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   OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91   

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https://dejure.org/1992,4936
OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91 (https://dejure.org/1992,4936)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.08.1992 - 1 Ss 2/91 (https://dejure.org/1992,4936)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. August 1992 - 1 Ss 2/91 (https://dejure.org/1992,4936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 316 StGB; § 163a StPO ; § 136 Abs. 1 StPO; § 257 StPO ; § 121 Abs. 2 GVG; § 45 Abs. 1 S. 1 StPO ; § 473 Abs. 7 StPO
    Sprungrevision gegen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ; Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Belehrungspflicht; Unzulässigkeit der Verwertung einer polizeilichen Aussage; Vorbringen von Verfahrensrügen im Wege der Wiedereinsetzung in den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sprungrevision gegen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ; Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Belehrungspflicht; Unzulässigkeit der Verwertung einer polizeilichen Aussage; Vorbringen von Verfahrensrügen im Wege der Wiedereinsetzung in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91
    "Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Beamten der Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen, daß es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, (§ 136 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 163 a Abs. 4 Satz 2 StGB), so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden (gegen BGHSt 31, 395).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91
    Zwar ist die Möglichkeit, Verfahrensrügen im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachträglich vorzubringen, in der Rechtsprechung nur in sehr engen Grenzen anerkannt (vgl. BGH 1, 44; 14, 330; 31, 161; BGH NStZ 1981, 110; KK-Pikart, StPO 2. Aufl., § 345 Rn. 26).
  • BGH, 26.04.1957 - V ZR 118/55

    Armenanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91
    In bestimmtem Umfang wird er von Rechtsprechung und Literatur auch im Bereich des Strafprozeßrechts herangezogen (grundlegend W. Schmid. Die "Verwirkung" von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, passim, mit zahlr. Nachweisen); die vom Bundesgerichtshof zitierte Entscheidung BGH 9, 24 (und auch die Entscheidung BGH 24, 143, 148) verwendet ihn beispielsweise in diesem Sinne.
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