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   OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93   

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OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 (https://dejure.org/1993,2210)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 (https://dejure.org/1993,2210)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. August 1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 (https://dejure.org/1993,2210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 Anl. Nr. 34. 2 BKatV ; § 37 Abs. 2 StVO
    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot; Mitverschulden des Gefährdeten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot; Mitverschulden des Gefährdeten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1, Anl. Nr. 34 .2; StVO § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1, Anl. Nr. 34 .2; StVO § 37 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 40
  • NZV 1994, 40 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits weitgehend anerkannt, dass ein erhebliches Mitverschulden eines Dritten eine Ausnahme vom Fahrverbot begründen kann (OLG Celle NZV 1994, 40; OLG Braunschweig NZV 1995, 408 f; BayObLG; Beschluss vom 06.09.1996, 1 Ob OWi 545/96 zit. nach Janiszewski NStZ 1997, 269; a.A. aber BayObLG NZV 1995, 499 f. sowie KG, Beschluss vom 28.05.1997, 2 Ss 108/97 im Falle eines nur als gering bewerteten Mitverschuldens).

    Der Maßstab der Beeinflussung eines Kraftfahrzeugführers durch das Verhalten eines Dritten bemisst sich danach nicht nach dem Grad der jeweiligen Vorwerfbarkeit (so aber OLG Celle NZV 1994, 40), sondern es kommt allein auf die Bewertung der Pflichtenlage an, wie sich diese aus der objektivierten Sicht des Betroffenen darstellt.

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur

    Insbesondere kann die Anordnung eines Fahrverbots ausscheiden, wenn dem Unfallgegner ein erhebliches Mitverschulden zur Last zu legen ist (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Celle, NZV 1994, 40).
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94
    Nach der Ansicht des Senats kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Betroffene an der Lichtzeichenanlage vorbeifährt (so auch OLG Celle NZV 1994, 40 und Senatsentscheidung vom 03.11.1992 - Ss 467/92 = NZV 1993, 119 = VRS 84, 115).
  • OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

    Nur wenn ausreichend sichere Feststellungen dazu getroffen werden können, in welcher Entfernung sich das Fahrzeug des Betroffenen vor der Lichtzeichenanlage befand, als die Ampel auf Rotlicht umschaltete und mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene fuhr, wäre eine Berechnung der Rotlichtdauer bei Überfahren der Rotlichtzeichenanlage möglich (OLG Celle, NZV 1994, 40).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Erst wenn ausreichend sichere Feststellungen dazu getroffen werden können, in welcher Entfernung sich das Fahrzeug des Betroffenen vor der Lichtzeichenanlage befand, als die Ampel auf Rotlicht umschaltete und mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene fuhr, wäre eine Berechnung der Rotlichtdauer bei Überfahren der Rotlichtzeichenanlage möglich (vgl. auch OLG Celle NZV 1994, 40).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 132.2 BKat (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 - NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.1995 - 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94 I - NZV 1995, 197; OLG Celle, Beschluss v. 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 - NZV 1994, 40; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001 - 2 Ss 106/01 - 3 Ws (B) 260/01 - DAR 2001, 515; KG, Beschluss v. 6.2.1984 - 3 Ws (B) 323/83 - VRS 67, 63 ).
  • BayObLG, 13.11.2023 - 201 ObOWi 1169/23

    Fehlerhafte Fahrverbotsprivilegierung wegen Verneinung von Rücksichtslosigkeit

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein erhebliches Mitverschulden eines Dritten dann eine Ausnahme von der Verhängung eines Fahrverbots begründen kann, wenn dadurch der den Täter treffende Vorwurf soweit gemildert wird, dass nicht mehr von einem Regelfall eines groben Verstoßes ausgegangen werden kann (BayObLG, Beschluss vom 06.09.1996 - 1 OWi 545/96, zit. nach Janiszewski, NStZ 1997, 269; OLG Celle NZV 1994, 40; OLG Braunschweig NZV 1995, 408).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Ist, wie im vorliegenden Fall, einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbotes als "Denkzettel" bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Hamm, NZV 1995, 366; DAR 1995, 374; OLG Celle, VRS 86, 209; OLG Hamburg, VRS 88, 386; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 320; BayObLG NZV 1994, 370).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 3 Ss 210/94

    Verstoß; Rotlicht; Rotlichtverstoß; Rote Ampel

  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00

    Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts,

  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

  • OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch Zählen des

  • OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan,

  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

  • OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94

    Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes; Telefonische Einholung und

  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen

  • OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 (B) 49

    Rotphase; Eine Sekunde; Entscheidender Zeitpunkt; Passieren der Ampel;

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

  • KG, 02.10.1996 - 3 Ws (B) 429/96
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