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   OLG Köln, 09.11.1993 - 3 U 34/93   

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https://dejure.org/1993,5716
OLG Köln, 09.11.1993 - 3 U 34/93 (https://dejure.org/1993,5716)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.1993 - 3 U 34/93 (https://dejure.org/1993,5716)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 1993 - 3 U 34/93 (https://dejure.org/1993,5716)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefälligkeit; Wartungsarbeiten; Personenschaden; Schadensersatz; Ausschluß; Versicherungsschutz; Gesetzliche Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 539 Abs. 2, §§ 636, 637

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    Damit im Einklang sieht die Rechtsprechung der Zivilgerichte den privaten Halter einer Kraftfahrzeugs grundsätzlich als Unternehmer an, sofern es mit dem Fahrzeug zu einem dem Unfallversicherungsrecht unterfallenden Arbeitsunfall kommt (vgl. etwa zu §§ 636, 539 RVO a. F. BGH, Urteil vom 16.12.1986, VI ZR 5/86, zitiert aus JURIS; OLG Köln, Urteil vom 09.11.1993, 3 U 34/93; zu § 104 SGB VII OLG Thüringen, Urteil vom 29.06.2004, 8 U 1153/03; ebenso OLG München, Urteil vom 19.03.2009, 24 U 346/08, jeweils zitiert aus JURIS).

    Ebenso ist eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit eines Kraftfahrzeugführers bejaht worden, der auf Bitten eines mit Prüfarbeiten beauftragten Kfz-Meisters den Motor seines Pkw anließ (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.10.2003, 9 U 67/03, zitiert aus JURIS) und bei Durchführung eines unentgeltlichen Ölwechsels aus Gefälligkeit (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.11.1993, 3 U 34/93, zitiert aus JURIS).

  • LG Köln, 04.11.2004 - 24 O 315/03

    Kein grober Pflichtenverstoß bei Augenblicksversagen

    Dabei muss in subjektiver Hinsicht eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung festgestellt werden können, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (OLG München, NZV 1994, 114) Der Versicherungsnehmer ist hinsichtlich der subjektiven Momente darlegungspflichtig.

    In der Entscheidung des OLG München (NZV 1994, 114) war der Versicherungsnehmer aber bei Nacht mit erheblicher Geschwindigkeit in eine weithin durch Blaulicht, Warnblinklicht und Autoscheinwerfer abgesicherte Unfallstelle gefahren.

  • OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses für

    Das OLG Köln hat schließlich die Durchführung eines Ölwechsels als ernsthafte Arbeit, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sei, angesehen (OLG Köln, Urteil vom 09.11.1993 - 3 U 34/93 = NZV 1994, 114).
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