Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 18.08.1993

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   BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93   

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BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93 (https://dejure.org/1993,6978)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1993 - 1St RR 163/93 (https://dejure.org/1993,6978)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1993 - 1St RR 163/93 (https://dejure.org/1993,6978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 115
  • BayObLGSt 1993, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345/349; 29, 319/320, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dabei hat sich die Überprüfung des Revisionsgerichts am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatrichters, nicht an dessen - möglicherweise unzureichenden - Formulierungen zu orientieren (BGHSt 34, 345/349 f.).

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Dieses Verbot liegt darin begründet, daß der Gesetzgeber solche Tatsachen ("Umstände") auf der ganzen Breite des aufgestellten Strafrahmens bereits berücksichtigt hat und sie bei jeder Straftat derselben Art vorausgesetzt werden (vgl. E 1962, S. 181; BGHSt 37, 153/154; Bruns Strafzumessungsrecht 2.Aufl. S. 363 f).

    Soweit bestimmte, vom Richter festgestellte Tatsachen zwar nicht auf jede Straftat derselben Art zutreffen, jedoch typischerweise mit der Verwirklichung eines bestimmten Deliktes verbunden sind, also zum "normalen Erscheinungsbild" ("Normalfall", "Regeltatbild") gehören, liegen sie für die Strafzumessung im Einzelfall außerhalb der oben aufgezeigten Grenzen des § 46 Abs. 3 StGB (BGHSt 37, 153/155).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345/349; 29, 319/320, ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Soweit die Strafkammer bei der Strafzumessung, insbesondere der Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB , die wegen der Tatzeit-BAK von 2, 27 o/oo naheliegende Möglichkeit, daß es sich bei dem Angeklagten nicht um einen sogenannten Geselligkeitstrinker, sondern um einen überdurchschnittlich alkoholgewöhnten, zu Alkoholmißbrauch neigenden rückfallgefährdeten Täter handelt (vgl. OLG Köln NZV 1993, 357 ; BVerwG NJW 1989, 116 ; Mühlhaus/Janiszewski StVO 13.Aufl. StVG § 2 Rn. 11; Iffland NZV 1993, 369; Stephan BA 1988, 201), nicht aufgegriffen und erörtert hat, ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Allerdings erstreckt sich das Verbot des § 46 Abs. 3 StGB über Tatbestandsmerkmale im engeren Sinn hinaus auch auf die Erwägungen, die den Gesetzgeber bereits bei der Normierung eines bestimmten Straftatbestandes geleitet und die Festsetzung des gesamten Strafrahmens mitbestimmt haben (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195 ; BayObLG vom 21.2.1993 - RReg. 2 St 39/83; vom 4.1.1985 - RReg. 4 St 306/84; Schönke/Schröder/Stree StGB 24.Aufl. § 46 Rn. 45, 46; Dreher/Tröndle StGB 46.Aufl. § 46 Rn. 37; Lackner StGB 20. Aufl. § 46 Rn.45, Bruns aaO. S. 366).
  • OLG Frankfurt, 20.09.1979 - 3 Ss 180/79

    Strafschärfungsgrund; Opfer einer fahrlässigen Tötung; Jugendliches Alter

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Diese ersichtlich vom Landgericht getroffene Wertung ist auch nachvollziehbar: Die Nebenklägerin war die Mutter des Opfers, ihre Tochter stand mit 19 Jahren am Beginn ihres Erwachsenendaseins (vgl. OLG Frankfurt JR 1980, 76 ), sie befand sich im Studium, hatte also die Hürde des Abiturs erst vor kurzem hinter sich gebracht, und sie war bei dem für sie tödlich verlaufenden Unfallgeschehen hilflos einem schwer betrunkenen Autofahrer ausgesetzt.
  • BayObLG, 18.08.2003 - 1St RR 67/03

    Höhe der Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung infolge erkannter Übermüdung

    Schon allein der Umstand, dass das Landgericht selbst eine Freiheitsstrafe von immerhin einem Jahr verhängt hat, lässt die angenommene Diskrepanz keinesfalls als so gravierend erscheinen, dass die vom Landgericht in Anspruch genommene Rechtsprechung (BGHSt 34, 345/349; BayObLGSt 1993, 195) einschlägig wäre.
  • OLG München, 14.07.2006 - 4St RR 129/06

    Sperrwirkung der Einspruchsbeschränkung auf Strafmaß auch bei unzutreffender

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, also unvertretbar hoch oder niedrig ist (BGHSt 34, 345/349; 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

    (BGHSt 34, 345/349, 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 18.08.1993 - 29 C 668/93 - 68   

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https://dejure.org/1993,6461
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AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.08.1993 - 29 C 668/93 - 68 (https://dejure.org/1993,6461)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. August 1993 - 29 C 668/93 - 68 (https://dejure.org/1993,6461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Geschädigte hat bei einem Totalschaden Anspruch auf den Ersatz von Verschrottungskosten

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 115
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