Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.03.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 5 Ss (OWi) 148/93 - (OWi) 71/93 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5887
OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 5 Ss (OWi) 148/93 - (OWi) 71/93 I (https://dejure.org/1993,5887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.1993 - 5 Ss (OWi) 148/93 - (OWi) 71/93 I (https://dejure.org/1993,5887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 5 Ss (OWi) 148/93 - (OWi) 71/93 I (https://dejure.org/1993,5887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 1 Satz 1, 2, § 5 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2883 (Ls.)
  • NJW 1994, 1809
  • NZV 1993, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19

    Fahrstreifenverbot schließt gleichzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung aus

    Angesichts des eindeutig erklärten gesetzlichen Votums lassen sich daher die bisherigen Erwägungen, nach denen der Seitenstreifen als Teil der Richtungsfahrbahn gilt und auch an den für die Übrigen Fahrspuren unterliegenden Verkehrsregeln teilnimmt, nicht weiter aufrechterhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 1993, NZV 1993, 359; BHHJ/Heß, 25. Aufl. 2018, StVO § 5 Rn. 59a).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1996 - 5 Ss OWi 77/96
    Da der Seitenstreifen, den der Betroffene nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils benutzt hat, um an mehreren Fahrzeugen rechts vorbeizufahren, nicht Bestandteil der Fahrbahn war, hat der Betroffene auch nicht rechts überholt i.S.d. § 5 Abs. 1 StVO , denn ein Überholen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn der Verkehrsteilnehmer von hinten kommend an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegt oder lediglich mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (vgl. BGHSt 25, 293 ; Senatsbeschlüsse vom 14. März 1990 in VRS 79, 133 ; 7. Mai 1993 in VRS 85, 363 = NJW 1994, 1809 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.1993 - 3 Ss 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5710
OLG Karlsruhe, 04.03.1993 - 3 Ss 10/93 (https://dejure.org/1993,5710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.1993 - 3 Ss 10/93 (https://dejure.org/1993,5710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 1993 - 3 Ss 10/93 (https://dejure.org/1993,5710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Gesamtwürdigung; Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

    Bei Verhängung eines - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indizierten - Fahrverbotes muss die Begründung des tatrichterlichen Urteils erkennen lassen, dass das Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bestimmung der Nebenfolge beachtet worden ist; ein - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indiziertes - Fahrverbot kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als angemessene Sanktion nicht ausreicht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, NZV 93, 359; KG, NZV 94, 159; OLG Hamm, NZV 97, 129).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Dabei indiziert indes das Vorliegen eines in der BKatV genannten Regelfalles eine solche grobe oder beharrliche Pflichtverletzung (Senat NZV 1993, 359 und Beschluss vom 08.02.2001, 3 Ss 166/00; BayObLG NZV 1995, 499 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht