Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 12.05.1993

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   OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91   

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OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91 (https://dejure.org/1992,5288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.1992 - 3 U 146/91 (https://dejure.org/1992,5288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 3 U 146/91 (https://dejure.org/1992,5288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 2 BGB, § 843 BGB, § 844 BGB, § 87a Abs 2 BGB
    Nachprüfbarkeit der unfallbedingten Dienstunfähigkeit eines Beamten im Schadenersatzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstunfähigkeit durch Unfall; Vorzeitige Versetzung in Ruhestand; Objektive Rechtfertigung; Gerichtliche Nachprüfung; Schadenminderungspflicht; Einsatz restlicher Arbeitskraft; Ruhegeld; Schadenersatzanspruch; Unterlassen einer Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 843, 844, 254 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81

    Schadensminderungspflicht eines wegen eines fremdverschuldeten Unfalls in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    Dies bedeutet, dass der Geschädigte aus dem Anspruch gegen den Schädiger zwar zunächst seinen Restschaden decken darf, nicht aber darf er auf Kosten des Dienstherrn mehr erhalten als ihm insgesamt zusteht (BGH VersR 83, 488).

    Ein Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB liegt nämlich grundsätzlich auch dann vor, wenn der Kläger sich nicht ausreichend bemüht hat, seine restliche Arbeitskraft in angemessener und zumutbarer Weise anderweitig einzusetzen (BGH VersR 79, 424f; VersR 83, 488f, VersR 87, 739 ff).

  • BGH, 13.06.1972 - VI ZR 83/71

    Anforderungen an die Schadensminderungspflicht - Vorliegen von Fahrlässigkeit bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    (Auch der Schädiger hat keine Möglichkeit, die Pensionierung überprüfen zu lassen, denn nur der Beamte ist in seinen Rechten verletzt. Die Frage, ob der Dienstherr, als er sich zur Pensionierung entschloss, seine Fürsorgepflicht verletzte, stellt sich nur im Verhältnis Dienstherr und Beamter, s. BGH VersR 72, 975 ff).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    Ein Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB liegt nämlich grundsätzlich auch dann vor, wenn der Kläger sich nicht ausreichend bemüht hat, seine restliche Arbeitskraft in angemessener und zumutbarer Weise anderweitig einzusetzen (BGH VersR 79, 424f; VersR 83, 488f, VersR 87, 739 ff).
  • BGH, 18.02.1969 - VI ZR 2/68

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    Von Fällen reiner Willkür abgesehen, kann vom Ersatzpflichtigen nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen sachlich nicht geboten gewesen (BGH VersR 69, 538f).
  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    a) Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in stRspr. seit VersR 1959, 132 [134], z.B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter ist im Regelfall nicht verpflichtet, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Entscheidung des Dienstherrn verwaltungsgerichtlich zu überprüfen (BGH NJW 1984, 354; Senat, Urt. v. 29.04.2011 - 10 U 4208/10 [juris, dort Rz. 17]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22]; KG NVwZ-RR 2002, 450).

    Deswegen kann ein Verstoß gegen § 254 II 1, 3. Var. BGB nicht damit begründet werden, dass der Beamte seine Pensionierung nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen habe (BGH NJW 2010, 927 [929]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471 [472]; OLG Bamberg, Urt. v.16.02.1998 - 4 U 72/97 [juris]; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 23]).

    Ein Ausnahmefall, etwa der Willkür oder "reinen" Willkür (BGH NJW 1984, 354; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; KG NVwZ-RR 2002, 450; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22, 23]; v. 30.05.2007 - 14 U 277/01 [juris, dort Rz. 74, 75]) ist im Streitfall weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 99/06

    Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens nach vorzeitiger Zurruhesetzung

    Nur wenn ohnehin alsbald oder später mit Gewissheit aus anderen Gründen eine vorzeitige Versetzung des Beamten in den Ruhestand erfolgt wäre, geht die Zurruhesetzung nicht mehr zu Lasten des Schädigers (vgl. BGH, VersR 1969, 538; OLG Koblenz, VersR 1997, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1115 - die dagegen eingelegte Revision hat der BGH nicht angenommen; OLG Frankfurt, r + s 1994, 377).

    Erst ein darüber hinaus erzielbarer Verdienst könnte den Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger mindern (BGH, VersR 1983, 488; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1115 - die dagegen eingelegte Revision hat der BGH nicht angenommen ; OLG Frankfurt, r + s 1994, 377; Pardey, Berechnung von Personenschäden, 3. Aufl., Rn. 949 a. E.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Aufl., Rn. 746).

  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14

    Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall

    Ist die Versetzung in den Ruhestand wie hier ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in st. Rspr.. seit VersR 1959, 132 [134], z. B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
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   OLG Schleswig, 12.05.1993 - 9 U 39/92   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 9 U 39/92 (https://dejure.org/1993,4602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254
    Überqueren der Fahrbahn vor herannahendem Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 471
  • VersR 1993, 1007
  • VersR 1994, 1084
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 09.06.1998 - 9 U 13/97

    Anspruch eines Versicherers auf Rückzahlung erbrachter Versicherungsleistungen;

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu nur BGH r+s 1993, 372 = VersR 1993, 1007) und auch der des Senats (vgl. nur Senat r+s 1997, 104) muß der Versicherer als Bereicherungsgläubiger im Fall der Rückforderung einer für die behauptete Entwendung des versicherten Kraftfahrzeugs erbrachten Versicherungsleistung das Fehlen des Rechtsgrundes für die von ihm erbrachte Entschädigungsleistung beweisen, ohne dafür Beweiserleichterungen in Anspruch nehmen zu können.
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