Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.09.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.10.1993 - 2 U 48/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4896
OLG Köln, 20.10.1993 - 2 U 48/93 (https://dejure.org/1993,4896)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.1993 - 2 U 48/93 (https://dejure.org/1993,4896)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 2 U 48/93 (https://dejure.org/1993,4896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftung bei Kfz-Unfall (§ 7 Abs. 2 StVG, § 448 ZPO): Ölspur als unabwendbares Ereignis, Parteivernehmung zur Feststellung der Unabwendbarkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 2; ZPO § 448
    Strenge Anforderungen bei Feststellung der Unabwendbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Inhalt des Begriffs "unabwendbares Ereignis"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrzeug; Ölspur; Gegenverkehr; Unfall; Unabwendbares Ereignis; Idealfahrer; Parteivernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 2; ZPO § 448

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 2 ; ZPO § 448

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 230
  • VersR 1994, 57
  • VersR 1994, 573
 
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Wird zitiert von ... (18)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1993 - 6 U 90/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8055
OLG Hamm, 16.09.1993 - 6 U 90/93 (https://dejure.org/1993,8055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1993 - 6 U 90/93 (https://dejure.org/1993,8055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1993 - 6 U 90/93 (https://dejure.org/1993,8055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge an einer Engstelle; Ersatzfähigkeit hoher Nebenkosten bei der Ersatzbeschaffung

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 8 O 239/92
  • OLG Hamm, 16.09.1993 - 6 U 90/93

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden

    Der Einfahrende muss auch in einem gewissen Maße mit Verkehrsverstößen des fließenden Verkehrs rechnen, wie etwas Geschwindigkeitsüberschreitungen (vgl. OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280) oder Benutzung der linken Fahrbahnseite (vgl. BGH NZV 1991, 187; NJW-RR 2012, 157), einer Busfahrspur (vgl. KG NJW-RR 2018, 159) oder einer Sperrfläche (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1993, 6 U 90/93) zum Überholen (vgl. Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 10 StVO, Rn. 8, m.w.N.).

    Das Benutzen des Mittelstreifens ist nach Auffassung des Gerichts vergleichbar mit derjenigen einer Sperrfläche, was vorliegend jedenfalls dazu führt, dass die Betriebsgefahr des B1/B2fahrzeugs nicht zurücktritt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1993, 6 U 90/93), auch wenn dieser Mittelstreifen wohl nicht dem Schutz d. K1 beim linksabbiegenden Einfahren in den fließenden Verkehr dienen soll.

  • LG Chemnitz, 07.11.2005 - 6 S 207/05
    Kommt es im Zusammenhang mit dem Ausfahren aus einem Grundstück im öffentlichen Verkehrsraum zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Herausfahrende gegen die ihm obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten verstoßen hat; dieser Anscheinsbeweis begründet grundsätzlich eine Alleinhaftung des aus dem Grundstück Herausfahrenden (so auch BGH, _ VersR 1967, 614; OLG Bamberg, VersR 1987, 1137; OLG Hamm, NZV 1994, 230 und LG Oldenburg, DAR 95, 449) .
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