36/92 (https://dejure.org/1992,3977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.1992 - 11 U 36/92 (https://dejure.org/1992,3977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 1992 - 11 U 36/92 (https://dejure.org/1992,3977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 116
    Übergangssperre nach § 116 Abs. 6 SGB X bei Pflegekindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3208 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1418
  • NZV 1993, 353
  • FamRZ 1993, 861
  • VersR 1993, 724
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Andere stellen auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine künftige Hilfsbedürftigkeit ab (OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1418, 1419 = ZfS 1993, 8, 9; LG Heidelberg, ZfS 1986, 298; Deinhardt, VersR 1984, 697, 698 f; Palandt/Heinrichs, BGB 54. Aufl., Rdn. 155 vor § 249).
  • OLG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 U 1839/14

    Familienprivileg bei gesetzlichem Forderungsübergang von Schadensersatzansprüchen

    Dennoch kann die Beziehung zwischen der Geschädigten und dem Vater des Beklagten nicht einem privilegierten Pflegeverhältnis gleichgesetzt werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15.01.1980, NJW 1980, 1468 [im dortigen Fall war der Schädiger der leibliche Vater der Kinder und lebte mit der Kindsmutter zusammen, ohne mit ihr verheiratet zu sein]; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.08.1992, NZV 1993, 353).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 225/92
    OLG Stuttgart - Az. 11 U 36/92 vom 13.08.1992;.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1992 - 20 U 146/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4351
OLG Hamm, 09.12.1992 - 20 U 146/92 (https://dejure.org/1992,4351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1992 - 20 U 146/92 (https://dejure.org/1992,4351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 20 U 146/92 (https://dejure.org/1992,4351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AGBG § 9; AVB Nr. 7.4; AVB Nr. 8.1.3; AVB Nr. 10
    Anforderungen an die Bewachung von LKW auf Italientransporten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Repräsentantenstellung des Fahrers für den Versicherungsnehmer; Dauer der Fahrt; Wahrnehmung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers durch den Fahrer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG §§ 6, 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 924
  • NZV 1993, 353 (Ls.)
  • VersR 1993, 1519
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04

    Unzureichende betriebliche Anweisungen zur Sicherung und Bewachung von

    Dies gilt auch für die Klausel Nr. 9.1.2 AVB der Bekl. Klauseln dieser Art, die eine Sicherung oder Bewachung des versicherten bzw. gefährdeten Gegenstands anordnen, werden, wie der Senat bereits angenommen hat, als Obliegenheiten angesehen, weil auch damit ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten beschrieben wird (vgl. Senat VersR 1998, 362 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Sicherung" zu sorgen sei; BGH VersR 2003, 445 für die Klausel, der VN habe für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 für die hier zur beurteilende Klausel; OLG Hamm VersR 1993, 1519 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Überwachung" zu sorgen sei; OLG Frankfurt/M. VersR 1997, 446 für die Klausel, dass ein Boot nur auf geeignetem Transportmittel transportiert werden dürfe, sachgemäß verladen und befestigt sein müsse).

    Da typischerweise nicht der VN handelt, sondern sein Fahrer, dessen Nachlässigkeit dem VN mangels Repräsentantenstellung nicht zugerechnet wird (OLG Hamm VersR 1993, 1519 ), erfüllt der VN diese Obliegenheit, indem er die betrieblichen Abläufe organisiert und zweckmäßige Anweisungen erteilt, die vorausschauend der Diebstahlgefahr entgegenwirken können.

    Dem Kl. ist eine eigene Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, weil er in dem versicherten Geschäftsbereich eine Hilfsperson eingesetzt hat, die er nur mangelhaft belehrt hat (Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rn. 83; OLG Hamm VersR 1993, 1519 ).

  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 282/99

    Leistungsfreiheit in der Transportversicherung

    Da auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung von Obliegenheiten nach den Nrn. 6 bis 10 AVB in Nr. 12 AVB hingewiesen wird und Nr. 13 AVB den Verzug mit der Prämienanmeldung und der Prämienzahlung gesondert regelt, liegt es hier nahe, die Prämienanmeldung als eine Nebenpflicht anzusehen, die dem Prämienermittlungsinteresse des Versicherers dient (vgl. allgemein zur Rechtsnatur der Deklarationspflicht in der KVO/CMR-Versicherung: OLG Hamm VersR 1993, 1519 unter 1; OLG Stuttgart VersR 1994, 721 f.; Römer in Römer/Langheid, VVG § 6 Rdn. 8; Kollhosser, aaO § 187 Rdn. 17).
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94

    Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten

    Der Fahrzeugführer wird von der Rechtsprechung grundsätzlich weder in der Haftpflichtnoch in der Transportversicherung als Repräsentant des Fahrzeughalters, Transportunternehmers oder Wareninteressenten angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1964 - II ZR 16/63, VersR 1965, 149; Urteil vom 24.2. 1986 - II ZR 172/85, VersR 1986, 696; OLG Hamm VersR 1993, 1519, 1520).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2006 - 7 U 174/05

    Ansprüche aus Versicherungsvertrag: Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung

    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch seine Rechte als Versicherungsnehmer wahrzunehmen; die bloße Überlassung der (Fahrzeug-)Obhut reicht nicht aus, um eine Repräsentantenstellung zu begründen (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 1519).
  • OLG Hamburg, 08.04.2004 - 9 U 10/04

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Wohngebäudeversicherung

    Dies hätte er wenigstens durch Information und Anweisung dieser Person bzw. eigene Kontrolle vor Ort sicherstellen müssen (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 1519 ; OLG Köln VersR 1999, S. 618; Prölls/Martin, VVG , 26. Aufl., § 6 Rn. 83).
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