Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 01.06.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.1992 - 2 Ss (OWi) 315/92 - (OWi) 99/92 II   

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OLG Düsseldorf, 07.09.1992 - 2 Ss (OWi) 315/92 - (OWi) 99/92 II (https://dejure.org/1992,8450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.1992 - 2 Ss (OWi) 315/92 - (OWi) 99/92 II (https://dejure.org/1992,8450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 1992 - 2 Ss (OWi) 315/92 - (OWi) 99/92 II (https://dejure.org/1992,8450)
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Papierfundstellen

  • NZV 1993, 80
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 02.12.1996 - 1 Ss 324/96

    Zu den Anforderungen an den Lkw-Fahrer und zur Fahrlässigkeit beim

    In der Rechtsprechung (statt vieler: OLG Düsseldorf DAR 86, 92 und NZV 93, 80; OLG Stuttgart NZV 96, 417; OLG Koblenz VRS 71, 441, 444) ist anerkannt, daß wegen der großen Gefahren, die von überladenen Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffende Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Diese Auffassung kann der Senat nur für die Fälle teilen, in denen Gewichtsangaben des Verladers, z.B. auf Lieferscheinen, Frachtbriefen, Wiegekarten usw. vorliegen, aus denen die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts hervorgeht, oder in dem Fall, daß der Fahrzeugführer das beladene Fahrzeug von einem ihm als korrekt und zuverlässig bekannten anderen Fahrer übernommen hat (vgl. BayObLG VRS 75, 231, 232 in einem Fall, wo die Frachtpapiere eine Überladung von nur 608 kg auswiesen, während die tatsächliche Überladung 4.380 kg betrug, sowie VRS 62, 469, 470, wo der Kraftfahrer den beladenen LKW von einem Kollegen übernommen hatte; ebenso OLG Düsseldorf NZV 93, 80, 81, wo der Fahrzeugführer sich auf die Angaben des Verladers, das Fahrzeug sei nicht überladen, verlassen hatte, sowie DAR 86, 92, wo nach den Gewichtsangaben im Frachtbrief keine Überladung vorlag; in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf VRS 90, 154, 155 und VRS 69, 468, 469, weil der Fahrzeugführer "sich in der Regel auf die Gewichtsangaben des Verladers bzw. Frachtbriefs verlassen darf" - wobei den aaO. mitgeteilten Feststellungen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen Sachlage allerdings nicht zu entnehmen sind).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 2 Ss (OWi) 150/92 - (OWi) 52/92 II   

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https://dejure.org/1992,6528
OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 2 Ss (OWi) 150/92 - (OWi) 52/92 II (https://dejure.org/1992,6528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.1992 - 2 Ss (OWi) 150/92 - (OWi) 52/92 II (https://dejure.org/1992,6528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 1992 - 2 Ss (OWi) 150/92 - (OWi) 52/92 II (https://dejure.org/1992,6528)
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  • NZV 1993, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei

    "Nach ständiger Rechtsprechung soll die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h mindestens 500 m betragen (OLG Düsseldorf VRS 83, 352;...).
  • OLG Köln, 05.09.1997 - Ss 490/97
    Die Meßstrecke ("ca. 500 m") war ausreichend lang, zumal sich während der Messung der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug des Betroffenen ("zunächst" 100 m) noch vergrößert hat (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1993, 80 = VRS 83, 352; vgl. zu allem auch: Jagusch/Hentschel a.a.O., StVO § 3 Rn. 62 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.02.1994 - 3 Ss OWi 149/94
    Der Tatrichter braucht dazu zwar keine näheren Feststellungen zu treffen; er muß sich dieser Möglichkeit aber ausweislich der Gründe seiner Entscheidung bewußt gewesen sein (BGHSt 38, 125 ; OLG Celle ZfS 1992, 427; OLG Stuttgart DAR 93, 73; OLG Düsseldorf NZV 93, 80 u. 91; Senatsentscheidung vom 02.12.1993).
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