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   OLG Hamm, 13.01.1994 - 6 U 173/93   

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https://dejure.org/1994,2052
OLG Hamm, 13.01.1994 - 6 U 173/93 (https://dejure.org/1994,2052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1994 - 6 U 173/93 (https://dejure.org/1994,2052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 6 U 173/93 (https://dejure.org/1994,2052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall ; Gewerblich genutztes Fahrzeug; Nutzungsausfall-Entschädigung; Ersatz der Vorhaltekosten ; Auslastung des Fuhrparks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Haftungsverteilung bei provoziertem Unfall; Ersatz der entgangenen Nutzung eines gewerblich genutzten PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 227
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1994 - 6 U 173/93
    Ähnlich wie beim abgesprochenen Unfall kann auch beim provozierten Unfall die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluß zulassen, daß der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (s. insoweit BGH NZV 89, 468).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Andere sind der Auffassung, die Entscheidung schließe eine Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen nicht aus (vgl. OLG Hamm NZV 1994, 227, 228; OLG Köln VersR 1995, 719, 720; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 453 f.; OLG Stuttgart NZV 2005, 309; OLG Schleswig OLGR 2005, 601, 602; OLG Stuttgart NZV 2007, 414, 415 f.; Diehl zfs 2001, 546 f.; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Aufl., § 249 Rn. 58; Reitenspiess DAR 1993, 142, 144 ff.; Deutscher Verkehrsgerichtstag 1993, Arbeitskreis VI, NZV 1993, 102, 104; Zeuner NZV 1990, 349 f.).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers;

    Ähnlich wie beim abgesprochenen Unfall kann auch beim provozierten Unfall die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. KG, Urt. v. 22.6.2000, 12 U 606/99, jurisRn. 11 unter Hinweis auf BGH NZV 1989, 468, 469; OLG Hamm NZV 1994, 227, 228 = DAR 1994, 278, 279).

    Bei OLG Hamm, RuS 1994, 214-215, rechtfertigten 38 Vorunfälle in 2 1/2 Jahren, kostengünstige Reparatur der Vorschäden, Unfallort im Bereich einer Kreuzung mit psychologischer Vorfahrt sowie eine ungewöhnlich langsame Beschleunigung nach dem Anfahren in ihrer Gesamtschau den Schluss auf eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls.

  • OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03

    Beweiswürdigung bei Verdacht auf gestellten Unfall

    Gelingt dieser Beweis - wie hier - ist es Sache der Gegenseite, zu beweisen, dass ein Schadenserastzanspruch aufgrund einer Einwilligung ausscheidet (OLG Köln, VersR 1999, S. 121, 122 m.w.N., OLG Hamm, r + s 1994, S. 214).

    Dabei kann die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (OLG Hamm, r + s 1994, S. 214).

  • LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen;

    Diese Entscheidung des Großen Senats ist nach Ansicht der Kammer dahingehend zu verstehen, dass eine Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht nur in Betracht kommt, sofern Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug anfallen, sondern auch, sofern die Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung im Sinne eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils gegeben sind (dahingehend auch: BGH aaO, Rn. 10; OLG Hamm, NZV 1994, 227, 228; OLG Köln, VersR 1995, 719, 720; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 453f.; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Schleswig, OLGR 2005, 601, 602; OLG Stuttgart, NZV 2007, 414, 415f.; a.A.: OLG Brandenburg, OLGR 1996, 76; OLG Köln, VersR 1997, 506; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 472; OLG Hamm, VersR OLGR 2000, 169, 170 und OLGR 2000, 211, 213; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 971; OLG Hamm, VersR 2004, 1572f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 659, 660f.; LG Halle, VersR 2002, 1525, 1527).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06

    Anspruch auf Schadensersatz bei einem vorsätzlich herbeigeführten Verkehrsunfall

    Hierdurch ist der Verursachungsbeitrag des Beklagten derart erhöht, dass sowohl die Betriebsgefahr des Pkw der Versicherungsnehmerin der Klägerin als auch ein etwaiger Verstoß der Versicherungsnehmerin der Klägerin gegen § 8 Abs. 1 S. 1 StVO vollständig zurücktreten (vgl. auch OLG Hamm NZV 1994, S. 227), denn dem Beklagten ist eine gezielte Ausnutzung eines Verkehrsverstoßes eines anderen Verkehrsteilnehmers und damit ein gravierender Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO sowie eine Verletzung von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, eine vorsätzliche Sachbeschädigung und eine versuchte Körperverletzung vorzuwerfen.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

    Damit kann aber auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge gemeinnütziger Einrichtungen eine Nutzungsausfallentschädigung bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen grundsätzlich gefordert werden (so "geneigt" der BGH NJW 2008, 913 und bereits BGH NJW 1985, 2471- Krankentransportwagen der Bundeswehr - ; vgl. auch OLG Hamm NZV 1994, 227, 228; OLG Köln VersR 1995, 719, 720; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 453 f.; OLG Stuttgart NZV 2005, 309; OLG Schleswig OLGR 2005, 601, 602; OLG Stuttgart NZV 2007, 414, 415 f.; Diehl zfs 2001, 546 f.; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Aufl., § 249 Rn. 58; Reitenspiess DAR 1993, 142, 144 ff.; Deutscher Verkehrsgerichtstag 1993, Arbeitskreis VI, NZV 1993, 102, 104; Zeuner NZV 1990, 349 f.).
  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    b) Ein ganz erhebliches Indiz für das Vorliegen einer Unfallmanipulation stellt die ungewöhnliche Anzahl an Vorunfällen dar, an denen der Kläger beteiligt gewesen ist (zur Relevanz dieses Kriteriums etwa Born a.a.O., Seite 261; OLG Hamm NZV 1994, Seite 227 f und ZfS 2004, Seite 68), wobei zum einen die Art der Abrechnung dieser Schäden und zum anderen hinzukommt, dass teilweise bereits bei diesen Unfällen der Verdacht der Unfallmanipulation aufgekommen ist (was als solches berücksichtigt werden kann, vgl. OLG Hamm NZV 2001, Seite 374, 375), auch wenn dieser Verdacht jeweils letztlich nicht bestätigt werden konnte.:.
  • LG Duisburg, 07.11.2011 - 8 O 494/09

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall gem. §§ 7 , 18 StVG , § 115

    Dabei kann die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. OLG Hamm, r + s 1994, 214, zitiert nach Juris).
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