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   BayObLG, 16.04.1993 - 1St RR 9/93   

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https://dejure.org/1993,4883
BayObLG, 16.04.1993 - 1St RR 9/93 (https://dejure.org/1993,4883)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1993 - 1St RR 9/93 (https://dejure.org/1993,4883)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1993 - 1St RR 9/93 (https://dejure.org/1993,4883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 22 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kurzkennzeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dauerkennzeichen; Fahrzeug; Kennzeichen; Zulassung; Öffentlicher Verkehr

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 404
  • VersR 1994, 63
  • BayObLGSt 1993, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.03.1987 - RReg. 1 St 311/86

    Kennzeichen; Kennzeichenmißbrauch; Anbringen; Zusammenhang; Betrieb;

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1993 - 1St RR 9/93
    Die Bestimmung dieser Fahrzeuge ist vielmehr dem Zeichenempfänger überlassen (BayObLGSt 1987, 22/24; BayObLG vom 23.2.1988 RReg. 2 St 21/88).
  • BayObLG, 06.04.1984 - RReg. 1 St 69/84

    Probefahrt; Rote Nummern; Rotes Kennzeichen; Verwendung; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1993 - 1St RR 9/93
    Vielmehr ist Voraussetzung hierfür, daß eine Beziehung zwischen dem Fahrzeug, mit dem eine solche Fahrt durchgeführt wird, und dem roten Dauerkennzeichen in der Weise hergestellt wird, die erkennen läßt, daß der Zeichenempfänger sein Bestimmungsrecht hinsichtlich eines bestimmten Fahrzeugs ausgeübt und damit den Zulassungsakt auf dieses Fahrzeug konkretisiert hat (vgl. BayObLG vom 6.4.1984 RReg. 1 St 69/84).
  • BayObLG, 23.02.1988 - RReg. 2 St 21/88

    Verwirklichung des Tatbestands des Kennzeichenmissbrauchs

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1993 - 1St RR 9/93
    Die Bestimmung dieser Fahrzeuge ist vielmehr dem Zeichenempfänger überlassen (BayObLGSt 1987, 22/24; BayObLG vom 23.2.1988 RReg. 2 St 21/88).
  • BayObLG, 07.11.2002 - 1St RR 109/02

    Anbringung von roten Fahrzeugkennzeichen - Anforderungen an eine wirksame

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine Beziehung zwischen dem Fahrzeug, mit dem eine solche Fahrt durchgeführt wird und dem roten Kennzeichen in einer Weise hergestellt wird, die erkennen lässt, dass der Zeichenempfänger sein Bestimmungsrecht hinsichtlich eines bestimmten Fahrzeuges ausgeübt und damit den Zulassungsakt auf dieses Fahrzeug konkretisiert hat (BayObLGSt 1987, 22/24; 1993, 57/58; 1995, 53/54).
  • BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95

    Kurzkennzeichen

    Da. es sich nämlich bei der Zulassung um einen Verwaltungsakt handelt, der begriffsnotwendig (Regelung eines Einzelfalls) der Konkretisierung bedarf, muß eine Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem roten Kennzeichen hergestellt werden, durch die der Zulassungsakt (auch) auf dieses Fahrzeug konkretisiert wird (vgl. BayObLGSt 1984, 35/39; BayObLG NZV 1993, 404 ).
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