Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3412
OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93 (https://dejure.org/1994,3412)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.1994 - 19 U 208/93 (https://dejure.org/1994,3412)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 19 U 208/93 (https://dejure.org/1994,3412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 2 Abs. 4; StVG § 7; StVG § 8 Abs. 3; StVG § 9 Abs. 3; StVG § 11; StVG § 18; BGB § 823; BGB § 847; PflVG § 3
    Uneingeschränkte Vorfahrt für Radfahrer auch auf der Fahrbahn

  • pdeleuw.de

    StVO §§ 2 IV, 7, 8 III, 9 III, 11, 18; BGB §§ 823, 847; PflVG § 3
    Vorfahrtverletzung gegenüber Rennradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fahrradunfall - Fahrbahnbenutzung trotz Radweg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfahrtsverletzung bei Fahrbahnbenutzung trotz vorhandenem Radweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem vorfahrtberechtigten Rennradfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 278
  • VersR 1995, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93
    Vielmehr muß sich in dem Unfall gerade die Gefahr erhöht haben, die zu vermeiden dem Verkehrsteilnehmer durch die in Frage stehende Norm aufgegeben war (BGH NJW 88, 58).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss OWi 69/92

    Straßenverkehrsrecht; Benutzungspflicht eines Radweges

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß Radwege in unbenutzbarem Zustand wie tiefem Schnee, Eis, Löchern entgegen § 2 IV StVO nicht benutzt werden müssen und Radfahrer beim vorliegen eines dermaßen schlechten Zustandes auf den Seitenstreifen oder die rechte Fahrspur ausweichen können (vgl. Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Auflage, Rdz.67; Bouska NZV 91, 130; OLG Düsseldorf NZV 92, 290).
  • OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

    Soweit der Kläger unter Berufung auf OLG Köln, NZV 1994, 278 darauf abstellt, die Radwegbenutzungspflicht schütze nicht den wartepflichtigen Querverkehr, ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • LG Köln, 23.10.2023 - 15 O 424/21
    Vielmehr muss sich in dem Unfall gerade die Gefahr erhöht haben, die zu vermeiden dem Verkehrsteilnehmer durch die in Frage stehende Norm aufgegeben war (BGH VersR 87, 821 = NJW 88, 58; OLG Köln, VersR 1995, 64).

    Dazu gehört etwa die Gefährdung von Radfahrern mit nicht 9 immer vermeidbarer schwankender Fahrlinie infolge zu großer Fahrzeugdichte und zu geringen Seitenabstands, nicht aber die Gefährdung durch vermeidbare Vorfahrtverstöße anderer Verkehrsteilnehmer (so auch OLG Köln, VersR 1995, 64).

  • OLG München, 04.07.2014 - 10 U 4997/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit einem

    Dies gilt auch für die unfallgegenständliche Gefahr, beim Abbiegen von einer Vorfahrtstraße den entgegenkommenden Verkehr zu übersehen, weil dort mit einem Radfahrer nicht gerechnet wurde (anders OLG Köln, NZV 1994, 278, allerdings für einen Einbiegeverstoß gegenüber einem Rennradfahrer, ohne nachvollziehbare Begründung, und entgegen BGH NZV 2007, 354/355, zum allgemeinen Zweck der Verkehrsvorschriften - Gefahrenabwehr und Unfallverhütung).
  • OLG Jena, 24.11.1998 - 8 U 621/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Berücksichtigung der

    Die Rechtsprechung hat die Erhöhung eines Schmerzensgeldanspruches bereits bei der ideellen Beeinträchtigung eines Durchschnittssportlers angenommen ( OLG Hamm, NJWE-VHR 97, 107 ; 96, 61; OLG Köln, NZV 94, 278 ; MDR 93, 219 ; VersR 92, 975 ).
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