Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.04.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94   

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https://dejure.org/1994,2813
BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94 (https://dejure.org/1994,2813)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94 (https://dejure.org/1994,2813)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 1 ObOWi 173/94 (https://dejure.org/1994,2813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der Straßenverkehrsordnung; Absehen von der Anwendung Bußgeldkatalog Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • europa-uni.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "Grober Verkehrsverstoß" bei Nichtbeachtung einer aus Lärmschutzgründen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 370
  • BayObLGSt 1994, 100
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 03.05.1990 - 1 ObOWi 137/90

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
    »Von der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann nicht allein deshalb abgesehen werden, weil die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet worden ist (Abgrenzung zu BayObLG NZV 1990, 401 ).

    Der Beschluß des Senats vom 3.5.1990 - 1 ObOWi 137/90 (NZV 1990, 401 ), in dem dieser ausgesprochen hat, das grob verkehrswidrige und fahrlässige Überschreiten einer aus Lärmschutzgründen angeordneten Höchstgeschwindigkeit rechtfertige bei einem Ersttäter nicht die Anordnung eines Fahrverbots, betraft eine vor Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung begangene Ordnungswidrigkeit mit weiteren Besonderheiten im Einzelfall.

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BKatV indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der zugleich ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134; 231/235).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
    Weder ein - zumal nicht näher begründetes - berufliches Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs noch eine hohe jährliche Fahrleistung vermögen grundsätzlich die Annahme eines Ausnahmefalles zu begründen (BayObLG vom 25.3. 1994 - 1 ObOWi 71/94; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 ; 445).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei überhöhter Geschwindigkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
    Hinzu kommt, daß auch in solchen Fällen eine Gefahrenlage begründet werden kann, weil es möglich ist, daß Verkehrsteilnehmer, die eine derartige Beschränkung beachten, durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen anderer in Gefahr gebracht werden (VGH Mannheim NZV 1991, 328).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
    abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist (BayObLG vom 10.3. 1994- 1 ObOWi 22/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (vgl. OLG HammRS 85, 456).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Auch wenn im Einzelfall die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn nicht unmittelbar aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet worden sein sollte, ließe sich damit allein eine Unterschreitung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsanktion nicht rechtfertigen (vgl. Bay0bLG NZV 1994, 370 : Lärmschutz).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Von der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann nicht allein deshalb abgesehen werden, weil die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet worden ist (BayObLG vom 11.4.1994 - 1 ObOWi 62/94 und vom 16.6.1994, BayObLGSt 1994, 100).
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Der hohe Rang, den das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung besitzt, lässt es daher grundsätzlich nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß allein deshalb geringer zu gewichten, weil die missachtete Verkehrsbeschränkung "nur" aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde (vgl. BayObLG, VRS 87, 372; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1749; OLG Schleswig, SchlHA 2003, 212; Senat, Beschl. v. 25.5. 1998 - 3 Ws (B) 225/98).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil die Betroffene als Polizeibeamtin beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37).
  • OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von

    Die in § 4 Abs. 1 BKatV und im Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 I BKatV) aufgeführten Tatbestände indizieren als Regelbeispiele das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125, 134; BayObLG NZV 1994, 370).
  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

    Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO gegeben sind und damit das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert wird, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate für Bußgeldsachen des OLG Hamm).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 643/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3015
BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den Geradeausverkehr, aber bei noch roter Rechtsabbiegerampel losfährt

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2908 (Ls.)
  • NZV 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. l-4 BKatV indiziert deshalb das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134).
  • OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 327/93

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 Ss OWi 203/93
    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
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