Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.08.1993

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   BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93   

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BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1993,1532)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1993,1532)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1993,1532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer Bußgeldsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Aussetzung der Fahrverbotsverhängung, weil keine Angaben zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen gemacht wurden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Beschwerdeführer - Rechtswegerschöpfung - Feststellungen zur Person - Familiäre Verhältnisse - Berufliche Verhältnisse - Rechtsbeschwerde - Schuldangemessene Ahndung - Verkehrsordnungswidrigkeit - Schuldbestimmende Merkmale - Gesetzlicher Richter - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 573
  • NVwZ 1994, 473 (Ls.)
  • NZV 1994, 157
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
    Es fehlte somit an der Grundlage, auf der das Gericht die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung hätte berücksichtigen können (vgl. BGH, Beschluß vom 28. November 1991, 4 StR 366/91, NJW 1992, 446 [448]).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93
    Zwar macht der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf das rechtliche Gehör (Art-. 103 Abs. 1 GG ) geltend, hat aber dafür den Rechtsweg nach § 33a StPO in Verbindung mit § 46 OWiG (vgl. hierzu BVerfGE 33, 192 [194]) nicht erschöpft.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass zu den mit einem Fahrverbot regelmäßig einhergehenden, ihrer Natur nach eher Lästigkeiten darstellenden Einschränkungen besondere Umstände des Einzelfalles auf Seite des Betroffenen hinzutreten, die diesem nicht mehr ohne Weiteres zumutbar sind (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 -, juris Rn. 14: drohender Arbeitsplatzverlust).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 129/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Maßnahme im Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 76/20, juris, Rn. 39, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 47; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93

    Erstattung der notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren bei

    a) Wegen des Sachverhalts und des anfänglichen Gangs des Verfahrens wird auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 - (NJW 1994, 573 f.) verwiesen.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die 70 %-ige Schwerbehinderung des Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Besonderheiten solcher Art können neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (vgl. BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 Rn. 24 m.w.N ) auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden sein, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (vgl. BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/2010 [51/10] -, 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/2013 [64/13 OWi] -).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen

    Besonderheiten solcher Art können sein, neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, § 25 Rn. 24 m.w.N ), auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Senat in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschlüsse vom 19. November 2010 - Ss (B) 111/2010 - und zuletzt vom 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] -).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Die Verkehrsverstöße des Betroffenen sind so gewichtig, dass er - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (NZV 1994, 157) - eine Einschränkung seines beruflichen Fortkommens und erhebliche wirtschaftliche Nachteile als Folge der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme ggf. hinnehmen muss.
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche,

    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die im Wege der einstweiligen Anordnung ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.1993 (NJW 1994, 573 f.; vgl. dazu Göhler NZV 1994, 343 f.; abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1994 Über die Kosten des erledigten Verfahrens [NZV 1995, 285]) liegt angesichts der ausreichenden Urteilsfeststellungen zu seiner persönlichen und beruflichen Situation neben der Sache.
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Die vom Betroffenen mit der Rechtsbeschwerde zusätzlich geltend gemachten Erschwernisse und Behinderungen führen - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157 , NJW 1995, 1541 ) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • AG Mühlhausen, 22.05.2020 - 5 OWi 285 Js 4757/19

    Fahren unter Alkoholeinfluss: Absehen vom Regelfahrverbot wegen systemrelevanter

  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 2 Ss OWi 1314/96

    Fahrverbot, Absehen, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtzusammenhang

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 193/93 (B)   

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OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 193/93 (B) (https://dejure.org/1993,6749)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.1993 - Ss 193/93 (B) (https://dejure.org/1993,6749)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 1993 - Ss 193/93 (B) (https://dejure.org/1993,6749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    So beziehen sich die Fälle, in denen die Rechtsprechung die Widerlegung der tatbestandlichen Indizwirkung angenommen hat, vornehmlich auf Fälle in denen die Dauerhaftigkeit der Gefahrenlage oder die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im konkreten Fall deutlich reduziert war (vgl. für Fälle einer nur kurzen Fahrstrecke von wenigen Metern OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 1990 - 1 Ss (OWi) 303/89, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 2 ObOWi 757/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 1114/87, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 1993 - Ss 193/93 (B) -, juris; zusätzlich zur Nachtzeit: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 1987 - 5 Ss (OWi) 81/87 - 64/87 I, juris (jeweils Orientierungssatz)).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    So muss davon ausgegangen werden, dass ausgeführte und geplante Fahrtstrecke, wenn auch nicht völlig belanglos (vgl. dazu Senat NZV 1994, 157), so doch verhältnismäßig kurz, der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme nicht in Fahrbereitschaft und die benutzte Straße, namentlich zur angegebenen Tatzeit (21.20 Uhr), verkehrsarm war.
  • OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95
    Berücksichtigungsfähig sind hiernach sowohl Tatmodalitäten, die zugunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, als auch Umstände, die belegen, daß sich die Vollstreckung des Fahrverbots für den Betroffenen als erhebliche Härte darstellen würde (vgl. Senat VRS 86, 138 = NZV 1994, 157; SenE vom 20. Juni 1995 - Ss 284/95 (B) - Jagusch/Hent-schel a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 a m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95 (B)-263
    Berücksichtigungsfähig sind hiernach sowohl Tatmodalitäten, die zugunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, als auch Umstände, die belegen, daß sich die Vollstreckung des Fahrverbots für den Betroffenen als erhebliche Härte darstellen würde (vgl. Senat VRS 86, 138 = NZV 1994, 157 ; SenE vom 20. Juni 1995 - Ss 284/95 (B) - Jagusch/Hentschel a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 a m.w.N.).
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