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   OLG Zweibrücken, 05.10.1992 - 1 Ss 127/92   

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https://dejure.org/1992,4132
OLG Zweibrücken, 05.10.1992 - 1 Ss 127/92 (https://dejure.org/1992,4132)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.10.1992 - 1 Ss 127/92 (https://dejure.org/1992,4132)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 1992 - 1 Ss 127/92 (https://dejure.org/1992,4132)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldbescheide; Sachverhaltsdarstellung; Verwechslung ; Lebensvorgänge; Bußgeldvorschrift; Ne bis in idem; Zuwiderhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG §§ 66, 71; StPO § 264; StVO § 4 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 451
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Dementsprechend haben andere Oberlandesgerichte (BayOblG VRS 39, 361; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 197; OLG Frankfurt VRS 57, 204 = NJW 1979, 2161; OLG Hamm OLGSt § 33 OWiG Nr. 1) bei gleichzeitiger Rücknahme des ersten und Erlaß des neuen Bußgeldbescheides einen Verstoß gegen den genannten Grundsatz nicht erörtert oder nur für den Fall angenommen, daß dem Wortlaut des zweiten Bescheides nicht zu entnehmen war, daß der vorangegangene Bußgeldbescheid aufgehoben sein sollte (OLG Zweibrücken VRS 85, 212, 214).
  • AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22

    Unterbrechung von Verfolgungsverjährungfrist durch Veranlassung von

    Wird allerdings, wie vorliegend, in derselben Sache ein neuer Bescheid erlassen, ohne dass sich in diesem ein Hinweis auf die Rücknahme des alten Bescheids befindet, ist der neue Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen den Grundsatz ne bis in idem nichtig und damit unwirksam (OLG Zweibrücken, NZV 1993, 451 f.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1998 - 1 Ss 208/98

    Besetzung der Bußgeldsenate bei der Überprüfung eines Fahrverbots ; Anordnung

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  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 2a Ss OWi 10/00

    Doppelahndungsverbot; Ordnungswidrigkeiten; Verkauf landwirtschaftlicher

    Wenn das Verfahrenshindernis bereits vor Klageerhebung bzw. vor Erlass des Bußgeldbescheides eingetreten ist und damit von vornherein einer Verfolgung entgegenstand, kommt eine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nicht Betracht (vgl. KG StV 1991, 479 mwN; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 228 mwN; OLG Zweibrücken NZV 1993, 451, 452).
  • OLG Oldenburg, 11.06.1993 - Ss 193/93

    Rücknahme, Nichtigkeit, Wiederaufleben, Verbot, Doppelbestrafung, Ne bis in idem

    Wegen des Bestandes dieses Bescheides war die Stadt Nordhorn nach dem auch im Bußgeldverfahren anwendbaren Grundsatz "ne bis in idem" daran gehindert, ebenfalls einen Bußgeldbescheid zu erlassen, solange wegen derselben Tat der wirksame, wenn auch nicht rechtskräftige, Bußgeldbescheid des Landkreises Grafschaft Bentheim existierte (OLG Saarbrücken in ZfS 1992, 140 f; OLG Zweibrücken in Zfs 1993, 103).
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