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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss (OWi) 180/94 - (OWi) 93/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5026
OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss (OWi) 180/94 - (OWi) 93/94 I (https://dejure.org/1994,5026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.1994 - 5 Ss (OWi) 180/94 - (OWi) 93/94 I (https://dejure.org/1994,5026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 1994 - 5 Ss (OWi) 180/94 - (OWi) 93/94 I (https://dejure.org/1994,5026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 2; StVO § 12 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 372
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1991 - 5 Ss OWi 325/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss OWi 180/94
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, daß die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (vgl. Senatsbeschluß in VRS 82, 363; Göhler. OWiG . 10. Aufl. § 80 Rdn. 3 m.w.N.).

    Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (BGH VRS 4, 388; OLG Köln, NJW 1955, 73; OLG Oldenburg VRS 25, 369; Senatsbeschlüsse in VRS 81, 375 und VRS 82, 363).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss OWi 180/94
    Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (BGH VRS 4, 388; OLG Köln, NJW 1955, 73; OLG Oldenburg VRS 25, 369; Senatsbeschlüsse in VRS 81, 375 und VRS 82, 363).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 2 Ss 82/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidriges Parken auf Gehweg

    Nach einhelliger Auffassung (vgl. nur OLG Düsseldorf NZV 1994, S. 372; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVO Rdn. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, handelt es sich bei einem Gehweg um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg -durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise- äußerlich erkennbar ist.
  • OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Urteils

    Wegen ihrer Lage innerhalb des Gehwegs ist sie - selbst wenn sie an die Fahrbahn angrenzt - nur dann nicht Bestandteil des Gehwegs - des Wegs, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist (vgl. OLG Köln NJW 1955, 73; OLG Düsseldorf VRS 87, 369 = DAR 1994, 369 = NZV 1994, 372; OLG Hamm DAR 1994, 409; Berr/Hauser, Das Recht des ruhenden Verkehrs, Rdn. 336 - jeweils auch zu den weiteren Merkmalen des Begriffs des Gehwegs) - , wenn sie von diesem so deutlich abgegrenzt ist, daß sie erkennbar nicht - z.B. auch nicht von einem Fußgänger mit Hund - betreten werden soll.
  • VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146

    Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg im Sicherheitsbereich eines Dienstgebäudes

    Nach der Rechtsprechung ist auch ein mit Erdreich bedeckter, teilweise mit Gras bewachsener und mit Bäumen bepflanzter Randstreifen des Bürgersteiges Teil des Gehweges, auf dem das Parken nach § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO verboten ist (OLG Hamm, aaO, Rn 4; ebenso OLG Düsseldorf, B. v. 13. Mai 1994 - 5 Ss (OWi) 180/94 - (OWi) 93/94 I, NZV 1994, 372 u. OLG Karlsruhe, B. v. 16. Oktober 2003 - 2 Ss 82/03 - NZV 2004, 271).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 1 U 195/98

    Verkehrssicherungspflicht für Gehwege: Gehwegeigenschaft eines Straßenteils

    Gehwege sind solche öffentlichen Verkehrsflächen, die zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt und eingerichtet sowie durch Trennung von der Fahrbahn aufgrund ihrer Gestaltung (Pflasterung, Bordstein, Trennlinie oder ähnliches).äußerlich als solche erkennbar sind (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 372; OLG Hamm, DAR 1994, 409; Jagusch/Hentschel, 35. Aufl. StVO § 25 Rdnr. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, daß die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Mai 1994 in DAR 1994, 369 , m.w.N.).
  • VG Köln, 14.06.2012 - 20 K 4466/11

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei behaupteter Unzuständigkeit eines Beamten für

    vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2003 - 2 Ss 82/03 - Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.1994 - 5 Ss (OWi) 180/94 - (OWi) 93/94 I -, DAR 1994, 369, juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2010, § 25 StVO, Rdnr. 12.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2735
OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94 (https://dejure.org/1994,2735)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.05.1994 - 1 Ss 61/94 (https://dejure.org/1994,2735)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 1 Ss 61/94 (https://dejure.org/1994,2735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Vertretungsvollmacht; Vertretungsmacht; Strafverfahren; Geständnis; Identifizierung des Betroffenen; Fahrer; Entscheidung; Persönliches Erscheinen; Richter; Unentschuldigtes Fernbleiben; Ermessen; Anordnung

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94
    Im Strafverfahren sind schriftsätzliche Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des Angeklagten wiedergibt, in aller Regel nicht als schriftliche Erklärung des Angeklagten verlesbar (BGHSt 39, 305 ).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94
    Der Amtsrichter wäre zwar durch diese in Aussicht gestellte Aussageverweigerung nicht grundsätzlich gehindert gewesen, die Anordnung des persönlichen Erscheinens aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls ein Verwerfungsurteil darauf zu stützen (vgl. BGHSt 38, 251 ).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93

    Fernbleiben von Hauptverhandlung; Verteidiger mit Vertretungsvollmacht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94
    Zu der Frage, ob solche Angaben aber im Bußgeldverfahren als schriftliche Erklärungen, die der Betroffene zur Sache abgegeben hat, gemäß § 74 Abs. 1 OWiG durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts verwertet werden können, hat sich - soweit ersichtlich - bisher allein das OLG Frankfurt geäußert und die Verwertbarkeit bejaht (NZV 1993, 281 ).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärungen vom 3. und 6. Mai 2005 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.); OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Insoweit konnte der Verteidiger des Betroffenen für seinen Mandanten im schriftlichen Abwesenheitsverfahren (§ 74 Abs. 1 OWiG) wirksam Erklärungen abgeben und insbesondere wirksam dessen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe von § 73 Abs. 2 OWiG beantragen, da der Betroffene ihm unter dem 19. August 2002 schriftlich eine am 20. August 2002 zu den Akten gereichte Vertretungsvollmacht für das hiesige Bußgeldverfahren erteilt hatte (vgl. insoweit zu § 74 Abs. 1 OWiG: OLG Frankfurt/Main NZV 1993, 281; OLG Stuttgart zfs 2002, 252; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; SenE v. 15.4.1999 - Ss 144/99 Z = NZV 1999, 436 = VRS 97, 187 [189]; vgl. insoweit zu § 73 Abs. 2 OWiG: BayObLGSt.
  • OLG Naumburg, 29.11.2001 - 1 Ss (B) 251/01

    OWi-Verfahren - Entbindung des Betroffenen vom Erscheinen in der Hauptverhandlung

    Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156, 340) war der zur Vertretung des Betroffenen schriftlich bevollmächtigte Verteidiger befugt, für den Betroffenen mit bindender Wirkung Erklärungen abzugeben und sich zur Sache einzulassen; bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung aber Anwesenheit des mit Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers übernimmt dieser für den Betroffenen die Funktion des Aussagemittlers (OLG Frankfurt/M. NZV 1993, 281 m. Anm. Göhler, NStZ 1994, 74; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372, 373).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärungen des Betroffenen gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärung des Betroffenen im Schriftsatz vom 1. September 2003 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2004 - 2 Ss 255/04

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entbindung des Betroffenen von

    Die Erklärung und der Antrag des mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers sind Erklärungen des Betroffenen gleichzusetzen (vgl. Pfälzisches OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Köln NZV 1999, 436 ff. und OLG Stuttgart ZfS 2002, 252 ff.).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung übernimmt er für diesen die Funktion des Aussagemittlers; Erklärungen, die er als Vertreter des Betroffenen abgegeben hat, muss der Betroffene als eigene gegen sich gelten lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 und 8. Juni 2011 jeweils aaO.; OLG Naumburg aaO; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Frankfurt NZV 1993, 281).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Die Vertretungsvollmacht ermächtigt den Verteidiger nämlich zur Vertretung in der Erklärung und im Willen; der Vertreter darf deshalb für den Betroffenen mit bindender Wirkung Erklärungen abgeben und entgegennehmen (BGHSt 9, 356; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 334/04

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begründung der

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärung des Betroffenen im Schriftsatz vom 1. September 2003 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 29.11.2001 - 1 Ss B 251/01

    Ordnungswidrigkeitsverfahren; Einspruch gegen Bußgeldbescheid; Anwesenheit des

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