Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4172
OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93 (https://dejure.org/1993,4172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1993 - 20 U 197/93 (https://dejure.org/1993,4172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 20 U 197/93 (https://dejure.org/1993,4172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler; Ausfallerscheinungen; Verminderte Reaktionsfähigkeit; Eingeschränkte Wahrnehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1662 (Ls.)
  • NZV 1994, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Allerdings kann der Anscheinsbeweis für die Frage der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall herangezogen werden (Senat NZV 1994, 112).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall;

    Es beruht gerade auf den Ausfallerscheinungen eines angetrunkenen Kraftfahrers, dass er aufgrund seines dadurch eingeschränkten Blickfeldes und seiner stark eingeschränkten Möglichkeiten, das Geschehen scharf wahrzunehmen, in Verbindung mit einer verminderten Reaktionszeit den Verlauf einer Kurve falsch einschätzt und deshalb im weiteren Verlauf der Kurve aus dieser herausgetragen wird (vgl. auch OLG Hamm, ZFS 1994, 134).
  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des

    In dieser Situation ist von einem alkoholtypischen Fahrfehler auszugehen, der den Schluß auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zuläßt (vgl. z.B. OLG Hamm Urt. vom 27.10.1993, r+s 1995, 374).
  • AG Siegen, 30.11.2012 - 14 C 2166/12

    Regress eines Haftpflichtversicherers bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall des

    Es kann allerdings der Anscheinsbeweis für die Frage der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall herangezogen werden (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1993 - 20 U 197/93 = NJW 1994, 1662).
  • AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen

    Wird die relative Fahruntüchtigkeit mit einem alkoholtypischen Fehler begründet, ist damit in aller Regel der Beweis für die Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall begründet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 27.10.1993 - 20 U 197/93).
  • LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20

    Kaskoversicherung: Kürzung bei Unfall durch Trunkenheit

    Der Anscheinsbeweis gilt allerdings für die Frage der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall (OLG Hamm NZV 1994, 112).
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Rechtsprechung
   Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.12.1992 - 273 Z - 21/92   

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https://dejure.org/1992,23742
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.12.1992 - 273 Z - 21/92 (https://dejure.org/1992,23742)
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Entscheidung vom 10.12.1992 - 273 Z - 21/92 (https://dejure.org/1992,23742)
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 273 Z - 21/92 (https://dejure.org/1992,23742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.05.1990 - 5 C 25.90
    Auszug aus Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.12.1992 - 273 Z - 21/92
    - 5 C 25/90 BSch -).
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