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   OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93   

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https://dejure.org/1994,1622
OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93 (https://dejure.org/1994,1622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1994 - 9 U 210/93 (https://dejure.org/1994,1622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 9 U 210/93 (https://dejure.org/1994,1622)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 923
  • NZV 1994, 358
  • BB 1994, 1040
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1991 - 1 U 144/90
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Von dem Geschädigten ist zudem zu erwarten, daß er auch ein Vergleichsangebot eines großen überregional tätigen Autovermieters einholt, weil deren Preise erfahrungsgemäß am verläßlichsten die Marktsituation wiederspiegeln (OLG Düsseldorf r + s 1991, 375).

    Der Kläger war vielmehr gehalten, von sich aus nach Normal- oder Pauschaltarife zu fragen, denn es ist allgemein bekannt, daß bei Anmietung eines Fahrzeugs für eine längere Zeit kostengünstigere Normal- oder Pauschaltarife möglich sind und zu wesentlich kostengünstigeren Mietwagenkosten führen (vgl. OLG Hamm NZV 93, 189 und OLG Düsseldorf r + s 1991, 375).

  • OLG Hamm, 28.09.1992 - 3 U 37/92

    Anforderungen an den Geschädigten für die Erfüllung seiner

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Dem Geschädigten obliegt es dabei auch, sich nach der günstigsten Art der Anmietung, insbesondere nach Normal- oder Pauschaltarife zu erkundigen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 446 und OLG Hamm NZV 1993, 189; und ständige Rechtsprechung des Senats).

    Der Kläger war vielmehr gehalten, von sich aus nach Normal- oder Pauschaltarife zu fragen, denn es ist allgemein bekannt, daß bei Anmietung eines Fahrzeugs für eine längere Zeit kostengünstigere Normal- oder Pauschaltarife möglich sind und zu wesentlich kostengünstigeren Mietwagenkosten führen (vgl. OLG Hamm NZV 93, 189 und OLG Düsseldorf r + s 1991, 375).

  • VG Frankfurt/Main, 02.10.1991 - III/V - E 662/90
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Danach macht sich ein Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn er einen Kunden nicht auf die Möglichkeit billigerer Tarife hinweist (OLG Hamm 9 U 37/91 und OLG Karlsruhe NZV 1992, 296; OLG Karlsruhe DAR 93, 229).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Der Kläger hat als Geschädigter die Erforderlichkeit der von ihm geltend gemachten Mietwagenkosten darzulegen und ggf. zu beweisen (BGH NJW 1985, 793).
  • OLG Schleswig, 16.06.1993 - 9 U 37/91

    Versicherungsnehmer ; Schadensanzeigeformular; Insassen ; Unrichtige Angaben;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Danach macht sich ein Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn er einen Kunden nicht auf die Möglichkeit billigerer Tarife hinweist (OLG Hamm 9 U 37/91 und OLG Karlsruhe NZV 1992, 296; OLG Karlsruhe DAR 93, 229).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Die Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine immanente Schranke für die Höhe der für die Schadensbeseitigurig erforderlichen Kosten (BGH NJW 1985, 2639).
  • OLG München, 27.11.1978 - 24 W 191/78

    Kosten des Rechtsstreits; Geschädigter; Rechtsprechung; Geringe Frist zur

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Dem Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht im Sinne des § 93 ZPO veranlaßt ist (OLG München VersR 1979, 479; OLG Köln VersR 74, 268; OLG Hamm VersR 1971, 187).
  • OLG Hamm, 20.05.1970 - 9 W 9/70
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Dem Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht im Sinne des § 93 ZPO veranlaßt ist (OLG München VersR 1979, 479; OLG Köln VersR 74, 268; OLG Hamm VersR 1971, 187).
  • OLG Köln, 09.04.1973 - 10 W 11/73

    Haftpflichtversicherung; Zahlungsverlangen; Prüfungsfrist; Kostenrisiko

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Dem Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht im Sinne des § 93 ZPO veranlaßt ist (OLG München VersR 1979, 479; OLG Köln VersR 74, 268; OLG Hamm VersR 1971, 187).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.1993 - 13 U 84/92
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93
    Danach macht sich ein Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn er einen Kunden nicht auf die Möglichkeit billigerer Tarife hinweist (OLG Hamm 9 U 37/91 und OLG Karlsruhe NZV 1992, 296; OLG Karlsruhe DAR 93, 229).
  • LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03

    Spezielle Unfalltarife sind im Mietwagengeschäft im Hinblick auf die

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung steht, soweit ersichtlich, der Geltendmachung jwon Unfallersatztarifen ebenfalls ablehnend gegenüber, wobei diese! Ansicht zum Teil auf unterschiedliche Argumente gestützt wird (vgl. z. B. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG München, NZV 94, 360; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 94, 235,- OLG Köln, Versicherungsrecht 93, 7^7).

    Insbesondere muss er ihn auch darüber informieren, daas es Normaltarife gibt, die vom Unfalltarif erheblich nach unten abweichen {vgl. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG Karlsruhe NZV 92, 295; OLG Karlsruhe, DAR 93, 229; Geigel, Haftpflichtprozess, 23.

  • AG Gelsenkirchen-Buer, 22.12.2004 - 23 C 289/04
    Wenn der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 1985, 2639; OLG Hamm NJW-RR 1994, 923).

    Zwar macht sich ein Autovermieter dann wegen Verletzung der Auskunftspflicht als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag schadensersatzpflichtig, wenn er einen Kunden nicht auf die Möglichkeit billigerer Tarife hinweist (OLG Hamm NJW-RR 1994, 923).

  • OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94

    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).
  • LG Mainz, 25.08.2004 - 3 S 216/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Haftung des Autovermieters bei fehlendem Hinweis

    Da dem Autovermieter dies bewusst sein muss, ist er verpflichtet, den Geschädigten darauf hinzuweisen, dass die Kosten auch geringer gehalten werden könnten (OLG Hamm NJW-RR 1994, 923; OLG Koblenz NJW-RR 1992 820; LG Frankfurt NZV 1996, 34; Urteil der Kammer vom 11.07.1995 - 3 S 256/94).
  • OLG Naumburg, 13.12.1995 - 6 U 168/95

    Bestimmung der Mietkosten für ein Fahrzeug bei ungewisser Dauer des Vertrages;

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  • OLG Frankfurt, 14.09.1994 - 13 U 153/93

    Höhe der Kosten Preise/Tarife: Erkundigungspflicht; Tarif mit Vorauszahlung;

    Von dem Geschädigten durfte letztlich auch zu erwarten sein, daß er auch ein Vergleichsangebot eines größeren überregional tätigen Autovermieters einholt, weil dessen Preise erfahrungsgemäß am verläßlichsten die Marktsituation widerspiegeln (in diesem Sinne jedenfalls das OLG Hamm in seinem Urteil vom 18.02.1994 in NJW-RR 1994, 923 ).
  • OLG Jena, 12.07.1995 - 4 U 56/95

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Anspruch auf vollen Ersatz der tatsächlich

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  • LG Essen, 09.03.2005 - 1 S 153/04
    Er ist zwar nicht gehalten, eine Art Marktforschung zu betreiben (BGH NJW 1996, 1958, 1960), doch entbindet ihn dies nicht von der Verpflichtung, sich bei anderen Firmen, insbesondere überregional tätigen Anbietern, nach einer günstigeren Tarifgestaltung zu erkundigen (OLG Hamm NJW-RR 1994, 923).
  • AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99

    Erwerb der vollen Gläubigerstellung des Zessionars hinsichtlich der Forderung bei

    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß in der Regel ein bis zwei Vergleichsangebote eingeholt werden sollen (BGH NJW 1985, 2640; OLG Karlsruhe DAR 1989, 420; OLG Hamm NJW-RR 1994, 923 [OLG Hamm 18.02.1994 - 9 U 210/93] ).
  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
    Allerdings trifft ihn diese Erkundigungspflicht, die nicht mit einer zu verneinenden Pflicht zur Marktforschung zu verwechseln ist, nach der auch von der Kammer geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung nur dann, wenn - für ihn erkennbar - von vornherein eine längere Anmietzeit von zwei bis drei Wochen notwendig ist oder absehbar ist, dass das Fahrzeug für längere Strecken benötigt wird, und daher nicht unerhebliche Kosten zu erwarten sind (BGH, NJW 1985, 2639, 2640; VersR 1996, 903; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 984; OLG Hamm, ZfS 1993, 10, 11; r + s 1994, 177; VersR 1996, 773; OLG München, DAR 1995, 254, 255; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; ZfS 1991, 195; VersR 1994, 235; OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 314).
  • AG Schwetzingen, 23.09.2004 - 51 C 111/01
  • AG Schwetzingen, 23.09.2004 - 61 C 144/04
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