Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.03.1994

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1771
OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94 (https://dejure.org/1994,1771)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.1994 - Ss 114/94 (https://dejure.org/1994,1771)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 1994 - Ss 114/94 (https://dejure.org/1994,1771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geschwindigkeitsmessung direkt hinter der Ortstafel - Verstoß gegen die Richtlinien - Zubilligung einer gewissen Toleranz - kein Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung hinter Ortstafel

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.06.1980 - 3 Ss 886/79

    Erkennbarkeit des Ortschildes; Toleranzstrecke; Innerörtliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94
    Der Kraftfahrer muß daher seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einrichten, daß er bereits beim Passieren der Ortstafel die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (vgl. OLG Stuttgart, VRS 59, 251, 253 mit Hinweisen).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 Ss 8/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung der

    Sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLSt 1995, 184 ff.; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NStZ-RR 2002, 345 ff.).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

    Den möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit wird dadurch Rechnung getragen, daß der Kraftfahrer mit einer gewissen Meßtoleranz rechnen kann (OLG Hamm VR 56, 198/200; OLG Oldenburg NZV 1994, 286 ; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 ); dies wird auch in den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (wie auch in den Richtlinien anderer Länder) berücksichtigt.

    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (OLG Oldenburg NZV 1994, 286 ).

  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02

    Geschwindigkeitsmessung vor Ortstafel - Ausnahmefall für Verhängung des

    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLGSt 1995, 148/149; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Zwar muß ein Kraftfahrer seine Geschwindigkeit so einrichten, daß er bereits beim Passieren des Ortsschildes die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (vgl. BayObLG NZV 1995, 496 = VRS 90, 209, OLG Stuttgart VRS 59, 251 (253), OLG Oldenburg NZV 94, 286).

    Wenn auch die Richtlinien lediglich als innerdienstliche Vorschrift erlassen worden sind, so wenden sie sich doch an alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten und sichern dadurch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen (vgl. BayObLG NZV 1995, 496 = VRS 90, 209, OLG Oldenburg NZV 94, 286 = VRS 87, 222).

    Wird eine Geschwindigkeitsmessung entgegen den Richtlinien relativ kurz hinter dem Ortseingangsschild durchgeführt, so ist dies in der Regel ein besonderer Tatumstand, der die Annahme eines Ausnahmefalles und das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigen kann und deshalb erörtert werden muß (vgl. BayObLG NZV 95, 496(497)= VRS 90, 209; OLG Oldenburg NZV 94, 286 = VRS 87, 222 und NZV 1996, 375 = VRS 91, 478).

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener

    dass sie eine solche bei der Einfahrt in eine Ortschaft unter Umständen erwarten dürfen ( BayObLG NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; 1995, 288; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rn. 51/52 ), findet seinen Grund darin, dass dadurch möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit Rechnung getragen werden soll.
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Dies alles wird das Amtsgericht bei der Beurteilung des Ausmaßes der dem Betroffenen insgesamt zur Last zu legenden Pflichtwidrigkeit mit zu berücksichtigen haben (zur Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes unmittelbar nach einer Ortstafel siehe allgemein OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NZV 1995, 496; siehe aber auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 und OLG Düsseldorf NZV 1996, 371; vgl. im übrigen aber auch Beschluß des Senats vom 30.4 1999 in 2 Ss OWi 386/99, wonach bei auf gleicher Höhe oder in unmittelbarem räumlichen Abstand hintereinander aufgestellten Ortseingangsschild und Tempo-30-Schild ein Augenblicksversagen sich nur schwerlich widerlegen lassen wird).
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Sie sichern aber die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. BayObLG NZV 1995, 496; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95

    Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn bereits zuvor auf Grund

    »Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unmittelbar hinter der Ortstafel ist das Maß der Pflichtwidrigkeit des Betroffenen dann nicht herabgesetzt, wenn aufgrund des Straßenverlaufs bereits zuvor eine stufenweise Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet war (Ergänzung zum Beschluß vom 15.3.1994 = NZV 1994, 286 ).«.

    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat in seinem Beschluß vom 15. März 1994 - Ss 114/94 - wegen mangelnder Beachtung der genannten Richtlinien eine von der Regelahndung abweichende Entscheidung getroffen hatte, liegen hier nicht vor (vgl. NZV 1994, 286 ).

  • OLG Braunschweig, 21.10.2005 - Ss OWi 81/05

    Die Gelbphase bei Ampelanlagen muss bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Da die Verwaltungsvorschriften sich ausnahmslos an alle mit der Verkehrsregelung und -überwachung befassten Behörden richten, haben sie zugleich die Aufgabe, die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Situationen sicherzustellen (vgl. OLG Oldenburg NZV 1994, 286 zu der rechtlich vergleichbaren Lage bei den Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 = NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00

    Bemessung des Fahrverbots

  • OLG Köln, 05.09.1997 - Ss 490/97
  • OLG Brandenburg, 28.08.1996 - 1 Ss OWi 22 Z/96

    Geltungsbereich der für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften

  • OLG Hamm, 14.09.1999 - 2 Ss OWi 475/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bewußtsein,

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.1994 - 2 Ws (B) 153/94 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6551
OLG Frankfurt, 01.03.1994 - 2 Ws (B) 153/94 OWiG (https://dejure.org/1994,6551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.1994 - 2 Ws (B) 153/94 OWiG (https://dejure.org/1994,6551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 1994 - 2 Ws (B) 153/94 OWiG (https://dejure.org/1994,6551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Wiederholtes Überschreiten; Absehen von Fahrverbot; Schwere Gehbehinderung

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04

    Entscheidungsgründe des Urteils - notwendige Angaben

    In diesem Sinne rechtfertigt eine schwere Gehbehinderung allerdings nicht allein schon ohne weiteres ein Verzicht auf das Fahrverbot (OLG Hamm, NZV 1999, 215; OLG Frankfurt am Main NZV 1994, 286), je nach Einzelfall jedoch das Vorliegen einer Querschnittslähmung (Rollstuhlfahrer: OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 260).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Allein eine schwere Geh- und Stehbehinderung, wie sie vorliegend vom Amtsgericht festgestellt worden ist, genügt zum Absehen vom Fahrverbot jedoch nicht (OLG Frankfurt NZV 1994, 286 f.).
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00

    Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts,

    Das Alter des Betroffenen allein stellt einen solchen Härtefall nicht dar (zu vgl. OLG Frankfurt NZV 1994, 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht